Das IT-Recht hat viele Schnittpunkte mit dem Arbeitsrecht, wir beraten unsere Mandantschaft zu folgenden Bereichen:
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung bei Ihrem Arbeitsvertrag, Gehaltszahlungen, Vergütungsmodelle z.B. für Freelancer & Angestellte
- Kündigung und Abmahnung
- Mitbestimmungsrecht des Betreibsrates beim eMailverkehr und Datenschutz im Unternehmen
- Befristung, Teilzeit, Bereitschaftsdienste
- Überstunden, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Fortbildungskosten
- Antidiskriminierungsgesetz, Betriebsübergang, Zeugnis
- Aufhebungsverträge, Abfindung, Wettbewerbsverbot,
- Insolvenzgeld, Tarifvertragsrecht
- Betriebsrat und Fragen des kollektiven Arbeitsrechts
- Vertragsgestaltung, beispielsweise zum Social Media in Unternehmen
IT-Recht hat Schnittpunkte zum Arbeitsrecht. Was ist Arbeitsrecht?
Durch das Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt. Aber auch mit ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt sich ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht.
Private E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz, Social Media in Unternehmen sowie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
Beim Schutz der Arbeitnehmer durch Datenschutz gibt es eine Überschneidung mit dem Rechtsgebiet IT-Recht. Diese Schnittmenge nennt man Arbeitnehmerdatenschutz. Beim Datenschutz wirkt sich auch das kollektive Arbeitsrecht auf die Rechte der einzelnen Arbeitnehmer aus. So kann (oder sollte) die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Zumindest aber für die Regelung möglicher Kontrollmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wichtig. Beim Arbeitnehmerdatenschutz spielt neben dem eigentlichen Arbeitsrecht auch das Strafrecht und Verfassungsrecht eine entscheidende Rolle als Rechtsquelle. Hier sind oft zur Regelung Betreibsvereinbarungen notwendig und Nachträge in Arbeitsverträgen sinnvoll.
Der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht (zentraler Begriff)
Der wichtigste Begriff im Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer. Dies ist grob gesagt ein nicht-selbständiger, abhängig Beschäftigter, der auf Weisungen des Arbeitgebers hören muss und in dessen Betrieb eingebunden ist. Der problematische Begriff des Arbeitnehmers ist vor allem wichtig für Steuern (Lohnsteuer usw.) und Sozialabgaben (Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge usw.). Auf der Grenze zum Arbeitnehmer stehen sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen (wie beispielsweise Handelsvertreter oder Heimarbeiter).
Teilgebiete des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht umfasst als Teil-Rechtsgebiete einerseits das Individualarbeitsrecht und anderseits das kollektive Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag, einzelner Arbeitnehmer usw.)
Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Am Wichtigsten ist dabei der Arbeitsvertrag. Vor der Vorbereitung des Arbeitsvertrages bis zu seinem Ende kann es zahlreiche Probleme geben. Am Anfang steht dabei die Suche nach einem Arbeitsplatz wie in Zeitungsanzeigen oder in Internetangeboten. Dann kommen die Bewerbung (heute meist per E-Mail) und das Bewerbungsgespräch. Beendet wird ein Arbeitsvertrag meist durch eine Kündigung. Vor der Kündigung gibt es normalerweise auch noch eine Verwarnung (die Abmahnung). Soll ein Streit vor einem Arbeitsgericht vermieden werden, kann ein Arbeitsvertrag auch einvernehmlich von beiden Seiten durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Im Aufhebungsvertrag wird meist auch noch eine Abfindung vereinbart. Gerade am Ende des Arbeitsverhältnisses wird auch ein Arbeitszeugnis wichtig.
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat usw.)
Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis mehrerer Arbeitnehmer zusammen gegen Arbeitgeber. Wichtig ist dabei insbesondere der Tarifvertrag. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Sie beziehen sich auf normalerweise eine bestimmte Branche in einem Gebiet (Flächentarifvertrag). Es gibt aber auch Tarifverträge z. B. nur für einen bestimmten Betrieb (Haustarifvertrag). Daneben kann es innerhalb eines einzelnen Betriebes auch andere Vereinbarungen zwischen allen Arbeitnehmern des Betriebs (vertreten durch den Betriebsrat) und dem Arbeitgeber geben. Diese heißen Betriebsvereinbarungen und betreffen andere Dinge, als diejenigen, die in einem Gesetz oder einem Tarifvertrag (abschließend) geregelt sind.
Wichtige Gesetze usw. im Arbeitsrecht (Rechtsquellen)
Das kollektive Arbeitsrecht wirkt sich auch auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse aus. Daneben gibt es im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen staatlichen Normen, die sich auf das Arbeitsrecht auswirken. Ein zentrales Arbeitsgesetzbuch gibt es in Deutschland aber nicht. Die Grundstruktur des Arbeitsvertrags bildet der Dienstvertrag, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht. Besonders für das kollektive Arbeitsrecht ist auch das Grundgesetz wichtig (Verfassungsrecht). Aber auch in vielen einzelnen Gesetzen usw. stehen weitere Regeln, insbesondere zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutz im weitesten Sinne).
Rechtsprechung, EU-Recht usw. als weitere Rechtsquellen
Bei zentralen Problemen des Arbeitsrechts hat sich der deutsche Gesetzgeber meist zurückgehalten. Daher ist das Arbeitsrecht stark bestimmt von der Rechtsprechung, insbesondere vom Bundesarbeitsgericht (BAG). Auch EU-Recht wird immer wichtiger und damit auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gerade für Probleme, zu denen es noch keine ausreichende Rechtsprechung gibt, ist zudem die juristische Fachliteratur von Bedeutung (Gesetzeskommentare, Lehrbücher und Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften).