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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei boisserée vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme "Paradise" tätig zu sein.
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben wegen der angeblichen Nutzung der Tonaufnahme „Paradise“ des Künstlers „VIZE & Jokes Bra & Leony“ vorgelegt, die in einem Video auf TikTok angeblich zu werblichen Zwecken durch ein Unternehmen öffentlich verwendet wurde.
In dem Schreiben macht die SoundGuardian GmbH eine Urheberrechtsverletzung geltend, die sich aus einer unautorisierten Nutzung der betroffenen Tonaufnahme ergeben soll.
Konkret wird eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts gemäß § 16 UrhG (Urhebergesetz) sowie des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG gerügt. Zudem weist die beauftragte Kanzlei darauf hin, dass Musik auf TikTok grundsätzlich nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden darf, es sei denn, es handelt sich um Inhalte aus der „Liste der kommerziellen Sounds“.
Der verwendete Titel gehöre laut SoundGuardian nicht zu dieser Liste, während der TikTok-Kanal des betroffenen Unternehmens erkennbar kommerziellen Zwecken diene.
In diesem Zusammenhang fordert die SoundGuardian GmbH die Zahlung eines Betrags in Höhe von 10.000 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer im Rahmen einer Nachlizenzierung.
Die Zahlung soll dem Abschluss eines Lizenzvertrags dienen, welcher zugleich eine künftige Nutzung der Aufnahme ermöglichen soll.
Die in dem uns vorliegenden Schreiben geltend gemachte Vergütungshöhe stützt sich nach Angaben der SoundGuardian GmbH auf die Erfahrungswerte und Empfehlungen des Musikverleger-Verbandes e.V. sowie auf vergleichbare Lizenzvereinbarungen am Markt. Für die Nutzung von Musik im Rahmen von Werbung im Internet werden – analog zur Verwendung in klassischen Medien – demnach bei bundesweit kommerziell ausgerichteten Werbemaßnahmen monatliche Lizenzentgelte im Bereich von 500 Euro bis 10.000 Euro als marktüblich angesetzt und durchgesetzt.
Dabei zeigt sich die SoundGuardian GmbH nach eigener Darstellung bereit, ein vermeintlich „gütliches Angebot deutlich unterhalb des Mindestsatzes“ zu unterbreiten – im vorliegenden Fall in Höhe von 200 Euro monatlich. Ausgehend von diesem Betrag wird sodann eine, aus unserer Sicht unverhältnismäßig hohe Gesamtforderung in Höhe von 10.000 Eurohergeleitet.
Der Abgemahnte wird aufgefordert, sich mit der Zahlung eines Betrags für die „unautorisierte Nutzung der Tonaufnahme“ einverstanden zu erklären. Weitere Forderungen – etwa die Erstattung von Anwaltskosten oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung – werden zunächst nicht erhoben. SoundGuardian behält sich jedoch ausdrücklich vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, sollte der Unternehmer bzw. das Unternehmen nicht innerhalb der gesetzten Frist von etwa zwei Wochen auf die Zahlungsaufforderung reagieren oder diese endgültig ablehnen.
Tonaufnahmen können, abhängig von ihrem konkreten Inhalt, urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 (Sprachwerke) oder Nr. 2 UrhG (musikalische Werke) darstellen.
Derartige Werke unterfallen dem Schutz sowohl allgemeiner urheberrechtlicher Normen als auch spezieller Leistungsschutzrechte, wie dem des Tonträgerherstellers nach §85 UrhG. Dieses gewährt ausschließlich dem Hersteller das Recht, den Tonträger zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen.
Eine Nutzung durch Dritte ist nur auf Grundlage einer entsprechenden Lizenz zulässig. Die SoundGuardian GmbH beruft sich in ihrem Schreiben auf eben dieses Verwertungsrecht gemäß § 85 UrhG und macht geltend, alleinige Rechteinhaberin zu sein.
Die SoundGuardian GmbH gibt in dem vorliegenden Schreiben an, Inhaberin der Urheberrechte sowie der ausschließlichen Verwertungsrechte an bestimmten Tonaufnahmen ausgewählter Künstler zu sein, hier „Paradise“ des Künstlers „VIZE & Jokes Bra & Leony“.
Eine Autorisierung Dritter zur Nutzung dieser Rechte erfolge nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht. Demnach stelle die unlizenzierte Verwendung entsprechender Inhalte aus Sicht des Unternehmens eine Verletzung der §§ 16 und 19a UrhG (Vervielfältigungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) dar. In diesem Zusammenhang fordert SoundGuardian betroffene Unternehmen auf, einerseits nachträglich eine Lizenz zu den angegebenen Konditionen zu erwerben. Gleichzeitig wird aber auch in Aussicht gestellt, dass auch für künftige Nutzungen eine Lizenzvereinbarung getroffen werden solle.
