Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
veröffentlicht am 20. Juli 2015 um 18:14
Was kann die Frequenzregulierung der Bundesnetzagentur für Mobilfunkkunden bedeuten?:
Was ist eine Frequenzauktion?
Die Frequenzzuweisung an Mobilfunkanbieter wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Laut § 55 (1) TKG bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Die Zuteilung wird von der Bundesnetzagentur in Frequenzauktionen geregelt. Diese muss laut dem selben Paragraphen „diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren“ gestaltet werden. Bei Frequenzauktionen haben Mobilfunkanbieter die Möglichkeit sich verschiedene Frequenzen zu sichern. Die Bundesagentur hat in der Zulassung zum Vergabeverfahren die Freiheit bestimmte Kriterien zur Eignung der Bewerber zu etablieren (§61 (5) TKG). Die Unternehmen, welche letztendlich zu der Frequenzauktion zugelassenen werden, bieten dabei gegeneinander, um Frequenzen aus verschiedenen Bereichen zu ersteigern. Die Bundesnetzagentur legte den Einstiegswert der Frequenz vor, wenn ein Gebot nicht von einem anderen Teilnehmer überboten wurde, soll die Frequenz dem Höchstbietenden zugesprochen werden und beendete damit die jeweilige Runde.
Frequenzauktion soll dem Bund 5,08 Milliarden Euro einbringen
Was sollen, unserer Ansicht nach, wichtige Ergebnisse der Frequenzauktion im Juni 2015 gewesen sein?
Am 19. Juni 2015 ging die wahrscheinlich größte Frequenzauktion seit dem Jahr 2000 zu Ende. Die Auktion wurde nach wohl 181 Auktionsrunden, welche in 16 Auktionstagen stattfanden abgeschlossen. Die drei größten Mobilfunkanbieter Deutschlands (Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, Telekom Deutschland GmbH und Vodafone GmbH ) stellten die Gesamtzahl der Aktionäre da. Diese ersteigerten Frequenzen im Megaherz-Band (MHz), welcheaus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz sich zusammensetzten. Jede ersteigerte Frequenz bindet das jeweilige Telekommunikationsunternehmen an Rahmenbedingungen für die Nutzung, welche die Bundesnetzagentur festlegt.
Im Falle der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen kann es zur Widerrufung einer Frequenz durch die Bundesnetzagentur kommen (§ 63 (1) 2 TKG). Bei der diesjährigen Auktion erreichten die Angebote der bietenden Unternehmen einen totalen Wert von wohl 5.081.236.000 €. Den größten Anteil sicherte sich Vodafone mit einem Gesamtbetrag von wohl 2.090.842.000 €, gefolgt von der Telekom, welche Frequenzen im Wert von wohl insgesamt 1.792.156.000€ ersteigerte. Die wenigsten Frequenzen sicherte sich Telefónica Deutschland (o2 und e-plus) mit einem Gesamtbetrag von wohl 1.198.238.000 €.
Die Wichtigkeit der Frequenzauktion für den Nutzer von Mobilfunknetzen
Was kann die Frequenzaktion für mich als Kunden bedeuten?
In der Frequenzauktion von Juni 2015 waren neue Frequenzbereiche hinzugekommen, welche vorher nicht verfügbar waren. Durch die Umstellung der für das Fernsehen genutzte Frequenz auf DVB-T2, sollen vorher belegte Frequenzen zur Nutzung im mobilen Breitband verfügbar gemacht werden. Dies bedeutet dass diese Frequenzen in Zukunft für Sprachkommunikation und breitbandige Internetanschlüssegenutzt werden können.
Diese neu verfügbaren Frequenzen haben für den Verbraucher wohl den Vorteil, dass sie zur „flächendeckenden Sprachkommunikation “ eingesetzt werden können. Das bedeutet, dass schlecht angebundene Regionen nun wahrscheinlich besseren und wohl auch schnelleren Zugang zu Internet haben und Funklöcher reduziert werden können.
Dies kann durch die, an die Frequenz gebundene Versorgungsverpflichtung erzielt werden, welche Unternehmen dazu verpflichten soll, die ersteigerten Frequenzen für eine „nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet“ einzusetzen.