Anwaltskanzlei für Immobilienrecht

Eine unserer Aufgaben ist die Mahnung und das Inkassowesen bei säumigen Mietzahlungen. Leider ist ein reibungsloser Ablauf der Zahlungseingänge selten die Regel. Häufig wird nur sehr unpünktlich gezahlt. Daher ist es notwendig säumige Schuldner zumahnen. Hierbei muss zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnverfahren beim Forderungsmanagement im Immobilienrecht unterscheiden werden. Hierzu können Sie in unserer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung mehr erfahren. Bitte senden Sie uns vorab den Mietvertrag und Ihre bisherigen Mahnschreiben sowie ggf. weitere Unterlagen über unser Kontaktformular zu. Sie werden von uns kostenfrei zurückgerufen.

Zum Aufruf unseres Kontaktformulars zwecks kostenfreier Ersteinschätzung klicken Sie bitte hier.

Weitere Themen des Immobilienrechts können sein:

  • vorausschauende Vertragsverhandlung und -gestaltung von Immobilienkaufverträgen, Mietverträgen, Architektenverträgen, Bauträgerverträgen,  Generalunternehmerverträgen, Bauverträgen und Subunternehmerverträgen
  • Prüfung von Ausschreibungsunterlagen vor der Vergabe, Beratung bei Bewertung von Angeboten und Vertretung im Nachprüfungsverfahren
  • Prüfung der rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen von Nachträgen, des Verzugs
  • Forderungsmanagement durch Beweissicherung, Streitschlichtung, Ausschöpfung von Sicherheiten und soweit erforderlich gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
  • rechtliche Prüfung von Baumängeln, Einhaltung von Formalien vor der Abnahme und Prüfung von Verjährungsfristen sowie Verjährungsverlängerung, Prüfung von Beweislastfragen
  • Vertretung bei Insolvenz des Vertragspartners,  Anmeldung von Forderungen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Vertragserstellung

Grundstückskauf und Hauskauf

Vor allem der Kauf und Verkauf von Grundstücken zählt daher zum Immobilienrecht. Dabei können die Grundstücke entweder mit Häusern oder anderen Gebäuden bebaut oder unbebaut sein. Wichtig sind die Rechtsgrundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Kaufvertrag und Übereignung sowie für mögliche Haftung für einen Baumangel oder sonstigen Mangel.

Wohnungskauf

Auch das Verkaufen und Kaufen von einzelnen Wohnungen gehört zum Immobilienrecht. Dann ist besonders das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von Bedeutung. Die Mängelhaftung richtet sich wieder nach dem Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht im BGB.

Neubau, Ausbau oder Renovierung

Außerdem kann man auch Recht im Zusammenhang mit dem Neubauen, Ausbauen oder der Renovierung von Gebäuden zum Immobilienrecht zählen (Baurecht). Das Baurecht wird in privates Baurecht und öffentliches Baurecht aufgeteilt.

Privates Baurecht

Bei der Ausführung sind für den Bauherrn und seine Vertragspartner vor allem das Werkvertragsrecht des BGB oder aber die Regeln der VOB wichtig, insbesondere für Vorschüsse, Werklohn, Baumängel, Nachbesserung, Fristen und Haftung. Dies nennt man privates Baurecht.

Öffentliches Baurecht

Bei dem Bebauungsplan, der rechtlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks, einer Baugenehmigung oder einem Bauvorbescheid/einer Bauvoranfrage geht es um Fragen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und den Landesbaugesetzen [z. B. Hessische Bauordnung (HBO), Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) usw.]. Dies nennt man öffentliches Baurecht.

Immobilienfinanzierung

Beim Immobilienkauf und beim Bauen oder Renovieren kommt es auch auf die Finanzierung an. Im direkten Zusammenhang mit dem Kaufvertrag geht es oft um die Übernahme von Schulden in Form von Hypotheken und Grundschulden. Aber auch allgemein kann die Immobilienfinanzierung beim Kauf oder Bau von Immobilien zu Problemen führen. Kredite können hier nicht nur über Eintragungen im Grundbuch (Grundschulden oder Hypotheken) gesichert sein. Auch die Kreditsicherung über Bürgschaften ist für die Immobilienfinanzierung von Bedeutung.

Maklerrecht, Energiesparrecht, Bauträgerrecht

Im Zusammenhang mit Immobilien stehen auch Energieverbrauch von Immobilien, Vertragsgestaltung beim Bau und die Vermittlung von Immobilien durch Makler. Daher kann man auch die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als Teile des Immobilienrechts bezeichnen.

 

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