Es ist anzumerken, dass SoundGuardian bislang keine darüberhinausgehenden Schadensersatzforderungen nach §§97 ff. UrhG oder etwa die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhebt. Insoweit unterscheidet sich das Vorgehen von einer klassischen urheberrechtlichen Abmahnung, bei der solche Ansprüche regelmäßig enthalten sind. Stattdessen wird derzeit ausschließlich das Einverständnis zu einer rückwirkenden Lizenzierung gefordert.
Vor diesem Hintergrund kann die angemessene Reaktion auf ein solches Schreiben von der eines typischen Abmahnschreibens abweichen. Angesichts der angedrohten weiteren Rechtsverfolgung bei Nichtreaktion innerhalb der gesetzten Frist ist jedoch dringend zu empfehlen, zeitnah qualifizierten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, da dies als Zeichen weiterer derartiger Forderungen und Schreiben gedeutet werden kann.
Die zunehmende Relevanz sozialer Medien für Unternehmen führt vermehrt zu rechtlichen Konflikten im Bereich des Urheberrechts besonders auf Plattformen wie TikTok in dem Musik ein zentrales Element darstellt entstehen häufig Missverständnisse bezüglich der Nutzungsrechte.
Als bedeutender Aktuer nimmt die Kontor Records GmbH in der Musikindustrie eine wichtige Position ein indem sie die Rechte verschiedener Künstler vertritt und schützt Fälle wie der des Künstlers Wincent Weiss verdeutlichen exemplarisch, wie schnell kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschütztem
Material zu kostspieligen Abmahnungen führen kann.
Die rechtliche Landschaft in diesem Bereich gestaltet sich für Unternehmen zunehmend komplex da die Grenzen zwischen persönlicher und kommerzieller Nutzung auf Plattformen wie TikTok nicht immer eindeutig definiert sind und die Konsequenzen bei Verstößen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Im Zentrum vieler Urheberrechtsstreitigkeiten stehen bekannte Musiker und deren Werke deren unerlaubte kommerzielle Nutzung regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Künstler wie Finlay, Martinbepunkt & Shaun Baker haben angeblich mehrfach ihre Rechte durch spezialisierte Kanzleien oder Unternehmen wie die SoundGuardian GmbH durchsetzen lassen. Auch die Werke von ATB Could You Believe sollen angeblich zu den häufig betroffenen Titeln gehören deren unerlaubte Verwendung in kommerziellen TikTok-Videos rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Liste der betroffenen Lieder umfasst angeblich darüber hinaus weitere bekannte Werke wie ATB Believe In Me, ATB Let U Go sowie ATB Hold You, die allesamt einer angeblichen strengen Lizenzpflicht unterliegen, wenn sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Die Durchsetzung von Urheberrechten erfolgt häufig durch spezialisierte Anwaltskanzleien wie die Kanzlei Boisseree, die im Auftrag von Rechteinhabern agieren. Diese Kanzleien verfügen über umfassende
Expertise im Urheberrecht und monitoren systematisch Plattformen wie TikTok nach potenziellen Rechtsverletzungen. Künstler wie Darius Finlay , Martinbepunkt & Shaun Baker vertrauen auf solche spezialisierten Rechtsvertreter, um ihre kreativen Werke zu schützen und angemessene Vergütungen für deren Nutzung durchzusetzen.
Abmahnungen die in diesen Fällen verschickt werden beruhen auf angeblichen Rechtsverletzungen die angeblichsorgfältig dokumentiert werden und enthalten in der Regel substantielle Forderungen für Nachlizenzierungen.
Um kostspielige Abmahnungen wie im Fall der SoundGuardian GmbH zu vermeiden sollten Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen und sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Bei der Nutzung von Werken wie von Chris Cronauer „Nummer Eins" auf TikTok ist es essentiell vorab zu prüfen ob diese in der "Liste der kommerziellen Sounds" enthalten sind die für geschäftliche Zwecke
genutzt werden dürfen eine kommerzielle Verwendung von nicht lizenzierter Musik kann schnell zu fünfstelligen Forderungen führen wie der aktuelle Fall mit einer Forderung von 10.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer eindrucksvoll demonstriert.
Durch eine rechtssichere Alternative besteht die Möglichkeit Musik zu verwenden in dem die entsprechende Lizenzen erworben werden oder die explizit für kommerzielle Nutzung freigegeben sind wobei hierfür spezialisierte Dienstleister oder direkte Vereinbarungen mit den Rechteinhabern in Betracht gezogen werden sollten.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei wird regelmäßig mit Fällen konfrontiert in denen Unternehmen oder
Privatpersonen Abmahnungen wegen der angeblichen unautorisierten Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in Social Media Beiträgen erhalten.
