Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Wenn Sie von den Kanzleien Dr. Lohsin & Partner, cyfire, albrecht legal oder pöpken santjer bischoff eine Abmahnung erhalten haben, könnte Ihnen dieser Artikel nützliche Informationen und Tipps für Ihre Situation

bieten.
Es geht in diesem Fall um die illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern. Diese Bilder sollen ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht worden sein.
Die Kanzlei Aid24 hat ein Schreiben von Dr. Lohsin und Partner, das angeblich im Auftrag von Dipl. -Ing. Folkert Knieper verfasst wurde.
Die Höhe des Schadensersatzes wurde nach der Lizenzanalogie errechnet. Diese Methode legt den Betrag fest, den eine Lizenzierung des urheberrechtlich geschützten Werkes gekostet hätte.
Darüber hinaus wird auch eine Gebühr für die rechtliche Unterstützung verlangt.
Die Lizenzgebühr wurde in dem Schreiben unter Berücksichtigung der „Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ von der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet.
Oft verwenden Gerichte diese Übersicht für ihre Berechnungen und erkennen sie an.
Bei der Festlegung des Schadensersatzes sollten die Honorare, die von der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM) empfohlen werden, berücksichtigt werden. Diese Empfehlungen bieten eine Übersicht der marktüblichen Honorare und spiegeln die Gepflogenheiten zwischen Bildagenturen, Fotografen und Verwertern wider.
BGH, Urteil vom 06.10.2005 - I ZR 266/02
Das Schreiben besagt, dass die Angelegenheit erledigt sei, sofern die Forderung fristgerecht bezahlt und die Unterlassungsverpflichtungserklärung rechtzeitig abgegeben wird.
Urheber sowie Rechteinhaber von Fotografien, die als Lichtbildwerke gelten, sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG urheberrechtlich geschützt.
Das aktuelle Schreiben wirft dem Mandanten vor, das Bild illegal vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben, wodurch ein Verstoß gegen § 16 UrhG und § 19a UrhG erfolgt sein soll. Weiterhin wird behauptet, dass das Bild ohne einen Rechtehinweis genutzt wurde, also ohne Angabe des Urhebers, was gegen § 13 UrhG verstößt.
Wenn jemand das Urheberrecht absichtlich oder fahrlässig verletzt, hat der Geschädigte laut § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG Anspruch auf Schadensersatz. Der Schädiger muss dann in der Regel dafür aufkommen.

Bei der Berechnung des Betrags ist eine angemessene Vergütung relevant, da sie hilft, alles realistisch einzuschätzen. Auch besteht die Möglichkeit, den entgangenen Gewinn nach § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG in Anspruch zu nehmen, auch wenn dies nicht immer einfach umsetzbar ist.
Für Lichtbildner gemäß § 72 UrhG kann zusätzlich weiterer Schaden geltend gemacht werden.
Ebenfalls wird argumentiert, dass die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen gemäß § 97a Abs. 3 zurückerstattet werden müssen.
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen werden nach unserer Ansicht häufig geltend gemacht. Diese Forderungen basieren oft auf dem Vorwurf, Bildmaterial unerlaubt verwendet zu haben, das geschützt ist und von den Mandanten stammt. Schnelle Entscheidungen oder impulsive Reaktionen auf solche Forderungen sind nicht ratsam. Es ist ratsam ruhig zu bleiben und zunächst erstmal einen eigenen Anwalt aufzusuchen und die Forderung nicht einfach zu zahlen oder zu akzeptieren.
Auch sollte man im Affekt nicht direkt die Anwälte der Gegenseite kontaktieren. Unüberlegte Äußerungen oder Handlungen können zu unerwarteten, finanziell belastenden Konsequenzen führen. Es ist besonders gefährlich, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben, ohne sich vorher anwaltlich beraten oder sie anpassen zu lassen.
Jeder Fall ist anders und benötigt eine gezielte rechtliche Bewertung.
Ein Anwalt, der Erfahrung im Urheberrecht hat, kann die Abmahnung analysieren, fundierte Schritte unternehmen und helfen, die Situation bestmöglich zu klären. Jeder Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung bringt eigene Details mit, die eine fachmännische Beurteilung brauchen.

Zuerst müssen die Einzelheiten der Forderung gründlich kontrolliert werden. Dazu gehört die Überprüfung, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat und ob die verlangte Summe gerechtfertigt ist. Häufig werden für die Schadensberechnung, die auf einer Lizenzvergleichsbasis beruht, überhöhte Beträge verlangt.
Im Urheberrecht ist daher spezifische rechtliche Beratung und Unterstützung wichtig, um die eigene Position zu stärken und schwerwiegende Fehler zu vermeiden, die später teuer werden könnten.
Es kann aufgezeigt werden, dass bereits mehrere Kanzleien im Auftrag von Dipl. -Ing. Folkert Knieper Abmahnungen für „Marions-Kochbuch“-Fotos verschickt haben.
Viele Kanzleien fügen in der Regel Screenshots der Abmahnung als Beweis bei, um die angebliche Urheberrechtsverletzung zu belegen, wie zum Beispiel:
Kanzlei Cyfire
oder auch
Dr. Lohsin & Partner.
Es werden nach unserer Erfahrung häufig folgende Forderungen geltend gemacht. Es handelt sich um einen Unterlassungsanspruch, einen Auskunftsanspruch und eine Erstattung für die Rechtsanwaltsgebühren, die durch die Abmahnung entstanden sein sollen, sowie für den Lizenzschaden wegen der behaupteten Urheberrechtsverletzung. In der Regel werden dann höhere vierstellige Summen verlangt.
Es ist wichtig, voreilige Entscheidungen wie das ungeprüfte Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung oder das Bezahlen des geforderten Betrags zunächst zu unterlassen. Nur Durch eine persönliche Prüfung durch einen auf

Urheberrecht spezialisierten Anwalt kann eine fundierte Einschätzung der Forderung erfolgen und ggf. überhöhte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden. Daher sollte vor einer Reaktion auf Abmahnungen oder Zahlungsaufforderungen immer zuerst rechtlicher Rat eingeholt werden.
Diese Situation zeigt die komplizierte rechtliche Herausforderung im Urheberrecht auf. Als Anwalt mit Fokus auf Urheberrecht sollten solche Abmahnungen genauestens beurteilt werden. Auf der Homepage unserer Kanzlei bietet umfassende Informationen zu solchen rechtlichen Sachverhalten, die für viele Mandanten etwas Besonderes darstellt. So wie im Kochclub Rezepte sorgfältig entwickelt werden, entwerfen wir auch rechtliche Strategien mit großer Genauigkeit. Unsere Strategie zur erfolgreichen Verteidigung baut auf jahrelanger Erfahrung auf. Ähnlich wie beim Kochen, wo jedes Rezept spezielle Zutaten und Methoden verlangt, behandeln wir jeden Rechtsfall mit einer individuell angepassten Strategie. Solche Umstände erfordern, wenn möglich, präzise und fachkundige rechtliche Beratung. Trotz der ernsten, möglicherweise rechtlichen Problematik sollte die Situation ruhig und überlegt angegangen werden. Da rechtliche Streitigkeiten normalerweise keinen Spaß machen, bietet die AID24 Rechtsanwaltskanzlei fachkundige Unterstützung, so gut es geht, um solche komplexen rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Wir sehen uns als Feuerwehr im Internet und löschen heiße, brisante Fälle.



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