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Kanzlei boisseree Abmahnung für SoundGuardian angebliche Urheberrechtsverletzung auf TikTok

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 22. April 2025 um 12:10
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Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei BOISSERÉE vor, angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme “Paradise” tätig zu sein.

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, detaillierte Informationen und Informationen zu den Lizenzrechten sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einzuholen um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Wer Musik auf Social Media nutzt, muss die entsprechenden Lizenzrechte und Rechte an dem Musikstücks beachten. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um Rechte am Werk (Text und Komposition) oder an der Tonaufnahme handelt da beide unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Lizenzierungen erfordern.

Auf Social Media Plattformen wie TikTok überwachen und verfolgen Rechteinhaber die Einhaltung der Urheberrechte und TikTok unterstützt Sie scheinbar bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Einführung in die Urheberrechtsverletzung

Die Nutzung von Musik auf Social Media Plattformen wie TikTok ist für viele Unternehmen und Nutzer ein fester Bestandteil geworden. Doch gerade bei der Verwendung von Musikstücken in Videos oder Beiträgen lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke. Die SoundGuardian GmbH hat sich darauf spezialisiert, die Rechte von Künstlern und Musikverlagen zu vertreten und setzt sich aktiv für die Durchsetzung von Urheberrechten ein.

Insbesondere auf Plattformen wie TikTok wo Musik und Sounds ein zentrales Element der Inhalte darstellen ist die korrekte Lizenzierung der verwendeten Musikstücke unerlässlich. Unternehmen, die Musik in ihren 

Brief Abmahnung Urheberrecht Urheberrechtsverletzung

Social Media Beiträgen nutzen, müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen um eine Urheberrechtsverletzung so zu entgehen Die SoundGuardian GmbH überwacht die Nutzung von Musik auf verschiedenen Medien und Plattformen und fordert bei unlizenzierter Verwendung die Nachlizenzierung oder Schadensersatz.

Für Nutzer und Unternehmen bedeutet dies, dass jede Nutzung von Musik auf Social Media Plattformen wie TikTok einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung bedarf. Die SoundGuardian GmbH agiert dabei als Schnittstelle zwischen Rechteinhabern und Nutzern und sorgt dafür, dass die Rechte der Künstler und Musikverlage gewahrt bleiben. Wer Musikstücke ohne entsprechende Lizenz verwendet riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch erhebliche finanzielle Forderungen.

Einzelheiten zur Anspruchserhebung durch die SoundGuardian GmbH

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Nutzung der Tonaufnahme „Paradise“ des Künstlers „VIZE & Jokes Bra & Leony“ vorgelegt, die in einem Video auf TikTok angeblich zu werblichen Zwecken durch ein Unternehmen öffentlich verwendet wurde.

In dem Schreiben macht die SoundGuardian GmbH eine Urheberrechtsverletzung geltend, die sich aus einer unautorisierten Nutzung der betroffenen Tonaufnahme ergeben soll. Die Forderungen stützen sich 

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dabei auf die vorliegenden Informationen zu den Lizenzen und der tatsächlichen Nutzung der Musik, um somit die rechtlichen Ansprüche zu begründen.

Konkret wird eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts gemäß § 16 UrhG (Urhebergesetz) sowie des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG gerügt. Zudem weist die beauftragte Kanzlei darauf hin, dass Musik auf TikTok grundsätzlich nur für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden darf es sei denn, es handelt sich um Inhalte aus der „Liste der kommerziellen Sounds“.

Der verwendete Titel gehöre laut SoundGuardian nicht zu dieser Liste, während der TikTok-Kanal des betroffenen Unternehmens erkennbar kommerziellen Zwecken diene.

In diesem Zusammenhang fordert die SoundGuardian GmbH die Zahlung eines Betrags in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer im Rahmen einer Nachlizenzierung.

Die Zahlung soll dem Abschluss eines Lizenzvertrags dienen welcher zugleich eine künftige Nutzung der Aufnahme ermöglichen soll.

Wie wird die Vergütung für die Nutzung von Musikalischen Inhalten durch SoundGuardian GmbH bestimmt?

