Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben der Amann Rechtsanwälte vorgelegt, in dem diese stellvertretend für die SoundGuardian GmbH zur Nachlizenzierung für einen auf TikTok verwendeten Song auffordern. Das betroffene Unternehmen habe angeblich die geschützte Musik „3 Haselnüsse“ der Künstler „Jaques Raupé & Felix Harrer“ ohne die notwendige Einwilligung in ein TikTok-Video integriert und solle dafür nun eine vierstellige Summe nachzahlen. Leistet es dieser Aufforderung nicht Folge, würden die Rechtsanwälte den Fall dem zuständigen Gericht vorlegen.
Das kontaktierte Unternehmen betreibt angeblich einen TikTok-Kanal, auf dem es in einem Video den Song „3 Haselnüsse“ von „Jaques Raupé & Felix Harrer“ verwendet habe. Das Video sei mindestens zwölf Monate auf der Plattform online abrufbar gewesen und wäre dabei zur Werbung für das Unternehmen verwendet worden. Da die Musik urheberrechtlich geschützt sei, hätte das Unternehmen die Zustimmung der Inhaber von Urheberrechten daran einholen müssen, um es in ein Video einbauen zu dürfen. Da dies nicht erfolgt sei, soll die SoundGuardian GmbH als Rechteinhaber nun entschädigt werden. Verlangt wird die Zahlung von 250 EUR pro Monat, also insgesamt 3.000 EUR. Um die Angelegenheit ohne einen Gerichtsstreit zu klären, bitten die Amann Rechtsanwälte um die Einwilligung zur vorgeschlagenen Vergleichslösung und schlagen dem betroffenen Unternehmen vor, sich telefonisch zu verständigen.
Keinesfalls, ohne vorher selbst einen Anwalt zu Rate zu ziehen! Man sollte sich in einem Rechtsstreit immer bewusst sein, dass der Anwalt der Gegenseite nur deren Interessen im Blick hat. Falls man der Gegenseite voreilig kritische Informationen zukommen lässt oder deren aufgestellte Behauptungen bestätigt, muss man davon ausgehen, dass diese Aussagen gegen einen verwendet werden. Dies geschieht bei einem Telefonat, bei dem man unter Umständen spontane Antworten gibt oder von Fragen überrascht wird, besonders schnell. Wir raten deshalb dazu, sich erst einen eigenen Anwalt zu suchen, der auf das entsprechende Rechtsgebiet – hier das Medienrecht – spezialisiert ist. Dieser kann den Fall prüfen und anschließend in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen Lösungsmöglichkeiten eruieren. Wenn man dabei zu dem Schluss kommt, die Gegenseite zu kontaktieren, sollte dies ebenfalls über den eigenen Anwalt laufen. Dieser weiß, welche Informationen preisgegeben werden können und kann kostspielige Fehler vermeiden.
Zunächst gibt die SoundGuardian GmbH vor, Inhaber der Synchronisationsrechte an der Tonaufnahme „3 Haselnüsse“ von „Jaques Raupé & Felix Harrer“ zu sein. Diese Art von Recht steht für gewöhnlich dem Hersteller eines Tonträgers, oder hier einer Tonaufnahme, zu. Dieser soll nach dem Urheberrecht angemessen für seine Beteiligung an einem Werk, also beispielsweise einem Musikstück, vergütet werden. Wenn ein TikTok-Nutzer geschützte Musik verwendet, ist entweder er selbst oder TikTok dafür verantwortlich, die nötigen Nutzungsrechte einzuholen. Wen diese Verantwortlichkeit trifft, ist in den Nutzungsbedingungen der social Media Plattform geregelt. Besonders aufpassen müssen dabei Nutzer und Unternehmen, die die Plattform kommerziell nutzen. Wenn beispielsweise ein Unternehmen ein Profil führt, darauf für sich selbst wirbt und im Zuge dessen geschützte Musik verwenden möchte, muss es gegebenenfalls eigenständig Nutzungsrechte einholen. Ähnliches gilt für Nutzer, die Videos mit Werbeinhalt hochladen.
Andernfalls können Rechteinhabern Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung zustehen, die schlussendlich gerichtlich geltend gemacht werden können. Bevor es dazu kommt, wird gewöhnlich eine Abmahnung in Kombination mit der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung versandt. Die SoundGuardian GmbH und Amann Rechtsanwälte handeln hier etwas anders und bieten dem vermeintlichen Schädiger einen Vergleich an: Er soll die angeblich angemessenen Kosten einer Lizenz als „Nachlizenzierung“ zahlen, dafür verzichtet die SoundGuardian GmbH auf eine gerichtliche Geltendmachung.
Diese Frage kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, da jeder Fall einzigartig ist. Keinesfalls sollten Sie als Betroffener verfrüht zahlen oder sich dazu einverstanden erklären. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig den richtigen Rechtsbeistand zu suchen und sich von diesem beraten zu lassen. Sollten Sie ebenfalls ein Schreiben der Amann Rechtsanwälte oder der SoundGuardian GmbH erhalten haben, bietet Ihnen die AID24 Rechtsanwaltskanzlei eine kostenloses Ersteinschätzung an, bei dem ein auf das IT- und Medienrecht spezialisierter Fachanwalt Ihren Fall prüfen und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen kann.
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