Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben von Bach Rechtsanwälte vor, in welchem diese mitteilen, angeblich die SoundGuardian GmbH zu vertreten. Im Namen der Firma wird von der angeschriebenen Person gefordert, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen. Diese Forderungen beruhen dabei auf angeblichen Verletzungen des Urheberrechts.
Ein betroffener Unternehmer soll die Tonaufnahme „Light“ des Interpreten „Jerome“ in ein TikTok-Video eingebaut haben, das angeblich kommerziell verwendet worden sei und damit öffentlich verbreitet worden sei. Hierfür sei die Einholung des Einverständnisses des Rechteinhabers notwendig gewesen, anderweitig sei gegen dessen Urheberrechte an der Tonaufnahme verstoßen worden.
Um diesen vermeintlichen Verstoß wiedergutzumachen, soll ein Betrag von mehreren tausend Euro – konkret 5.900,00 EUR – sowie angefallene Anwaltskosten an die SoundGuardian GmbH gezahlt werden und außerdem eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Ein derartiges Schreiben zu erhalten, kann zunächst sehr schockierend und einschüchternd sein. Umso wichtiger ist es deshalb, Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu handeln. Wir empfehlen, keinesfalls eine Unterlassungserklärungabzugeben und auch nicht vorschnell an die SoundGuardian GmbH zu zahlen oder
mit ihr oder deren Rechtsanwälten voreilig in Kontakt zu treten, bevor man nicht einen eigenen Anwalt aufgesucht und die Sache beraten wurde.
Grund dafür ist, dass vorschnelle Reaktionen gegenüber der SoundGuardian GmbH leicht Schuldeingeständnisse oderEinverständniserklärungen zur Folge haben können, die ein Laie nicht direkt erkennt und eigentlich nicht abgeben möchte.
Im Idealfall sollte deshalb ein spezialisierter Fachanwalt den Fall genau prüfen und für Sie erörtern, welche Rechtslage tatsächlich vorliegt sowie welche Konsequenzen daraus für Sie entstehen. Anschießend kann der Anwalt mit Ihnen gemeinsam weitere Schritte planen und einleiten, um Ihre Interessen zu wahren und die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Zunächst einmal jeder, der auf der social Media Plattform TikTok Videos mit Tonaufnahmen hochlädt und dabei Werbung jeglicher Art macht. Da in den Nutzungsbedingungen von TikTok zwischen privaten und gewerblichen Nutzungen der Plattform unterschieden wird, ist bei der Nutzung des Musikkatalogs der Plattform Vorsicht geboten: Vor allem, wenn man sie gewerblich nutzt und wenn der eigene Kanal klar erkennbar einem Unternehmen zugeordnet werden kann.
Uns vorliegend wurde ein Unternehmer zuerst von der SoundGuardian GmbH kontaktiert, die ihn auf eine angebliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam machte. Ihm wurde ein Vergleich angeboten, bei dem er zur „Nachlizenzierung“ von verwendeter Musik eine hohe vierstellige Summe hätte zahlen sollen.
Im Austausch dafür würden sonstige aufgrund des Verstoßes entstehende Ansprüche angeblich nicht weiter verfolgt werden. Nachdem der Vergleich nicht zustande kam, folgte ein Schreiben der Bach Rechtsanwälte wohl im Auftrag der SoundGuardian GmbH, in dem dann, vergleichbar mit einer Abmahnung, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Ersatz angeblich entstandener Schäden gefordert wurde.
Die Anwälte beziehen sich in ihrem Schreiben auf eine angebliche Verletzung des Synchronisationsrechts. Dieses ist im Urheberrechtsgesetz beheimatet und steht dem Hersteller eines Tonträgers beziehungsweise einer Tonaufnahme zu (§ 85 UrhG).
Laut einem von der SoundGuardian GmbH beigelegten Schreiben wurden diese Rechte unter anderem an der
genannten Tonaufnahme „Light“ von „Jerome“ durch die Kontor Records GmbH an die SoundGuardian
GmbH übertragen, sodass diese künftig Verletzungen gegen die entsprechenden Rechte rügen und Ansprüche daraus geltend machen könne.
Die Unterlassungs- und Ersatzansprüche richten dabei nach § 97 UrhG. Bach Rechtsanwälte führen außerdem § 106 UhrG an, laut dem bestimmte Urheberrechtsverstöße mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen belangt werden können.
In der heutigen Zeit der Social Media Präsenz sehen sich viele Nutzer und Unternehmen mit Abmahnungen konfrontiert. Besonders die Soundguardian GmbH ist aktiv in der Verfolgung von angeblichen Urheberrechtsverletzungen auf verschiedenen Social Media Plattformen.
Die aid24 Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen als erfahrener Rechtsbeistand zur Seite, wenn Sie ein
Schreiben der Soundguardian GmbH erhalten haben. Wir haben uns auf die Verteidigung gegen Abmahnungen im Bereich Musiknutzung spezialisiert.
Häufig betreffen die Abmahnungen Tonaufnahmen bekannter Künstler wie Darius Finlay, Paul Keen, oder Songs wie "Faded Love Leony**" und "**Komodo Hard Nights".
Die Abmahnungen betreffen Nutzer verschiedener Plattformen wie z.B TikTok. Besonders TikTok Videos stehen dabei im Fokus. Die soundguardian.eu dokumentiert angeblich dabei die verschiedenen Verstöße.