Die in dem uns vorliegenden Schreiben geltend gemachte Vergütungshöhe stützt sich nach Angaben der SoundGuardian GmbH auf die Erfahrungswerte und Empfehlungen des Musikverleger-Verbandes e.V. sowie auf vergleichbare Lizenzvereinbarungen am Markt. Für die Nutzung von Musik im Rahmen von Werbung im Internet werden – analog zur Verwendung in klassischen Medien – demnach bei bundesweit kommerziell ausgerichteten Werbemaßnahmen monatliche Lizenzentgelte im Bereich von 500 Euro bis 10.000 Euro als marktüblich angesetzt und durchgesetzt.

Dabei zeigt sich die SoundGuardian GmbH nach eigener Darstellung bereit, ein vermeintlich „gütliches 

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Angebot deutlich unterhalb des Mindestsatzes“ zu unterbreiten – im vorliegenden Fall in Höhe von 200 Euro monatlich. Ausgehend von diesem Betrag wird sodann eine, aus unserer Sicht unverhältnismäßig hohe Gesamtforderung in Höhe von 10.000 Eurohergeleitet.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, sich mit der Zahlung eines Betrags für die „unautorisierte Nutzung der Tonaufnahme“ einverstanden zu erklären. Weitere Forderungen – etwa die Erstattung von Anwaltskosten oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung – werden zunächst nicht erhoben. SoundGuardian behält sich jedoch ausdrücklich vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, sollte der Unternehmer bzw. das Unternehmen nicht innerhalb der gesetzten Frist von etwa zwei Wochen auf die Zahlungsaufforderung reagieren oder diese endgültig ablehnen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung von Urheberrechten bei der Nutzung von Musik auf Social Media Plattformen wie TikTok finden sich im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die SoundGuardian GmbH beruft sich in ihren Forderungen insbesondere auf die §§ 85 und 19a UrhG. Diese Paragraphen regeln die Rechte der Tonträgerhersteller und die öffentliche Zugänglichmachung von Werken.

Künstler und Musikverlage deren Rechte von der SoundGuardian GmbH vertreten werden haben das ausschließliche Recht über die Nutzung ihrer Musikstücke zu entscheiden. Wird ein Musikstück ohne entsprechende Lizenz auf TikTok oder anderen Social Media Plattformen verwendet kann dies eine 

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Urheberrechtsverletzung darstellen. Die SoundGuardian GmbH fordert in solchen Fällen eine Nachlizenzierung und stützt die Höhe der Forderungen auf die sogenannte Lizenzanalogie. Dabei wird berechnet, welche Gebühr für eine ordnungsgemäße Lizenzierung angefallen wäre.

Die rechtlichen Forderungen der SoundGuardian GmbH dienen dazu, die Rechte der Künstler und Musikverlage zu wahren und eine angemessene Lizenzvergütung für die Nutzung ihrer Werke zu gewährleisten. Für Unternehmen und Nutzer ist es daher wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und im 

Schutz von Urheberrechten

Der Schutz von Urheberrechten ist im digitalen Zeitalter wichtiger denn je, insbesondere auf Social Media Plattformen wie TikTok, wo Musik und Sounds eine zentrale Rolle spielen. Die SoundGuardian GmbH setzt sich gezielt dafür ein die Rechte von Künstlern und Musikverlagen zu wahren und gegen unberechtigte Nutzungen vorzugehen.

Wird ein Musikstück ohne die erforderliche Lizenz verwendet fordert die SoundGuardian GmbH von den Nutzern oder Unternehmen nicht nur die Nachlizenzierung, sondern in vielen Fällen auch Schadensersatz. Diese Forderungen sollen einerseits den entstandenen Schaden ausgleichen, andererseits aber auch eine abschreckende Wirkung entfalten um zukünftige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Allerdings ist zu beachten, dass die von der SoundGuardian GmbH geltend gemachten Forderungen nicht immer der tatsächlichen Schadenshöhe entsprechen müssen. Häufig handelt es sich um 

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Verhandlungspositionen der Rechteinhaber die im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. Für Nutzer und Unternehmen ist es daher ratsam, im Falle einer Abmahnung durch die SoundGuardian GmbH nicht vorschnell zu zahlen sondern die Forderungen sorgfältig rechtlich prüfen zu lassen.

