Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
veröffentlicht am 29. Juni 2012 um 12:05
Abmahnung der Kanzlei Saroglakis
In einer anwaltlichen Beratung wurde der AID24 Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden bekannt, dass die Anwaltskanzlei Saroglakis, Falkenturmstr. 3, 80331 München im Bereich der Markenrechtsabmahnung für die Aeronaut Fashion UG (haftungsbeschränkt), Fürstenbergstraße 171, 60322 Frankfurt am Main abmahnend tätig wurde.
Der Mandant der AID24 Rechtsanwaltskanzlei hatte ein dunkelblaues T-Shirt, welches in den USA verkauft worden war, in Deutschland von Bekannten geschenkt bekommen. Auf dem Poloshirt der Marke Aeropostale war das Logo A87 abgedruckt. Dieses Shirt wollte der Mandant über ebay verkaufen, da ihm die Größe nicht passte. Statt es zu versteigern wurde er jedoch zuvor wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke A87 abgemahnt.
In der Abmahnung der Kanzlei Saroglakis, welche diese für Ihre Mandantin ausgesprochen hatte, sollte eine Markenrechtsverletzung bezüglich der Marke A87 vorliegen.
Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Markenrechtsverletzung wurden geltend gemacht und zur Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung wurde innerhalb einer 12-tage Frist aufgefordert.
Weiter war der Abmahnung eine vorgefertigte strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.
Aus einem Gegenstandswert von 50.000 € wurden die Rechtsanwaltsgebühren der Anwaltskanzlei Saroglakis berechnet. Die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1662,82 € sollte die Streitigkeit in dem der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Fall beenden.
Wie können Betroffene reagieren?
- Ruhe bewahren!
- Notieren Sie eventuell gesetzte Fristen.
- Holen Sie zeitnah Rechtsrat, beispielsweise von einem Anwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht, ein.