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veröffentlicht am 19. April 2013 um 18:12
Laut einem aktuellen Urteil des OLG Düssledorf vom 19.02.2013, Az. I 20 U 55/12 hat das Gericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Gesellschaft die Werbung für ihre Produkte durch eine Verlinkung zu ihren Kundenbewertungen auf das Bewertungsportal eKomi verboten, wenn dort nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden.
Der Bewertungsdienstleister ekomi zeigte in diesem Fall kritische Kundenmeinungen mit einer gewissen Verzögerung. Nur Bewertungen, welche mit vier oder fünf Sternen positiv bewertet waren, wurden sofort veröffentlicht. Meinungen welche mit drei oder weniger Sternen bewertet waren wurden frühestens nach fünf Tagen von ekomi angezeigt.
Nach dem Ausspruch der Richter, habe das Bewertungssystem von eKomi die gleichwertige Berücksichtigung negativer Bewertungen in diesem Fall verhindert und somit ein übertrieben positives Bild des bewerteten Unternehmens dargestellt. Aufgrund der Bedingungen, mit denen eKomi die Meinungen filterte, sah das OLG hier einen Fall der - irreführenden Werbung - vorliegen.
Weitere Informationen unter:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=234
http://www.heise.de/resale/artikel/Keine-irrefuehrende-Werbung-mit-Kundenbewertungen-1836647.html
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-20-U-5512_eKomi-Bewertungsportal-Unternehmen-darf-nicht-mit-irrefuehrenden-Kundenbewertungen-werben.news15357.htm
http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-duesseldorf-werbung-mit-kundenbewertungen-darf-kein-verzerrt-positives-bild-des-unternehmen