Durch die konsequente Durchsetzung der Rechte von Künstlern und Musikverlagen trägt die SoundGuardian GmbH maßgeblich zum Schutz von Urheberrechten im digitalen Raum bei. Unternehmen und Nutzer sollten sich der Bedeutung dieser Rechte bewusst sein und bei der Verwendung von Musikstücken auf Social Media Plattformen stets auf eine ordnungsgemäße Lizenzierung achten um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Tonaufnahmen können, abhängig von ihrem konkreten Inhalt, urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 (Sprachwerke) oder Nr. 2 UrhG (musikalische Werke) darstellen. Es ist wichtig, zwischen dem musikalischen Werk (also Komposition und Text) und der Tonaufnahme als eigenständigem Schutzgegenstand zu unterscheiden.

Derartige Werke unterfallen dem Schutz sowohl allgemeiner urheberrechtlicher Normen als auch spezieller Leistungsschutzrechte, wie dem des Tonträgerherstellers nach §85 UrhG. Für die Nutzung von Werken und Tonaufnahmen in digitalen Medien und insbesondere in Social Media sind entsprechende Lizenzrechte erforderlich, um rechtssicher zu handeln. Dieses gewährt ausschließlich dem Hersteller das Recht, den Tonträger zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.

Eine Nutzung durch Dritte ist nur auf Grundlage einer entsprechenden Lizenz zulässig. Neben den Urheberrechten am Werk und den Leistungsschutzrechten an der Aufnahme müssen alle relevanten Rechte beachtet werden, um eine rechtmäßige Nutzung sicherzustellen. Die SoundGuardian GmbH beruft sich in ihrem Schreiben auf ein Verwertungsrecht gemäß § 85 UrhG und macht geltend, alleinige Rechteinhaberin zu sein.

SoundGuardian GmbH Nachlizenzierung statt Unterlassungsansprüche im Fokus

Die SoundGuardian GmbH gibt in dem vorliegenden Schreiben an, Inhaberin der Urheberrechte sowie der ausschließlichen Verwertungsrechte an bestimmten Tonaufnahmen ausgewählter Künstler zu sein, hier „Paradise“ des Künstlers „VIZE & Jokes Bra & Leony“.

Eine Autorisierung Dritter zur Nutzung dieser Rechte erfolge nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht. Demnach stelle die unlizenzierte Verwendung entsprechender Inhalte aus Sicht des Unternehmens eine 

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Verletzung der §§ 16 und 19a UrhG (Vervielfältigungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) dar. Die SoundGuardian GmbH stützt ihre Forderungen dabei auf die vorliegenden Informationen zu den jeweiligen Nutzungen. In diesem Zusammenhang fordert SoundGuardian betroffene Unternehmen auf, einerseits nachträglich eine Lizenz zu den angegebenen Konditionen zu erwerben. Gleichzeitig wird aber auch in Aussicht gestellt, dass auch für künftige Nutzungen eine Lizenzvereinbarung getroffen werden solle.

Es ist anzumerken, dass SoundGuardian bislang nach unseren Informationen keine darüberhinausgehenden Schadensersatzforderungen nach §§97 ff. UrhG oder etwa die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhebt. Insoweit unterscheidet sich das Vorgehen von einer klassischen urheberrechtlichen Abmahnung, bei der solche Ansprüche regelmäßig enthalten sind. Stattdessen wird derzeit das Einverständnis zu einer rückwirkenden Lizenzierung gefordert.

Vor diesem Hintergrund kann die angemessene Reaktion auf ein solches Schreiben von der eines typischen Abmahnschreibens abweichen. Angesichts der angedrohten weiteren Rechtsverfolgung bei Nichtreaktion innerhalb der gesetzten Frist ist jedoch dringend zu empfehlen, zeitnah qualifizierten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, da dies als Zeichen weiterer derartiger Forderungen und Schreiben gedeutet werden kann.

Urheberrechtliche Grundlagen bei kommerzieller Musiknutzung 

Die zunehmende Relevanz sozialer Medien für Unternehmen führt vermehrt zu rechtlichen Konflikten im Bereich des Urheberrechts besonders auf Plattformen wie TikTok in dem Musik ein zentrales Element darstellt entstehen häufig Missverständnisse bezüglich der Nutzungsrechte.

