Anwaltskanzlei für Immobilienrecht

Eine unserer Aufgaben ist die Mahnung und das Inkassowesen bei säumigen Mietzahlungen. Leider ist ein reibungsloser Ablauf der Zahlungseingänge selten die Regel. Häufig wird nur sehr unpünktlich gezahlt. Daher ist es notwendig säumige Schuldner zumahnen. Hierbei muss zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnverfahren beim Forderungsmanagement im Immobilienrecht unterscheiden werden. Hierzu können Sie in unserer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung mehr erfahren. Bitte senden Sie uns vorab den Mietvertrag und Ihre bisherigen Mahnschreiben sowie ggf. weitere Unterlagen über unser Kontaktformular zu. Sie werden von uns kostenfrei zurückgerufen.

Zum Aufruf unseres Kontaktformulars zwecks kostenfreier Ersteinschätzung klicken Sie bitte hier.

Weitere Themen des Immobilienrechts können sein:

  • vorausschauende Vertragsverhandlung und -gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Mietverträgen, Architektenverträgen, Bauträgerverträgen,  Generalunternehmerverträgen, Bauverträgen und Subunternehmerverträgen
  • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen vor der Vergabe, Beratung bei Bewertung von Angeboten und Vertretung im Nachprüfungsverfahren
  • Prüfung der rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen von Nachträgen, des Verzugs
  • Forderungsmanagement durch Beweissicherung, Streitschlichtung, Ausschöpfung von Sicherheiten und soweit erforderlich gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
  • rechtliche Prüfung von Baumängeln, Einhaltung von Formalien vor der Abnahme und Prüfung von Verjährungsfristen sowie Verjährungsverlängerung, Prüfung von Beweislastfragen
  • Vertretung bei Insolvenz des Vertragspartners,  Anmeldung von Forderungen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Vertragserstellung

Grundstückskauf und Hauskauf

Vor allem der Kauf und Verkauf von Grundstücken zählt daher zum Immobilienrecht. Dabei können die Grundstücke entweder mit Häusern oder anderen Gebäuden bebaut oder unbebaut sein. Wichtig sind die Rechtsgrundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Kaufvertrag und Übereignung sowie für mögliche Haftung für einen Baumangel oder sonstigen Mangel.

Wohnungskauf

Auch das Verkaufen und Kaufen von einzelnen Wohnungen gehört zum Immobilienrecht. Dann ist besonders das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von Bedeutung. Die Mängelhaftung richtet sich wieder nach dem Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht im BGB.

Neubau, Ausbau oder Renovierung

Außerdem kann man auch Recht im Zusammenhang mit dem Neubauen, Ausbauen oder der Renovierung von Gebäuden zum Immobilienrecht zählen (Baurecht). Das Baurecht wird in privates Baurecht und öffentliches Baurecht aufgeteilt.

Privates Baurecht

Bei der Ausführung sind für den Bauherrn und seine Vertragspartner vor allem das Werkvertragsrecht des BGB oder aber die Regeln der VOB wichtig, insbesondere für Vorschüsse, Werklohn, Baumängel, Nachbesserung, Fristen und Haftung. Dies nennt man privates Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Bei dem Bebauungsplan, der rechtlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks, einer Baugenehmigung oder einem Bauvorbescheid/einer Bauvoranfrage geht es um Fragen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Landesbaugesetzen [z. B. Hessische Bauordnung (HBO), Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) usw.]. Dies nennt man öffentliches Baurecht.

Immobilienfinanzierung

Beim Immobilienkauf und beim Bauen oder Renovieren kommt es auch auf die Finanzierung an. Im direkten Zusammenhang mit dem Kaufvertrag geht es oft um die Übernahme von Schulden in Form von Hypotheken und Grundschulden. Aber auch allgemein kann die Immobilienfinanzierung beim Kauf oder Bau von Immobilien zu Problemen führen. Kredite können hier nicht nur über Eintragungen im Grundbuch (Grundschulden oder Hypotheken) gesichert sein. Auch die Kreditsicherung über Bürgschaften ist für die Immobilienfinanzierung von Bedeutung.

Maklerrecht, Energiesparrecht, Bauträgerrecht

Im Zusammenhang mit Immobilien stehen auch Energieverbrauch von Immobilien, Vertragsgestaltung beim Bau und die Vermittlung von Immobilien durch Makler. Daher kann man auch die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als Teile des Immobilienrechts bezeichnen.

 

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel
Vorbeugende Unterlassungserklärungen wirksamer Schutz?

Kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ein wirksamer Schutz vor Folgeabmahnungen sein?... Weiterlesen

Unterlassungserklärung in einigen Fällen als Schuldanerkenntnis gewertet?

Das Landgericht Wiesbaden urteilte jüngst im Mai 2013, dass in einer Unterlassungserklärung  ein Schuldanerkenntnis liege, unabhängig davon, ob diese... Weiterlesen

Bewertungen auf google.com
RA Scholze

Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kostenloser Rückruf erwünscht?
Upload der Abmahnung oder weiterer Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen Ihre Dateien ausreichend zu verschlüsseln und uns separat zum von Ihnen genutzten Schlüssel zu informieren.

Die Dateien müssen kleiner als 8 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf doc docx rar zip.

* Diese Angaben werden benötigt.

Kanzleibriefe
Datenschutzgesetz Schweiz totalrevidiert nDSG CH, revDSG CH, CHDSG neu oder DSG neu CH

Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz (DSG neu Schweiz) tritt ab 01.09.2023 in Kraft... Weiterlesen

Datenschutzdokumentation mit Datenschutz-Generator-Software für Schweiz, Deutschland oder Österreich erstellen

Die Bedeutung einer Datenschutz-Dokumentation für Unternehmen in der Schweiz, Österreich und Deutschland nach der DSGVO, BDSG, DSG neu AT, DSG neu CH?... Weiterlesen

Muster AV-Vertrag Vorlage: Auftragsdatenverarbeitung Vertrag-Generator die Alternative im Datenschutz, DSGVO oder CHDSG neu der Schweiz zu bearbeiten

Personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten? Unter Umständen ist zuvor ein AV-Vertrag nach der DSGVO dem BDSG neu oder nach dem DSG neu Schweiz oder DSG neu Österreich zu schließen!... Weiterlesen