Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben der Amann Rechtsanwälte vorgelegt, in dem diese stellvertretend für die SoundGuardian GmbH zur Nachlizenzierung für einen auf TikTok verwendeten Song auffordern. Das betroffene Unternehmen habe angeblich die geschützte Musik „3 Haselnüsse“ der Künstler „Jaques Raupé & Felix Harrer“ohne die notwendige Einwilligung in ein TikTok-Video integriert und solle dafür nun eine vierstellige Summe nachzahlen. Leistet es dieser Aufforderung nicht Folge, würden die Rechtsanwälte den Fall dem zuständigen Gericht vorlegen.
Das kontaktierte Unternehmen betreibt angeblich einen TikTok-Kanal, auf dem es in einem Video den Song „3 Haselnüsse“ von „Jaques Raupé & Felix Harrer“ verwendet habe. Das Video sei mindestens zwölf Monate auf der Plattform online abrufbar gewesen und wäre dabei zur Werbung für das Unternehmen verwendet worden. Da die Musik urheberrechtlich geschützt sei, hätte das Unternehmen die Zustimmung der Inhaber von Urheberrechten daran einholen müssen, um es in ein Video einbauen zu dürfen. Da dies nicht erfolgt sei, soll die SoundGuardian GmbH als Rechteinhaber nun entschädigt werden. Verlangt wird die Zahlung von 250 EUR pro Monat, also insgesamt 3.000 EUR. Um die Angelegenheit ohne einen Gerichtsstreit zu klären, bitten die Amann Rechtsanwälte um die Einwilligung zur vorgeschlagenen Vergleichslösung und schlagen dem betroffenen Unternehmen vor, sich telefonisch zu verständigen.
Keinesfalls, ohne vorher selbst einen Anwalt zu Rate zu ziehen! Man sollte sich in einem Rechtsstreit immer bewusst sein, dass der Anwalt der Gegenseite nur deren Interessen im Blick hat. Falls man der Gegenseite voreilig kritische Informationen zukommen lässt oder deren aufgestellte Behauptungen bestätigt, muss man davon ausgehen, dass diese Aussagen gegen einen verwendet werden. Dies geschieht bei einem Telefonat,
bei dem man unter Umständen spontane Antworten gibt oder von Fragen überrascht wird, besonders schnell. Wir raten deshalb dazu, sich erst einen eigenen Anwalt zu suchen, der auf das entsprechende Rechtsgebiet – hier das Medienrecht – spezialisiert ist. Dieser kann den Fall prüfen und anschließend in
Zusammenarbeit mit dem Betroffenen Lösungsmöglichkeiten eruieren. Wenn man dabei zu dem Schluss kommt, die Gegenseite zu kontaktieren, sollte dies ebenfalls über
den eigenen Anwalt laufen. Dieser weiß, welche Informationen preisgegeben werden können und kann kostspielige Fehler vermeiden.
Zunächst gibt die SoundGuardian GmbH vor, Inhaber der Synchronisationsrechte an der Tonaufnahme „3 Haselnüsse“ von „Jaques Raupé & Felix Harrer“ zu sein. Diese Art von Recht steht für gewöhnlich dem Hersteller eines Tonträgers, oder hier einer Tonaufnahme, zu.
Dieser soll nach dem Urheberrecht angemessen für seine Beteiligung an einem Werk, also beispielsweise einem Musikstück, vergütet werden. Wenn ein TikTok-Nutzer geschützte Musik verwendet, ist entweder er selbst oder TikTok dafür verantwortlich, die nötigen Nutzungsrechte einzuholen.
Wen diese Verantwortlichkeit trifft, ist in den Nutzungsbedingungen der social Media Plattform geregelt. Besonders aufpassen müssen dabei Nutzer und Unternehmen, die die Plattform kommerziell nutzen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen ein Profil führt, darauf für sich selbst wirbt und im Zuge dessen geschützte Musik verwenden möchte, muss es gegebenenfalls eigenständig Nutzungsrechte einholen. Ähnliches gilt für Nutzer, die Videos mit Werbeinhalt hochladen.
Andernfalls können Rechteinhabern Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung zustehen, die schlussendlich gerichtlich geltend gemacht werden können.