Als bedeutender Aktuer nimmt die  Kontor Records GmbH  in der Musikindustrie eine wichtige Position ein indem sie die Rechte verschiedener Künstler vertritt und schützt Fälle wie der des Künstlers Wincent Weiss verdeutlichen exemplarisch, wie schnell kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschütztem 

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Material zu kostspieligen Abmahnungen führen kann.

Die rechtliche Landschaft in diesem Bereich gestaltet sich für Unternehmen zunehmend komplex da die Grenzen zwischen persönlicher und kommerzieller Nutzung auf Plattformen wie TikTok nicht immer eindeutig definiert sind und die Konsequenzen bei Verstößen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Dabei ist es wichtig, zwischen einem privaten und einem kommerziellen Beitrag zu unterscheiden: Ein Beitrag gilt als privat, wenn er rein persönliche Zwecke verfolgt, während ein kommerzieller Beitrag geschäftlichen oder finanziellen Zielen dient, etwa bei Unternehmenspräsentationen oder beruflicher Nutzung.

Prominente Fallbeispiele und betroffene Künstler

Im Zentrum vieler Urheberrechtsstreitigkeiten stehen bekannte Musiker und deren Werke deren unerlaubte kommerzielle Nutzung regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Künstler wie Finlay, Martinbepunkt & Shaun Baker haben angeblich mehrfach ihre Rechte durch spezialisierte Kanzleien oder Unternehmen wie die SoundGuardian GmbH durchsetzen lassen. Auch die Werke von ATB Could You Believe sollen angeblich zu den häufig betroffenen Titeln gehören deren unerlaubte Verwendung in kommerziellen TikTok-Videos rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besonders bei der Nutzung von Werken wie 'Felix Harrer 3 Haselnüsse', 'Finlay Martinbepunkt Shaun Baker', 'Darius Finlay 

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Martinbepunkt Shaun' und 'Kleines Herz Bam' bestehen erhebliche rechtliche Risiken im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen und Lizenzforderungen, insbesondere auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube.

Die Liste der betroffenen Lieder umfasst angeblich darüber hinaus weitere bekannte Werke wie ATB Believe In MeATB Let U Go sowie ATB Hold You, die allesamt einer angeblichen strengen Lizenzpflicht unterliegen, wenn sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Die Rolle spezialisierter Rechtsvertreter wie Kanzlei Boisseree

Die Durchsetzung von Urheberrechten erfolgt häufig durch spezialisierte Anwaltskanzleien wie die Kanzlei Boisseree, die im Auftrag von Rechteinhabern agieren. Diese Kanzleien verfügen über umfassende Expertise im Urheberrecht und monitoren systematisch Plattformen wie TikTok nach potenziellen Rechtsverletzungen. Künstler wie Darius Finlay , Martinbepunkt & Shaun Baker vertrauen auf solche spezialisierten Rechtsvertreter, um ihre kreativen Werke zu schützen und angemessene Vergütungen für deren Nutzung durchzusetzen. 

Abmahnungen die in diesen Fällen verschickt werden beruhen auf angeblichen Rechtsverletzungen die angeblichsorgfältig dokumentiert werden und enthalten in der Regel substantielle Forderungen für Nachlizenzierungen. 

Prävention und rechtssichere Nutzung von Musik auf Social Media 

Um kostspielige Abmahnungen wie im Fall der SoundGuardian GmbH zu vermeiden sollten Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen und eine umfassende rechtliche Einordnung der relevanten Bestimmungen vornehmen. Detaillierte Informationen zu den relevanten Lizenzen, rechtlichen Verfahren und möglichen Risiken sind für Unternehmen unerlässlich, um Schadensersatzansprüche und rechtliche Probleme bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik zu vermeiden.

Bei der Nutzung von Werken wie von  Chris Cronauer „Nummer Eins” auf TikTok ist es essentiell vorab zu prüfen ob diese in der “Liste der kommerziellen Sounds“ enthalten sind die für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfen eine kommerzielle Verwendung von nicht lizenzierter Musik kann schnell zu fünfstelligen Forderungen führen wie der aktuelle Fall mit einer Forderung von 10.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer eindrucksvoll demonstriert.

