Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Abmahnung von Raffay & Fleck wegen einer Verletzung der Marke „medicott“

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 24. Februar 2022 um 18:44
Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei

Eine Abmahnung von Raffay & Fleck: Inhalt des Abmahnschreibens

Es liegt ein Abmahnschreiben der Patentanwaltskanzlei Raffay & Fleck vor, in welchem die Vertretung der Mattes & Ammann GmbH & Co.KG angezeigt wird.

Dabei handelt es sich einen Hersteller textiler Meterware, der unter anderem auf Sitzstoffe und Schonbezüge spezialisiert ist.

Die Mandantin ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Bestandteil „medicott“. Eine „medicott“-Ausrüstung ist ein spezielles Reinigungsverfahren für naturbelassene Baumwollfasern, welches gut für Allergiker geeignet ist. So können beispielsweise Matratzen sowie Matratzenauflagen und -bezüge mit „medicott“ ausgerüstet werden.

Dem Abmahngegner, einem Bettenhaus, wird vorgeworfen, die Marke unberechtigter Weise zu nutzen, indem auf seiner Webseite Matratzenbezüge unter der Bezeichnung „medicott“ beworben würden. Ein dies belegender Screenshot folgt.

Die nicht autorisierte Verwendung der Kennzeichnung stelle einen Verstoß gegen Art. 9 II a Unionsmarkenverordnung (UMV) beziehungsweise § 14 I MarkenG dar.

Daraus folge ein

  • Unterlassungsanspruch gemäß Art. 9 III UMV bzw. § 14 V MarkenG, der einen Rückruf und das aktive Bemühen um die Entfernung der verletzenden Ware aus den Vertriebskanälen beinhalte
  • Schadensersatzanspruch gemäß Art. 14 UMV i.V.m. § 14 VI MarkenG
  • den Schadensersatzanspruch flankierender Auskunftsanspruch gemäß § 14 VI MarkenG i.V.m. § 242 BGB hinsichtlich des Umfangs der Benutzung
  • Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten gemäß §§ 677, 683, 670 BGB

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Ein Entwurf ist dem Schreiben beigefügt. „Strafbewehrt“ ist eine Unterlassungserklärung dann, wenn sich der Erklärende für den Fall des Zuwiderhandelns zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Wenig verständlich scheint zunächst, dass sich der Abmahner bezüglich seines Schadensersatzanspruchs auf Art. 14 UMV beruft, regelt dieser doch Beschränkungen der Unionsmarke.

Hintergrund dürfte sein, dass Art. 14 UMV nach alter Rechtslage (bis Juni 2017) einen ausdrücklichen Verweis auf die ergänzende Anwendbarkeit des einzelstaatlichen (nationalen) Rechts (also des Markengesetzes) bei Verletzung enthielt.

An der Anwendbarkeit von § 14 MarkenG ändert sich hierdurch jedoch nichts.

Die Unterlassungserklärung

Es ist grundsätzlich davon abzuraten, Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungserklärungen vorschnell zu unterzeichnen, da diese im Auftrag des Abmahnenden aufgesetzt und somit häufig zu dessen Gunsten formuliert sind.

Die dem vorliegenden Schreiben beigefügte Erklärung belegt dies beispielhaft:

So sieht die Erklärung vor, im Falle einer Zuwiderhandlung werde durch die Mandantin eine „angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festgelegt“.

Der Erklärende verpflichtet sich darüber hinaus,

  • „sämtliche Schäden zu ersetzen“, die durch die bezeichneten Handlungen des Erklärenden „entstanden sind oder noch entstehen werden“.,
  • umfangreich Auskunft zu erteilen, insbesondere über den mit den betreffenden Waren erzielten Gewinn sowie den Umfang und Erfolg der Werbemaßnahmen,
  • die betreffenden Waren nachweislich zu vernichten und
  • die Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 75.000€ zu erstatten.

Somit würde der Abmahngegner mit Unterzeichnung der Erklärung nicht nur die einseitige Festsetzung der Vertragsstrafe durch den Abmahner akzeptieren, sondern auch das Bestehen aller vom Abmahner vorgetragenen Ansprüche zumindest dem Grunde nach anerkennen.

Abmahnung Markenrecht Brief Schreiben

Die vorliegende Erklärung zeigt daher nahezu musterbeispielhaft auf, welche Gefahren und Konsequenzen die nicht Unterzeichnung einer nicht sorgfältig überprüften Unterlassungserklärung mit sich bringen kann.

Es empfiehlt sich dementsprechend, möglichst zeitnah den Rat eines auf IT- und Markenrecht spezialisierten Anwalts einzuholen.

Es besteht dann gegebenenfalls die Möglichkeit, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben – eine Unterlassungserklärung also, welche die durch den Abmahner geltend gemachte Wiederholungsgefahr ausschließt, aber individuell auf den vorliegenden Fall zugeschnitten ist und die Interessen des Abmahngegners berücksichtigt, wodurch dieser vor einer drohenden „Übervorteilung“ geschützt wird.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Wettbewerbsrecht: Abmahnung der Kanzlei Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte wegen unlauterem Wettbewerb

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 22. September 2021 um 14:09
Schreiben der Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte wegen unlauterem Wettbewerb In der Abmahnung, welche der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegt, gibt die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte an, im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR zu handeln. Die Hiddemann & Weiss

Zahlungsforderung von der Voodoo Music GmbH

veröffentlicht am 01. Oktober 2025 um 11:10
Zahlungsforderung von der voodoo music GmbH wegen der Tonaufnahme „Blood is Pumpin‘‘ Uns liegt ein Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der voodoo music GmbH vor, in dem diese zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung aufgrund der

Siemens Industry Software GmbH Abmahnung? wegen unlizenzierter Nutzung von "NX-12"

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 06. Dezember 2021 um 12:12
Inhalt des Schreibens der Siemens Industry Software GmbH wegen angeblich unlizenzierter Nutzung der Software „Siemens NX“ Es liegt ein Schreiben der Siemens Industry GmbH ("SISW") vor, hiernach soll eine Lizenzverletzung vorliegen, in welchem sich das angeschriebene Unternehmen schuldig gemacht
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Was tun bei einer Urheberrechtsverletzung an NX von Siemens?

veröffentlicht am 10. Dezember 2025 um 18:12
Was tun bei einer Urheberrechtsverletzung an NX von Siemens? Inhalt des Schreibens der Siemens Industry Software GmbH (SISW) wegen unlizenzierter Nutzung ihrer Software NX Es liegt ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, hiernach sei eine illegal erworbene Software auf einem

Abmahnung Railway Empire 2 Nimrod Rechtsanwälte für Kalypso Media Group GmbH

veröffentlicht am 13. Oktober 2025 um 09:10
Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte: Details der Forderung Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte vor, das im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH versandt wurde. Im vorliegenden Fall geht es um die unrechtmäßige Nutzung eines urheberrechtlich

Zahlungsforderung von der Voodoo Music GmbH

veröffentlicht am 01. Oktober 2025 um 11:10
Zahlungsforderung von der voodoo music GmbH wegen der Tonaufnahme „Blood is Pumpin‘‘ Uns liegt ein Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der voodoo music GmbH vor, in dem diese zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung aufgrund der