Bevor es dazu kommt, wird gewöhnlich eine Abmahnung in Kombination mit der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung versandt. Die SoundGuardian GmbH und Amann Rechtsanwälte handeln hier etwas
anders und bieten dem vermeintlichen Schädiger einen Vergleich an: Er soll die angeblich angemessenen Kosten einer Lizenz als „Nachlizenzierung“ zahlen, dafür verzichtet die SoundGuardian GmbH auf eine gerichtliche Geltendmachung.
Diese Frage kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, da jeder Fall einzigartig ist. Keinesfalls sollten Sie als Betroffener verfrüht zahlen oder sich dazu einverstanden erklären. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig den richtigen Rechtsbeistand zu suchen und sich von diesem beraten zu lassen.
Sollten Sie ebenfalls ein Schreiben der Amann Rechtsanwälte oder der SoundGuardian GmbH erhalten haben, bietet Ihnen die AID24 Rechtsanwaltskanzlei eine kostenloses Ersteinschätzung an, bei dem ein auf das IT- und Medienrecht spezialisierter Fachanwalt Ihren Fall prüfen und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise
besprechen kann.
Die SoundGuardian GmbH tritt zunehmend als Akteur im Bereich des Urheberrechts auf Social Media Plattformenin Erscheinung. Insbesondere auf TikTok & Co sehen sich Unternehmer und private Nutzer mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Verwendung von geschützter Musik in Videos ohne entsprechende Lizenz führt häufig zu Abmahnungen.
In einem aktuellen Fall geht es um die Tonaufnahme "Kleines Herz Bam" und "Bam Bam" von Darius Finlay sowie MartinBepunkt & Shaun Baker.
Auch der Song "3 Haselnüsse" von Felix Harrer ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten. Die Rechtsverletzung betrifft dabei nicht nur die Musiknutzung auf TikTok, sondern erstreckt sich auch auf andere Social Media Beiträge.
Bei festgestellten Verstößen verschickt die Firma SoundGuardian in Verbindung mit Kanzleien wie die Amann Rechtsanwaltskanzlei entsprechende Schreiben. Diese enthalten meist eine
Unterlassungserklärung und Zahlungsaufforderungen. Die geforderte Summe für eine Nachlizenzierung bewegt sich häufig im vierstelligen Bereich.
Die Nutzung von geschützter Musik in einem TikTok Video oder Post erfordert die entsprechenden Nutzungsrechte. Dies gilt für jede Art von Inhalt, der auf der Plattform oder Website veröffentlicht wird. Auch die Verwendung auf Instagram unterliegt denselben rechtlichen Regelungen.
Als Beispiel für präventive Maßnahmen sollten Unternehmen vor jeder Verwendung von Musik die erforderliche Lizenz einholen. Die Nachlizenz ist dabei meist deutlich kostspieliger als die vorherige rechtmäßige Lizenzierung.
Nach Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH ist eine sorgfältige Prüfung der geltend gemachten Ansprüche wichtig. Die Forderung nach Schadensersatz sollte nicht ignoriert werden, da sonst weitere rechtliche Schritte drohen können.
Die korrekte Musiknutzung auf Social Media erfordert besondere Aufmerksamkeit. Ein kleines Herz unter einem Beitrag oder viral gehende Videos bedeuten nicht, dass die Verwendung der Musik erlaubt ist. Jede Zahlung für eine nachträgliche Lizenzierung ist in der Regel höher als die ursprünglichen Lizenzgebühren.
Die Durchsetzung von Urheberrechten auf Social Media Plattformen wird weiter zunehmen. Unternehmen müssen sich der Bedeutung korrekter Lizenzierung bewusst sein und entsprechende Prozesse implementieren, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden. Die SoundGuardian wird auch in Zukunft die Einhaltung der Rechte ihrer Künstler überwachen.
Ein Rechtsanwalt im Beriech des Urheberrechts zu konsultieren kann Sie vor etwaigen Anschuldigungen verteidigen und Präventionsmaßnahmen einleiten. Zögern Sie nicht einen Rechtsanwalt der Aid24 Rechtsanwaltskanzlei bei ihren Anliegen zu Kontaktieren.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Urheberrechts und IT Recht. Unsere Expertise liegt im entwickeln maßgeschneiderte Lösungstrategien, wir verfügen über fundiertes Wissen und stehen ihnen zur Seite. Wenden Sie sich unverbindlich an uns für eine erste Bewertung Ihres Falls gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung um Ihre Interessen zu schützen und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns beraten.
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