Durch eine rechtssichere Alternative besteht die Möglichkeit Musik zu verwenden in dem  die entsprechende Lizenzen erworben werden oder die explizit für kommerzielle Nutzung freigegeben sind wobei hierfür spezialisierte Dienstleister oder direkte Vereinbarungen mit den Rechteinhabern in Betracht gezogen werden sollten.

Kanzlei boisseree Abmahnung: Rechtliche Herausforderung bei der Nutzung von Musik in Sozialen Medien  

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei wird regelmäßig mit Fällen konfrontiert, in denen Unternehmen oder Privatpersonen Abmahnungen wegen der angeblichen unautorisierten Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in Social Media Beiträgen erhalten.

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Gerade bei der Nutzung von Musik in einem Social Media Beitrag besteht ein erhöhtes rechtliches Risiko, da die Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung oft unklar ist und unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten.

Insbesondere auf der Plattform TikTok häufen sich in jüngster Zeit die Probleme bezüglich der rechtmäßigen Nutzung von Musiktiteln, da viele Nutzer sich der komplexen Rechtslage nicht bewusst sind oder diese unterschätzen.

Die Rolle der SoundGuardian GmbH bei der Durchsetzung von Urheberrechten 

Zahlreiche Unternehmen erhalten derzeit Schreiben der SoundGuardian GmbH, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber handelt und mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen auf Social Media Plattformen verfolgt. Die SoundGuardian GmbH greift dabei auf detaillierte Informationen zu den Nutzungen zurück, um die jeweiligen Fälle zu bewerten.

Besonders häufig betroffen sind dabei TikTok Videos, in denen populäre Titel wie “Freed from Desire“ von der Künstlerin Gala , “Mein kleines Herz Bam Bam“ oder Werke wie “ATB Justify“, “ATB Humanity“ oder “ATB Ecstasy“ ohne entsprechende Lizenzierung verwendet werden.

Die rechtliche Problematik bei der kommerziellen Nutzung von Musik auf TikTok

Je nach Lizenz und Tiktok-Account dürfen Tonaufnahmen auf der App TikTok genutzt werden.

Sobald ein Social Media Account erkennbar kommerziellen Zwecken dient etwa durch die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen entsteht ein erhebliches rechtliches Risiko bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie z.b Musikstücke oder aber auch Sounds. Besonders bei der Nutzung von Musikstücken ohne entsprechende Lizenzierung drohen Abmahnungen, Lizenzforderungen und nachträgliche Kosten, wie sie beispielsweise von Plattformen wie Sound Guardian GmbH geltend gemacht werden können.

Sobald ein Social Media Account erkennbar kommerziellen Zwecken dient etwa durch die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen entsteht ein erhebliches rechtliches Risiko bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke.

Typische Forderungen und rechtliche Konsequenzen

Im Rahmen einer Abmahnung werden Betroffene regelmäßig zur Zahlung erheblicher Beträge für eine sogenannte Nachlizenzierung aufgefordert.

Die Höhe der Forderungen richtet sich dabei nach den vorliegenden Informationen zu den jeweiligen Nutzungen.

Diese kann je nach Musiktitel und Umfang der Nutzung zwischen mehreren tausend bis zehntausend Euro betragen wie beispielsweise im Fall der unautorisierten Verwendung bei einigen Produktionen von dem Songwriter “Felix Harrer“.

Die Bedeutung professioneller rechtlicher Verteidigung 

Eine fachkundige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist in solchen Fällen unerlässlich da die Forderungen oftmals überhöht angesetzt werden.

Gerade erfahrene Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen und in Urheberrechtsstreitigkeiten kompetent zu vertreten und zu beraten.

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet hierzu eine umfassende Erstberatung an um eine adäquate Strategie zur Reaktion auf solche Abmahnungen zu entwickeln.

Spezifische Urheberrechtsprobleme bei verschiedenen Genres

Besonders häufig betroffen sind Medien mit Titeln von bekannten Künstlerinnen wie “Lea Wohin“ oder “Heather Nova“ aber auch elektronische Musik wie “ATB What About Us“, “ATB Long Way Home“, “ATB Don’t stoр“ oder Produktionen von “Koby Funk feat vielen weiteren Künstlern.

