Achtung! Datenschutzrechtliche Meldepflicht eines Unternehmens bei Datenpanne

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Kommt es in einem Unternehmen zur Datenpanne, Datendiebstahl oder Datenleck, ist das betroffene Unternehmen laut des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) meldepflichtig. Bleibt das Unternehmen jedoch untätig, kann in diesem Fall nach § 43 II Nr.7, III BDSG ein Bußgeld von bis zu 300.000 € verhängt werden.

Die Meldepflicht eines Unternehmens als nichtöffentliche Stelle im Sinne des § 2 IV BDSG besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen des § 42 a BDSG kumulativ vorliegen:

  • Personenbezogene Daten (z.B.: 1. besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 IX); 2. die einem Berufsgeheimnis unterliegen; 3. die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder 4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten) und
  • Unrechtmäßige Übermittlung an Dritte und
  • Drohung schwerwiegender Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen sowie
  • Unverzügliche Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde sowie an die Betroffenen

Bleibt das Unternehmen jedoch untätig, kann in diesem Fall nach § 43 II Nr.7, III BDSG ein Bußgeld von bis zu 300.000 € verhängt werden.

Einen weitere interessanten Artikel finden Sie hier.

Klicken Sie auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den HTML-Code heraus.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel
Vorbeugende Unterlassungserklärungen wirksamer Schutz?

Kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ein wirksamer Schutz vor Folgeabmahnungen sein?... Weiterlesen

Beseitigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung möglich?

Juristische Laien achten oft nur auf die in der Abmahnung geforderte Geldsumme.... Weiterlesen

Wie weit reicht der Anspruch auf zukünftiges Unterlassen nach einer Urheberrechtsverletzung?

Wenn jemand Urheberrechte verletzt hat, geht es nicht nur um Schadensersatz.... Weiterlesen

Videoblog

3 Tipps vor Abgabe einer Unterlassungserklärung / mod. UE!

Bewertungen auf google.com
RA Scholze

Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kostenloser Rückruf erwünscht?
Upload der Abmahnung oder weiterer Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen Ihre Dateien ausreichend zu verschlüsseln und uns separat zum von Ihnen genutzten Schlüssel zu informieren.

Die Dateien müssen kleiner als 8 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf doc docx rar zip.

* Diese Angaben werden benötigt.

Kanzleibriefe
Datenschutzdokumentation mit Datenschutz-Generator-Software für Schweiz, Deutschland oder Österreich erstellen

Die Bedeutung einer Datenschutz-Dokumentation für Unternehmen in der Schweiz, Österreich und Deutschland nach der DSGVO, BDSG, DSG neu AT, DSG neu CH?... Weiterlesen

Muster AV-Vertrag-Vorlage: Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag-Generator die Alternative im Datenschutz, DSGVO oder CHDSG neu der Schweiz zu bearbeiten

Personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten? Unter Umständen ist zuvor ein AV-Vertrag nach der DSGVO dem BDSG neu oder nach dem DSG neu Schweiz oder DSG neu Österreich zu schließen!... Weiterlesen

Verjährungsfristen im Markenrecht

Was bedeutet „Verjährung“? Wo ist die Verjährung im Markenrecht geregelt?... Weiterlesen