Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Derzeit liegt unserer Kanzlei AID24 eine Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft IPPC LAW mbH vor. Diese wird durch ihren Geschäftsführer, den auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt Daniel Sebastian, vertreten.
In der Abmahnung wird im Namen der Mandantin, der B1 Recordings GmbH, Schadensersatz wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung auf Instagram gefordert.
Der beschuldigten Person wird vorgeworfen das Musikstück "Pedro" der Künstler "jaxomy x agatino romero x Raffaella Carrà" sowie das "Racoon Meme Video" unerlaubt auf Instagram öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Mandantin der abmahnenden Kanzlei IPPC LAW beansprucht exklusive Rechte an diesen Aufnahmen gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch die unberechtigte Veröffentlichung des Videos auf der Social-Media-Plattform seien diese Rechte verletzt worden.
Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen wie Texte, Musik, Fotos oder Grafiken es entsteht automatisch mit der Erstellung des Werkes und liegt beim Urheber also dem Schöpfer des Werkes. Dieser hat das ausschließliche Recht zu entscheiden ob und wie sein Werk veröffentlicht und genutzt wird. Wird dieses Recht verletzt indem das Werk ohne Zustimmung des Urhebers verbreitet oder bearbeitet wird spricht man von einer Urheberrechtsverletzung.
Im Internet sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung sei es die unerlaubte Verwendung von Fotos auf der eigenen Webseite das Hochladen von geschützter Musik auf Sharing-Plattformen oder die Verbreitung von Artikeln in Foren die Möglichkeiten für Rechtsverstöße sind vielfältig. Auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und TikTok werden täglich massenhaft urheberrechtlich geschützte Inhalte geteilt oft in Unkenntnis der rechtlichen Situation.
Die Folgen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung können gravierend sein wie das Beispiel der Abmahnungen durch die Kanzlei IPPC LAW zeigt. Diese hat sich darauf spezialisiert Rechtsverletzungen im Internet aufzuspüren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Betroffene erhalten meist ein Schreiben mit einer Unterlassungsaufforderung und einer Zahlungsaufforderung die sich schnell im vierstelligen Bereich bewegen kann.
Doch nicht nur spezialisierte Kanzleien auch die Urheber selbst können gegen Rechtsverletzungen vorgehen viele Kreative sind auf die Verwertung ihrer Werke angewiesen und sehen ihre Existenz durch illegale Nutzung bedroht. Sie können zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz klagen und auch strafrechtliche Schritte einleiten. Denn eine Urheberrechtsverletzung ist nicht nur ein Kavaliersdelikt.
Das Urheberrecht ist ein hohes Gut und der Schutz geistigen Eigentums unabdingbar für eine kreative und innovative Gesellschaft gleichzeitig muss im digitalen Raum die richtige Balance gefunden werden um Kreativität und freien Austausch zu ermöglichen ohne dabei die Rechte der Urheber zu beschneiden. Es bleibt eine Herausforderung der sich unsere vernetzte Welt auch in Zukunft stellen muss. Bis dahin gilt für jeden einzelnen Nutzer Vorsicht bei der Verwendung fremder Inhalte. So lassen sich nicht nur Abmahnungen und rechtliche Probleme vermeiden sondern auch ein faireres und kreativeres Miteinander im digitalen Raum gestalten.
Genau diese Fälle zeigen wie Enorm wichtig es ist sich Professionellen Rat in Form eines Spezialisierten Fachanwalts zu holen. Die Aid24 Rechtsanwaltskanzlei verfügt über ein breites Spektrum an Expertise in den Bereichen des Urheberrechts sowie der Abwehr von Abmahnungen. Wir prüfen sorgfältig die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen und entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Verteidigung unserer Mandanten.
In mehreren uns bekannten Abmahnfällen werden Abmahnungen aufgrund der angeblich unrechtmäßigen
Nutzung von Inhalten aus Musikbibliotheken abgemahnt. Auf Plattformen wie Instagram oder TikTok. Nutzer sind sich nicht bewusst, dass es für eine Vielzahl von Musikstücken Lizenzen erforderlich sein können eine sorgfältige Prüfung der Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls die Einholung erforderlicher Genehmigungen sind unerlässlich um Abmahnungen zu vermeiden.