Die rechtlichen Implikationen variieren dabei je nach konkretem Inhalt und Art der Verwendung erheblich. Dabei ist zu beachten, dass im Urheberrecht zwischen den Rechten an der Tonaufnahme und den Rechten am zugrunde liegenden musikalischen Werk (also Text und Komposition) unterschieden wird.

Präventive Maßnahmen ergreifen 

Unternehmen, die auf Social Media aktiv sind, sollten präventive Maßnahmen ergreifen, um Abmahnungen zu vermeiden. Es ist wichtig, sich umfassend über die rechtlichen Informationen zu Lizenzen, Urheberrecht und den damit verbundenen Risiken zu informieren, um rechtliche Probleme und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Besondere Achtung ist geboten bei der Verwendung populärer Titel wie “Felix Harrer” die “3 Haselnüsse“.

Die Rolle spezialisierter Überwachungsunternehmen wie SoundGuardian

Die SoundGuardianGmbH nutzt spezialisierte Software um urheberrechtlich geschützte Musik auf verschiedenen Plattformen zu identifizieren. Die Überwachung basiert dabei auf der Auswertung von Informationen zu den jeweiligen Nutzungen.

Lizenzierungs Möglichkeiten und ihre praktischen Grenzen

Theoretisch können Synchronisationsrechte für die Verwendung von Musik in kommerziellen Videos erworben werden, allerdings gestaltet sich dies in der Praxis oft schwierig und kostspielig. Zusätzlich ist es wichtig, die entsprechenden Lizenzrechte zu erwerben um Musik rechtssicher in digitalen Medien und Social Media nutzen zu dürfen.

Die besondere Problematik bei der Nutzung von Samples und Remixen 

Hier bestehen oftmals mehrschichtige Rechte verschiedener Künstler und Produzenten was die rechtliche Beurteilung erschwert und das Risiko von Abmahnungen erhöht. Bei der Nutzung von Samples und Remixen müssen unterschiedliche Rechte beachtet werden, darunter urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken sowie weitere Rechte, die durch die Veröffentlichung auf Tonträgern entstehen.

Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu Social Media Content

Die Rechtsprechung zu urheberrechtlichen Fragen im Kontext von Social Media Plattformen entwickelt sich stetig weiter; jüngste Urteile deuten auf eine zunehmend strenge Beurteilung kommerzieller Nutzungen hin, was die Bedeutung professioneller rechtlicher Beratung durch Kanzleien unterstreicht. Spezialisierte Rechtsanwälte spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie die rechtliche Bewertung übernehmen und Mandanten in urheberrechtlichen Streitigkeiten kompetent vertreten.

Spezifische Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen

Eine frühzeitige rechtliche Intervention kann oft zur erheblichen Reduzierung der geforderten Zahlungen führen und weitere Konsequenzen abwenden. Diese Maßnahmen stützen sich auf die vorliegenden Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem konkreten Sachverhalt.

Handlungsoptionen für Betroffene nach Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH

Sollten Sie ein inhaltsgleiches oder ähnlich formuliertes Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten haben, ist es entscheidend, besonnen zu reagieren. Das Schreiben sollte keinesfalls unbeachtet bleiben, zugleich ist jedoch auch von vorschnellen Handlungen dringend abzuraten.

Insbesondere raten wir davon ab, der Empfehlung von SoundGuardian zu folgen und die geforderte Zahlung vorschnell und ohne rechtliche Prüfung zu leisten.

Eine solche Zahlung kann insbesondere im Zusammenhang mit einem konkret unterbreiteten Vergleichsangebot als stillschweigende Annahme dieses Angebots ausgelegt werden. 

Damit ginge eine nachträgliche Lizenzierung der angeblich rechtswidrigen Nutzung einher, was eine spätere rechtliche Auseinandersetzung über das Bestehen oder den Umfang der Ansprüche erheblich erschwert oder ausschließt.

Da im Urheberrecht regelmäßig eine einzelfallbezogene Bewertung erforderlich ist, empfehlen wir dringend, sich zu Ihrem konkreten Sachverhalt individuell rechtlich beraten zu lassen. 

 

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