Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
veröffentlicht am 06. Juli 2011 um 13:07
Damit sich Internetseiten o.a. möglichst weit innerhalb von Facebook verbreiten, wird der "Gefällt mir"-Pinnwandeinträge von Dritten erzwungen.
Entweder muss das Opfer selbst auf "Gefällt mir" und "Teilen" klicken, um z.B. das angepriesene Video sehen zu können oder es besteht das sogenannte Clickjacking, also das Entführen von Mausklicks.
Bei Clickjacking betätigt das Opfer auf einer Seite außerhalb von Facebook z.B. den "Abspielen"-Knopf eines vermeintlichen Videos. Manchmal startet das Video, manchmal erscheint eine Umfrage oder es passiert nichts. Jedoch wird stets durch den Klick automatisch ein "Gefällt mir"-Eintrag an der Pinnwand des Opfers angelegt. Soweit, das Opfer noch bei Facebook angemeldet ist, gelingt auf diese Art das erzwingen des "Gefällt mir" - Pinnwandeintrages.
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AID24 Rechtsanwaltskanzlei