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft dem Angeschriebenen vor, einen Instagram-Account gewerblich zu betreiben.
Auf diesem seien die genannten Aufnahmen in einem sogenannten „Reel" öffentlich zugänglich gemacht worden. Da es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handle, hätten dafür Nutzungsrechte eingeholt werden müssen.
Laut den Nutzungsbedingungen von Instagram würden diese Rechte privaten Nutzern der Plattform zwar gewährt - sobald ein Account aber gewerblich geführt werde, sei eine separate Einigung mit den Rechteinhabern einzuholen.
Der Angeschriebene verwende sein Instagram-Profil angeblich gewerblich und habe durch ein öffentliches
zugänglich machen ohne entsprechende Zustimmung die Nutzungsrechte der B1 Records GmbH verletzt. Dies habe ein Ermittlungsunternehmen wohl feststellen und belegen können.
Als Folge der vorgeworfenen Rechtsverletzung schulde der Angeschriebene der Mandantin der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schadens- und Aufwendungsersatz sowie Unterlassung.
Zur Erfüllung dieser Ansprüche soll er eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben und insgesamt über 4.000 EUR für den Ersatz entstandener Schäden und Rechtsverfolgungskosten zahlen. Dafür wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt.
Falls Sie ebenfalls von der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder einer anderen Kanzlei wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung angeschrieben wurden, sollten Sie das Schreiben keinesfalls Fall ignorieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gegenseite weitere Schritte einleitet.
Es ist dringend davon abzuraten ohne vorherige Rücksprache mit einem eigenen Rechtsbeistand auf die
Forderungen der Gegenseite einzugehen in rechtlichen Auseinandersetzungen vertritt der gegnerische Anwalt ausschließlich die Belange seines Mandanten.
Übermittelt man vorschnell sensible Informationen oder räumt die erhobenen Vorwürfe ein ist damit zu rechnen dass diese Angaben zu Ungunsten des Betroffenen verwendet werden insbesondere bei Telefongesprächen in denen man möglicherweise unvorbereitet auf Fragen reagiert oder mit unerwarteten Behauptungen konfrontiert wird besteht eine erhöhte Gefahr sich unbeabsichtigt selbst zu belasten.
Dieser kann den Sachverhalt eingehend analysieren und gemeinsam mit dem Betroffenen mögliche
Handlungsoptionen erörtern. Gelangt man zu dem Entschluss mit der Gegenseite in Kontakt zu treten sollte auch dies über den beauftragten Rechtsbeistand erfolgen.
Ein erfahrener Anwalt weiß welche Auskünfte erteilt werden können ohne die Position des Mandanten zu schwächen und trägt so dazu bei kostenintensive Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Bei der Reaktion auf ein Abmahnschreiben ist jedoch Vorsicht geboten: Die Angaben der Gegenseite
entsprechen nicht unbedingt der Realität und sollten deshalb von einem auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt überprüft werden.
Ein voreiliges Unterzeichnen der Unterlassungserklärung oder das Zahlen der geforderten Summe kann verheerende und kostspielige Folgen mit sich ziehen. Diese im Nachhinein rückgängig zu machen ist nahezu unmöglich.
Wir empfehlen deshalb, sich nach Erhalt einer Abmahnung zuerst von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen hierfür ein kostenloses Erstgespräch zur Einschätzung der Sach- und Rechtslage an.
Sowohl Musik- als auch Videoproduktionen genießen als „Werke" urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2
UrhG. Dies hat zunächst zur Folge, dass die Urheber der jeweiligen Werke alleinige Inhaber von Nutzungsrechten daran werden.
Daneben können noch weitere Personen, wie beispielsweise die Hersteller von Tonträgern, ausschließliche Rechte innehaben. Ursprüngliche Rechteinhaber sind außerdem dazu berechtigt, ihre Rechte zu übertragen. Somit kann eine Vielzahl von Personen Inhaber verschiedener Nutzungsrechte an Werken sein.
Wer ein geschütztes Werk verwenden möchte, beispielsweise zur Einbettung in ein Video auf social Media, braucht dafür die entsprechenden Nutzungsrechte.
Holt er diese nicht ein, kann eine Verletzung des Urheberrechts vorliegen. Aus dieser kann der Rechteinhaber dann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und ähnliches geltend machen.
