Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Internetrecht: Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse des Telefonanschlusses möglich?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 24. August 2015 um 11:34

Amtsgerichts Köln zur Ermittlung der IP-Adresse

In bisherigen Fällen ging das Amtsgericht Köln grundsätzlich von der Richtigkeit der Ermittlung der IP-Adressen aus, welche auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zur Ermittlung der Daten des jeweiligen Beklagten geführt haben soll. Diese Annahme wurde durch den Hinweis (Az. 125 C 410/14) revidiert. Dies bedeutet für den Rechteinhaber wahrscheinlich, dass die Richtigkeit der IP-Adresse folglich auf eine andere Art als zuvor belegt werden muss. Dies ist vor allem in Filesharing-Fällen von Bedeutung, da die Zuordnung der jeweiligen Tat bisher in der Regel durch die Ermittlung der IP-Adresse durchgeführt wurde.

Da die IP-Adresse in der Schuldzuweisung somit sehr wichtig ist, wies das Gericht darauf hin, dass die aktuelle Ermittlung der IP-Adresse wohl nicht ausreiche, um fehlerfrei beweisen zu können, dass der Beklagte für die Tat verantwortlich sei. Die Fehlerquote bei der Ermittlung der IP-Adressen sei zu groß. Daher sollten IP-Adressen in der Zukunft mehrfach und durch verschiedene Prozesse ermittelt werden. Dies trage zu der Vermeidung von Fehlern und falschen Schuldzuweisungen bei.

Neue mehrfache Ermittlungsmethode

In dem Hinweis konkretisierte das Gericht die Vorstellung einer Mehrfachermittlung der IP-Adresse und legte dar, wie diese vonstattengehen solle. Das Gericht führte weiterhin aus, in welchen Fällen die IP-Adressenermittlung als korrekt eingestuft werden könne:

„Das Gericht geht aber dann von der Richtigkeit der Ermittlung der IP-Adressen aus, wenn auf mehrere Ermittlungen verwiesen werden kann, die Filesharing gleicher oder ganz ähnlicher Dateien von dem Internetanschluss des jeweiligen Beklagten innerhalb weniger Tage oder Wochen unter verschiedenen IP-Adressen belegen sollen. In solchen Fällen erscheint eine zufällige Mehrfachermittlung desselben Internetanschlusses so vollkommen unwahrscheinlich, dass „Zweifel schweigen".“ (Urteil AG Köln 22.10.2014 Az. 125 C 410/14)

Was könnte dies für Abgemahnte in Filesharing-Fällen bedeuten?

Dies ist besonders für Abgemahnte in Filesharingsachen von Bedeutung, da diese nun argumentieren können, dass die angegebene IP-Adresse fehlerhaft ermittelt sei. Dies bedeutet auch, dass die Schuld des jeweilig Beklagten nicht eindeutig bewiesen werden kann, wenn der Ermittlungsprozess der IP-Adresse nicht korrekt durchgeführt wurde. Dies ist wichtig, da die ermittelte IP-Adresse meist die Grundlage der Schuldzuweisung bildet.

Laut des Gerichts ist die korrekte Zuordnung der IP-Adresse nur möglich, wenn der Kläger (Rechteinhaber) eine Mehrfachermittlung nachweisen kann, welche zu der IP-Adresse geführt haben soll. Abgemahnte sind somit nach Ansicht des Gerichts dazu berechtigt, sich durch das Bestreiten der richtigen Ermittlung der IP-Adresse gegen eine Klage zur Wehr zu setzen. Um die Richtigkeit der IP-Adresse in solchen Fällen zu beweisen, muss ein Gutachter konsultiert werden, welcher die IP-Adresse verifizieren kann. Kurz gefasst bedeutet dies, dass in Fällen, in welchen der Kläger die Richtigkeit der Ermittlung der IP-Adressen nicht nachweisen kann, der Abgemahnte mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Pflicht steht, darzulegen, dass er nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei.

Hier finden Sie weitere Informationen, was zu tun ist, wenn Sie eine Abmahnung erhalten.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Unterlassungserklärung in einigen Fällen als Schuldanerkenntnis gewertet?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 11. Dezember 2013 um 22:12
Das Landgericht Wiesbaden urteilte jüngst im Mai 2013, dass in einer Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis liege, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ geschehe: „ Die Beklagte ist der Auffassung, dass sich der von ihr abgegeben Unterwerfungserklärung

Beseitigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung möglich?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 31. Mai 2014 um 15:05
Juristische Laien achten oft nur auf die in der Abmahnung geforderte Geldsumme. Sie übersehen dann, dass es sehr viel teurer werden kann, wenn man unüberlegt eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und dem Gegener übersendet. Denn in Abmahnschreiben wollen die Abmahner meist nicht nur Geld für die

Empfangszuständigkeit des Rechtsanwalts und anwaltliches Umgehungsverbot nach § 12 BORA

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 10. September 2021 um 12:09
Gemäß § 172 ZPO haben im Prozess Zustellungen an den bestellten Prozessbevollmächtigten – also den Rechtsanwalt - zu erfolgen. Gemäß § 87 I ZPO erlangt die Kündigung der Bevollmächtigung eines Anwalts gegenüber dem Gegner erst durch Anzeige des Erlöschens ihre Wirksamkeit. Im Anwaltsprozess – also
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
RA Christoph Scholze
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Gegenstandswert bei Urheberrechtsverletzung von Produktfotos auf eBay

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 28. Januar 2024 um 21:01
Ermittlung des Gegenstandswertes bei Urheberrechtsverletzung auf ebay Der Streitwert, auch als „Gegenstandswert“ bezeichnet, wird durch den Angriffsfaktor bestimmt. Das bedeutet, dass sich der Streitwert danach richtet, wie hoch die Qualität der Verletzungshandlung ist, ob sie vorsätzlich oder

Schadenersatz KSP: Forderung der KSP Kanzlei für DPA wegen unerlaubter Bildnutzung

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 22. Januar 2024 um 19:01
Schadensersatzforderung KSP Kanzlei für DPA Picture Alliance wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Details der Schadensersatzforderung Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor

AV-Verträge generieren, statt Muster oder Vorlagen fehlerhaft umzuschreiben

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 08. Dezember 2023 um 12:12
Erstellen Sie AV-Verträge, anstatt Vorlagen oder diese möglicherweise falsche um zu schreiben Auftragsverarbeitungsverträge, eine Anleitung zum AV-Vertrag-Generator Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Bestellung erfordert unter anderem eine datenschutzrechtliche Dokumentation
KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG 
24h* +49 611 89060871
(*soweit technisch verfügbar)