Abmahnung bei Nutzung von Popcorn Time und Cuevana.tv wegen P2P-Streaming möglich?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Popcorn Time und cuevana.tv teilen auf Ihren Startseiten mit in einem Torrent-Netzwerk beispielsweise das Streaming von Filmen zu ermöglichen, 

soweit also gegen Urheberrechte auf diesen Plattformen verstoßen wird, kann hier wie bei sonst bekannten Torrent-Netzwerken ebenfalls eine Abmahnung drohen.

Je nach Fallgestaltung kann der Anschlussinhaber durch die Ihm dynamisch zugewiesnene IP-Adresse bei der P2P-Streamingnutzung ermittelt werden und durch ein Sperr- und Auskunfsverfahren weitere Adressdaten des Anschlussinhabers zur Vorbereitung einer Abmahnung ermittelt werden.

 

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Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

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