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt im uns vorliegenden Schreiben Ansprüche gemäß den §§ 97 Abs. 1 und 2, 97a Abs. 3, 101, 101a und 102b UrhG an.
Um den Streit außergerichtlich beizulegen, wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.500 EUR gefordert. Als Grundlage zur Berechnung der Höhe wird auf die sogenannte Lizenzanalogie sowie die „Erfahrungsregelungen des Musikverleger-Verbandes e.V." verwiesen.
Daneben werden Anwalts- und Ermittlungskosten von insgesamt knapp 1.650 EUR aufgeführt, die der Angeschriebene ebenfalls entrichten soll.
Außerdem ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, dessen Unterzeichnung gewünscht wird.
Sollte der Angeschriebene nicht auf diese außergerichtliche Einigung eingehen, wird mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung und Klageerhebung gedroht.
Ein solches Vorgehen im Rahmen einer Abmahnung ist nicht unüblich. Umso wichtiger ist es, sich bei Erhalt rechtlichen Beistand eines spezialisierten Anwalts zu suchen und sich von diesem beraten zu lassen.
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ähnlich spezialisierte Kanzleien gehen oft nach dem gleichen Muster vor: Sie machen eine Urheberrechtsverletzung geltend, fordern hohe Schadensersatz- und Kostenzahlungen und verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Dabei stützen sie sich auf Feststellungen von Ermittlungsunternehmen und drohen mit gerichtlichen Schritten, falls der Angeschriebene nicht auf die Forderungen eingeht.
Viele Instagram-Nutzer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen die mit der gewerblichen Nutzung von fremdem Content einhergehen während private Accounts durch die Nutzungsbedingungen der Plattform gewisse Freiheiten genießen gelten für gewerbliche Nutzer strenge Regeln insbesondere die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in diesem Bereich äußerst aktiv und mahnt regelmäßig Verstöße ab.
Die Verwendung von Musik in Instagram-Reels erfordert besondere Aufmerksamkeit, besonders bei geschäftlichen Profilen. Während Instagram zwar eine große Auswahl an Musik für Reels bereitstellt, gilt
diese Nutzungslizenz laut den Nutzungsbedingungen ausschließlich für private Konten.
Besondere Vorsicht ist bei kommerziellen Instagram-Profilen geboten. In der heutigen Zeit ist Social-Media-Marketing zwar unverzichtbar geworden, jedoch müssen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Selbst die Verwendung kurzer Musikausschnitte kann bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Besonders die Kanzlei IPPC LAW hat sich darauf spezialisiert, solche Verstöße kostenpflichtig abzumahnen.
Im Falle einer Abmahnung ist übereiltes Handeln jedoch nicht ratsam. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich stichhaltig manchmal fehlt es an der Wirksamkeit, der Berechtigung oder es bestehen sogar unerkannte Nutzungsrechte. Eine zeitnahe juristische Beratung nach Erhalt einer Abmahnung ist daher der empfehlenswerte Weg um die eigenen Rechte zu wahren und angemessen zu reagieren.
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann erhebliche finanzielle Folgen haben neben der
geforderten Unterlassungserklärung werden meist Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten geltend gemacht die Höhe der Forderungen kann dabei schnell mehrere tausend Euro erreichen.
Influencer und Content Creator stehen besonders im Fokus da ihre Accounts per Definition gewerblich sind die Nutzung von Sound Collections ohne entsprechende Rechte kann schnell zu rechtlichen Problemen führen dies gilt auch für die Verwendung geschützter Inhalte in der Werbung oder bei Kooperationen.
Um Abmahnungen zu vermeiden ist es ernorm wichtig sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen die Nutzung von lizenzierten Musikstücken und Inhalten aus offiziellen Quellen ist dabei unerlässlich
auch die korrekte Verwendung der Instagram eigenen Musikbibliothek will gelernt sein.
Verstöße gegen das Urheberrecht können für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen haben nicht nur finanziell sondern auch beruflich und persönlich. Ein einziger unüberlegter Klick ein unbedachtes Teilen oder Hochladen kann ausreichen, um eine Abmahnwelle loszutreten die schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann.
