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Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Eltern haften für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes nach der Entscheidung des BGH grundsätzlich nicht, wenn sie ihr Kind bezüglich des Verbotes einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und für die Eltern keine Anhaltspunkte erkennbar waren, dass ihr Kind gegen dieses Verbot handelte.
Bitte beachten Sie jedoch, dass aus der Entscheidung des BGH vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - Morpheus - keine allgemeingültigen Schlüsse gezogen werden können, da jeweils der Sachverhalt im Einzelfall zu berücksichtigen ist.
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