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Jena Anm. Rechtsanwalt Christoph Scholze Fachanwalt für IT-Recht

OLG Jena zum Urheberrecht / Internetrecht am 27.08.2015: Weltweit bekannter Künstler kann aus einem Streitwert in Höhe von 8.000€ wegen illegalem Angebot einer Musik-CD Rechte geltend machen.

Das Oberlandesgericht Jena setze in seinem Beschluss vom 27.08.2015 (Az. 2 W 253/15) den Streitwert in einem Verfügungsverfahren in welchem es um Ansprüche aus dem Urheberrecht handelte auf 8.000 Euro fest.

In diesem Fall wurde auf der Online-Marktplatzplattform eBay eine illegale Raubkopie einer Musik-CD eines weltweit bekannten Künstlers angeboten. Der von der Vorinstanz festgesetzte Streitwert des Verfahrens von 1.000Euro sei angesichts der Bekanntheit des Künstlers zu niedrig und sei nach Ansicht des OLG Jena höher anzusetzen. Das wirtschaftliche Interesse des Künstlers sei bei dem geringen Streitwert des Künstlers nicht beachtet worden. Das Gericht führte hierzu aus:

OLG Jena zum Künstlerpersönlichkeitsrecht am 18.03.2015: NPD darf „Atemlos“ von Helene Fischer nicht auf Wahlveranstaltungen abspielen.

Auf einer NPD-Parteiveranstaltung wurde das Lied „Atemlos“ der erfolgreichen Schlagersängerin Helene Fischer im Rahmen einer Wahlkampagne im Jahr 2014 abgespielt. Es diente der musikalischen Untermauerung, während die Partei ihr Programm vorstellte. Fischer sah sich in ihrem Künstlerpersönlichkeitsrecht verletzt und sah ihren Ruf gefährdet. Sie ging deshalb gegen die Verwendung ihres Liedes im Rahmen einer Wahlkampagne vor.

OLG Jena zum IT-Recht / Internetrecht am 27.03.2008: Zum Thema Google-Vorschaubilder bzw. Thumbnails und dem Grundsatz „venire contra factum proprium“.

Das Oberlandesgericht Jena entschied am 27.03.2008 (Az. 2 U 319/07) zu einem Fall im IT-Recht / Internetrecht, indem Google-Thumbnails Gegenstand waren.

Der Suchmaschinendienst Google bietet eine textgesteuerte Bildsuchfunktion. Durch das Eingeben eines Suchbegriffes werden Bildnisse gezeigt, die selbst von Dritten unter diesem Schlagwort ins Internet gestellt wurden. Diese Bilder werden in der Trefferliste als erheblich verkleinerte und mit einer geringeren Pixelzahl als das Original angezeigt. Diese Vorschaubilder werden „Thumbnails“ genannt, da sie nicht größer als ein Daumennagel erscheinen. Die Vorschaubilder selbst enthalten einen Link durch den man durch Anklicken auf die dazugehörige Webseite gelangt. Google durchsucht das Internet in regelmäßigen Intervallen nach Bildern und hält diese als Vorschaubildern auf ihren Servern vor. Dadurch kann bereits nach kurzer Zeit nach der Eingabe des Suchwortes eine Trefferliste angeboten werden. Dieses Vorgehen verkürzt den Suchvorgang erheblich.

OLG Jena zum Wettbewerbsrecht am 20.07.2011: Falsche Paragraphenkette in Widerrufsbelehrung verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, wenn ansonsten inhaltliche korrekte Angaben gemacht werden.

Das OLG Jena hat beschlossen, dass die Angabe von nicht korrekten Paragraphenketten in einer Widerrufsbelehrung nicht zwangsweise nach dem Wettbewerbsrecht wettbewerbswidrig sein muss (OLG Jena, Urteil vom 20.07.2011, Az. 2 W 320/11)

Der Beklagte verwendete in seiner Widerrufsbelehrung eine nicht mehr aktuelle Paragraphenkette. Diese stammte noch aus der BGB-InfoV. Inhaltlich war die Widerrufsbelehrung jedoch korrekt und wies keine Unstimmigkeiten auf. Nachdem der Beklagte abgemahnt wurde, korrigierte er sofort die falsche Paragraphenkette und verwendete nun die richtigen Normen. Dennoch kam es zum Prozess.

OLG Jena zum Wettbewerbsrecht am 10.10.2012: Monatsratenpreis darf nicht blickfangmäßig gegenüber dem Endpreis hervorgehoben sein!

Das Oberlandesgericht entschied in seinem Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. 2 U 934/11), dass die blickfangmäßige Hervorhebung der Monatsrate gegenüber dem Endpreis gegen Wettbewerbsrecht verstößt.

Der Beklagte hatte in einem Werbeprospekt für eine Waschmaschine geworben. Hierbei war der zu zahlende Preis bei Ratenzahlung stärker hervorgehoben als der Endpreis. Ein anderer Händler mahnte den Beklagten zunächst ab und legte schließlich Klage beim Gericht ein.

OLG Jena zum Wettbewerbsrecht am 15.09.2010: Wann liegt eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vor?

Das Oberlandesgericht Jena entschied in einem Fall aus dem Wettbewerbsrecht in seinem Urteil vom 15.09.2010 (Az. 2 U 386/10), welche Anzeichen für das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung sprechen.

Insbesondere unter Wettbewerbern ist das gegenseitige Abmahnen zu einer etablierten Einnahmequelle geworden. So müssen Händler darauf gefasst sein, schon bei den kleinsten Unregelmäßigkeiten ihrerseits darauf gefasst sein, bald eine Abmahnung in der Hand zu halten. Hierbei gibt es jedoch auch Grenzen. Denn eine Abmahnung kann sich auch als rechtsmissbräuchlich darstellen.

OLG Jena zum Wettbewerbsrecht am 16.12.2009: Zur Streitwertreduzierung im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Das Oberlandesgericht Jena verneinte in einem wettbewerbsrechtlichen Fall mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (Az. 2 W 504/09) einen pauschalen Streitwertabschlag im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Das Gericht führte in seinem Beschluss aus, dass bei der Bemessung des Streitwertes einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage und bei der Schätzung des maßgeblichen wirtschaftlichen Interesses des Gläubigers zunächst das von diesem bei der Geltendmachung des Anspruches widerspruchsfrei angegebene Interesse heranzuziehen sei, da der Gläubiger sein Interesse selbst am besten beurteilen könne.

OLG Jena zum Urheberrecht / Internetrecht am 10.12.2003: Wegen Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Fotografien im Internet.

Das Oberlandesgericht Jena hat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2003 (Az. 2 W 658/03) über einen Unterlassungsanspruch bezüglich urheberrechtlich geschützter Fotografien entschieden.

In diesem Fall ging es um Aktfotografien eines Fotomodells, deren alleiniges Nutzungsrecht beim Urheber – dem Fotografen – lag. Nichtdestotrotz hatte das Fotomodell die Fotografien an einen Dritten weitergereicht, ohne eine Genehmigung des Fotografen vorher einzuholen. Der Dritte veröffentlichte drei der Fotografien auf einer Internet-Webseite mit dem Einverständnis des Fotomodells. Die Webseite war kommerziell ausgerichtet, jedoch passwortgeschützt, sodass es nur einen beschränkten Zugriff auf die Fotos gab. Der Fotograf klagte sodann auf Unterlassung, da er der alleinige Inhaber der Nutzungsrechte sei und in diesen Rechten verletzt sei.

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Rechtsanwalt Christoph Scholze
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