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Abmahnung bei Nutzung von Popcorn Time und Cuevana.tv wegen P2P-Streaming möglich?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 19. Mai 2014 um 13:34

Popcorn Time und cuevana.tv teilen auf Ihren Startseiten mit in einem Torrent-Netzwerk beispielsweise das Streaming von Filmen zu ermöglichen,

soweit also gegen Urheberrechte auf diesen Plattformen verstoßen wird, kann hier wie bei sonst bekannten Torrent-Netzwerken ebenfalls eine Abmahnung drohen.

Je nach Fallgestaltung kann der Anschlussinhaber durch die Ihm dynamisch zugewiesnene IP-Adresse bei der P2P-Streamingnutzung ermittelt werden und durch ein Sperr- und Auskunfsverfahren weitere Adressdaten des Anschlussinhabers zur Vorbereitung einer Abmahnung ermittelt werden.

Fragen zu dieser Problematik? Rufen Sie umgehend die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Weitere Informationen über Streaming und Filesharing finden Sie hier.

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