Die finanziellen Folgen einer Urheberrechtsverletzung können verheerend sein. Abmahnungen spezialisierter Kanzleien wie IPPC LAW gehen oft mit hohen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten einher, die schnell in die tausende Euro gehen können. Für viele Privatpersonen und kleine Unternehmen sind solche Summen kaum zu stemmen und können zu ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
Genau hier kommt die Bedeutung eines spezialisierten Fachanwalts für Urheber und Medienrecht ins Spiel. Ein solcher Experte kann in einer Abmahnsituation wertvolle Unterstützung bieten und dazu beitragen den Schaden zu begrenzen.
Ein Fachanwalt kann zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und mögliche Formfehler oder
ungerechtfertigte Forderungen identifizieren. Er kann die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes und der Anwaltskosten hinterfragen und mit der Gegenseite verhandeln um eine Reduzierung zu erreichen.
Zudem kann ein spezialisierter Anwalt dabei helfen, eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Oft lässt sich durch geschickte Verhandlung eine außergerichtliche Einigung erzielen und ein kostspieliger Rechtsstreit vermeiden. Sollte es doch zu einem Prozess kommen, kann ein erfahrener Anwalt die Interessen seines Mandanten optimal vertreten und für eine faire Behandlung sorgen.
All das macht deutlich: Eine Urheberrechtsverletzung und eine daraus resultierende Abmahnung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmendes Problem, das weitreichende Folgen haben kann. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte nicht zögern, sich an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden und sich professionelle Hilfe zu holen.
Nur so lässt sich verhindern, dass eine unüberlegte Handlung zu einem juristischen und persönlichen Albtraum wird. Mit der richtigen Unterstützung und einer klugen Strategie ist es möglich, auch eine schwierige Abmahnsituation zu meistern und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann dabei ein entscheidender Faktor sein und im besten Fall der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewältigung der Krise.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben ist schnelles Handeln gefragt die angegebenen Fristen müssen ernst genommen werden gleichzeitig sollten vorschnelle Reaktionen vermieden werden eine fachmännische Prüfung der Forderungen ist der erste Schritt zur optimalen Lösung.
Das Urheberrecht im digitalen Raum entwickelt sich ständig weiter was heute noch legal erscheint kann morgen bereits abgemahnt werden. Dies gilt nicht nur für Instagram sondern auch für andere Plattformen wie z.B. TikTok.
Wir verfügen über ein breit gefächertes Portfolio im Umgang mit Abmahnungen im Social Media Bereich wir kennen die Vorgehensweisen der abmahnenden Kanzleien und wissen wie man angemessen reagiert von der ersten Beratung bis zur finalen Lösung stehen wir Ihnen zur Seite.
Jeder Fall erfordert eine individuelle Betrachtung die Optionen reichen von der Verhandlung über außergerichtliche Einigungen bis hin zur gerichtlichen Klärung. Wichtig ist dass Sie nicht in Panik verfallen
und sich professionell beraten lassen.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Social Media Bereich wir kennen die Vorgehensweisen der abmahnenden Kanzleien und wissen wie man angemessen reagiert. Von der ersten Beratung bis zur finalen Lösung stehen wir Ihnen zur Seite. Mit der AID24 Rechtsanwaltskanzlei an Ihrer Seite: Kompetente Beratung und Vertretung im Abmahnfall
Vertrauen Sie auf die Kompetenz von AID24 - Ihrem zuverlässigen Partner im Urheberrecht und bei der Abwehr von Abmahnungen durch spezialisierte Kanzleien wie IPPC LAW. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein.
Wenn Sie eine Abmahnung aufgrund einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok erhalten haben unterstützen wir Sie mit unserer Expertise
Abmahnungen von Kanzleien wie IPPC LAW können hohe Kosten verursachen die sich aus Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und möglichen Gerichtskosten zusammensetzen. Durch eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt kann dazu beitragen diese Kosten erheblich zu reduzieren.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Urheberrecht und IT Recht wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungstrategien und verfügen über fundiertes Wissen und stehen ihnen bei Uhreberrechtsverletzungen zur Seite.
Wenden Sie sich unverbindlich an uns für eine erste Bewertung Ihres Falls gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung um Ihre Interessen zu schützen und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und lassen Sie sich von uns beraten.
Wenn Sie vorab mehr über die Verteidigung gegen Abmahnungen wissen möchten empfehlen wir unseren ausführlichen Ratgeber.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main