BGH veröffentlicht – Urteil v. 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Die richtungsweisende Entscheidung des BGH vom 15.11.2012 wurde nun veröffentlicht.

Eltern haften für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes nach der Entscheidung des BGH grundsätzlich nicht, wenn sie ihr Kind bezüglich des Verbotes einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und für die Eltern keine Anhaltspunkte erkennbar waren, dass ihr Kind gegen dieses Verbot handelte.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aus der Entscheidung des BGH  vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus - keine allgemeingültigen Schlüsse gezogen werden können, da jeweils der Sachverhalt im Einzelfall zu berücksichtigen ist.

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei hatte unter folgendem Link dazu berichtet.

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Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
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Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
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