Bei Erhalt einer Abmahnung werden meist eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz gefordert. Die geforderte Summe kann dabei erheblich sein. Auch Zahlungsaufforderungen für eine Nachlizenzierung sind üblich.
Wir analysieren jeden Fall individuell und prüfen die Nutzungsrechte der verwendeten Songs. Ob es sich um einen Radio Edit, Extended Mix oder spezielle Versionen handelt.
In jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen Unternehmer und Content Creator Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung von Musikstücken erhalten. Besonders betroffen sind Social-Media-Nutzer, die Tracks von Künstlern wie Darius, Finlay oder MartinBePunkt angeblich ohne entsprechende Lizenzierung verwendet haben.
Die Kanzlei Bach Rechtsanwälte & Co vertritt Rechteinhaber in solchen Fällen.
Betroffene sollten bei Erhalt einer Abmahnung umgehend rechtliche Unterstützung suchen. Die Verwendung von Sound-Snippets, wie sie beispielsweise von den "Outsiders" produziert werden, ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Viele Content Creator unterschätzen die Wichtigkeit der korrekten Lizenzierung von Musikstücken. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in Social-Media-Beiträgen erfordert stets die Einholung entsprechender Rechte durch die Urheber oder ihre Vertreter.
Die finanziellen Forderungen bei Urheberrechtsverletzungen können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Zusätzlich können zu den Schadenersatzforderungen noch Anwaltskosten und weitere rechtliche Gebühren hinzukommen.
Im Falle einer Abmahnung ist schnelles aber überlegtes Handeln erforderlich. Eine rechtliche Beratung kann
helfen, die Situation richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren.
In mehreren Fällen besteht die Möglichkeit, mit den Rechteinhabern oder deren Vertretern in Verhandlung zu treten. Eine außergerichtliche Einigung kann oft kostengünstiger sein als ein langwieriger Rechtsstreit.
Content Creator sollten sich präventiv mit dem Thema Musikrechte auseinandersetzen. Die Nutzung lizenzfreier Musik oder der Erwerb entsprechender Lizenzen kann vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Eine sorgfältige Dokumentation der Musikrechte ist dabei unerlässlich.
Bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung oder eines Nachlizenzierungsersuchens empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Maßnahmen:
Zunächst ist eine sorgfältige Prüfung des Schreibens unter besonderer Beachtung der gesetzten Fristen
unerlässlich diese Fristen sind für das weitere Vorgehen maßgeblich.
Von elementarer Bedeutung ist die unverzügliche Konsultation eines im Urheber- und IT-Recht spezialisierten Rechtsbeistandes. Die Kanzlei AID24 steht Ihnen hierfür unter der Rufnummer +49 611 89060871 zur Verfügung.
Besondere Vorsicht ist bei der Kommunikation geboten. Vermeiden Sie vorschnelle Äußerungen oder Zugeständnisse an die Gegenseite, die Ihre Rechtsposition beeinträchtigen könnten.
Eine zentrale Komponente der rechtlichen Prüfung ist die Evaluation Ihrer bestehenden Lizenzierung. Ihr rechtlicher Beistand wird mit Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen erörtern, sollten Lizenzen fehlen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten ohne vorherige rechtliche Beratung mit der SoundGuardian GmbH zwecks Nachlizenzierung in Kontakt zu treten.
Die konsequente Befolgung dieser Handlungsempfehlungen ermöglicht eine sachgerechte Reaktion auf die erhaltene Abmahnung oder Nachlizenzierungsaufforderung unter Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen.
Neben der Abwehr unberechtigter Forderungen beraten wir Sie auch präventiv, wie Sie zukünftig Rechtsverletzungenvermeiden können.
Die Verbindung zwischen Urheberrecht und Social Media wird dabei besonders berücksichtigt. Als Unternehmenoder Privatperson erhalten Sie von uns eine fundierte Beratung, wie Sie mit unerwarteter Post der Soundguardian umgehen sollten. Wir kennen die Besonderheiten von Fällen wie z.B. "Mein Kleines Herz BAM BAM". Unteranderem helfen wir ihnen bei der Erlangung einer rechtmäßigen Lizenz.
Im Bereich der Musikindustrie häufen sich derzeit Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Musikstücken in den sozialen Medien. Besonders Sound-Produktionen bekannter Künstler wie Darius ,Finlay & MartinBePunkt sind häufig Gegenstand solcher rechtlicher Auseinandersetzungen.
Wir beobachten eine steigende Zahl von Fällen, in denen Unternehmen und Privatpersonen eine Abmahnung erhalten, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz verwendet haben.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, in dem Sie ein auf das IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt zu Ihren urheberrechtlichen Problemen und Fragen später weiter soweit von Ihnen gewünscht ausführlich beraten kann.
Sollten Sie also ebenfalls von der SoundGuardian GmbH oder den Bach Rechtsanwälten kontaktiert worden sein, können wir Ihren Fall juristisch überprüfen und Ihnen aufzeigen, welche weitere Vorgehensweise sinnvoll und notwendig ist. Im weiteren Verkehr mit der SoundGuardian GmbH und deren beauftragten Rechtsanwälten kann unser Anwalt Sie vertreten und arbeitet dabei in Ihrem Interesse.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main