Insbesondere auf der Plattform TikTok häufen sich in jüngster Zeit die Probleme bezüglich der rechtmäßigen Nutzung von Musiktiteln da viele Nutzer sich der komplexen Rechtslage nicht bewusst sind oder diese unterschätzen.
Zahlreiche Unternehmen erhalten derzeit Schreiben der SoundGuardian GmbH, die im Auftrag verschiedener Rechteinhaber handelt und mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen auf Social Media Plattformen verfolgt.
Besonders häufig betroffen sind dabei TikTok Videos, in denen populäre Titel wie "Freed from Desire" von der Künstlerin Gala , "Mein kleines Herz Bam Bam" oder Werke wie "ATB Justify", "ATB Humanity" oder "ATB Ecstasy" ohne entsprechende Lizenzierung verwendet werden.
Je nach Lizenz und Tiktok-Account dürfen Tonaufnahmen auf der App TikTok genutzt werden.
Sobald ein Social Media Account erkennbar kommerziellen Zwecken dient etwa durch die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen entsteht ein erhebliches rechtliches Risiko bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke wie z.b Musikstücke oder aber auch Sounds.
Sobald ein Social Media Account erkennbar kommerziellen Zwecken dient etwa durch die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen entsteht ein erhebliches rechtliches Risiko bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke.
Im Rahmen einer Abmahnung werden Betroffene regelmäßig zur Zahlung erheblicher Beträge für eine sogenannte Nachlizenzierung aufgefordert.
Diese kann je nach Musiktitel und Umfang der Nutzung zwischen mehreren tausend bis zehntausend Euro betragen wie beispielsweise im Fall der unautorisierten Verwendung bei einigen Produktionen von dem Songwriter "Felix Harrer".
Eine fachkundige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist in solchen Fällen unerlässlich da die Forderungen oftmals überhöht angesetzt werden.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet hierzu eine umfassende Erstberatung an um eine adäquate Strategie zur Reaktion auf solche Abmahnungen zu entwickeln.
Besonders häufig betroffen sind Medien mit Titeln von bekannten Künstlerinnen wie "Lea Wohin" oder "Heather Nova" aber auch elektronische Musik wie "ATB What About Us", "ATB Long Way Home", “ATB Don't stoр“ oder Produktionen von "Koby Funk feat vielen weiteren Künstlern.
Die rechtlichen Implikationen variieren dabei je nach konkretem Inhalt und Art der Verwendung erheblich.
Unternehmen, die auf Social Media aktiv sind sollten präventive Maßnahmen ergreifen, um Abmahnungen zu vermeiden. Besondere Achtung ist geboten bei der Verwendung populärer Titel wie "Felix Harrer" die "3 Haselnüsse" .
Die SoundGuardianGmbH nutzt spezialisierte Software um urheberrechtlich geschützte Musik auf verschiedenen Plattformen zu identifizieren.
Theoretisch können Synchronisationsrechte für die Verwendung von Musik in kommerziellen Videos erworben werden allerdings gestaltet sich dies in der Praxis oft schwierig und kostspielig.
Hier bestehen oftmals mehrschichtige Rechte verschiedener Künstler und Produzenten was die rechtliche Beurteilung erschwert und das Risiko von Abmahnungen erhöht.
Die Rechtsprechung zu urheberrechtlichen Fragen im Kontext von Social Media Plattformen entwickelt sich stetig weiter jüngste Urteile deuten auf eine zunehmend strenge Beurteilung kommerzieller Nutzungen hin was die Bedeutung professioneller rechtlicher Beratung durch Kanzleien unterstreicht.
Eine frühzeitige rechtliche Intervention kann oft zur erheblichen Reduzierung der geforderten Zahlungen führen und weitere Konsequenzen abwenden.
Sollten Sie ein inhaltsgleiches oder ähnlich formuliertes Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten haben, ist es entscheidend, besonnen zu reagieren. Das Schreiben sollte keinesfalls unbeachtet bleiben, zugleich ist jedoch auch von vorschnellen Handlungen dringend abzuraten.
Insbesondere raten wir davon ab, der Empfehlung von SoundGuardian zu folgen und die geforderte Zahlung vorschnell und ohne rechtliche Prüfung zu leisten.
Eine solche Zahlung kann insbesondere im Zusammenhang mit einem konkret unterbreiteten Vergleichsangebot als stillschweigende Annahme dieses Angebots ausgelegt werden.
Damit ginge eine nachträgliche Lizenzierung der angeblich rechtswidrigen Nutzung einher, was eine spätere rechtliche Auseinandersetzung über das Bestehen oder den Umfang der Ansprüche erheblich erschwert oder ausschließt.
Da im Urheberrecht regelmäßig eine einzelfallbezogene Bewertung erforderlich ist, empfehlen wir dringend, sich zu Ihrem konkreten Sachverhalt individuell rechtlich beraten zu lassen.
Eine solche rechtliche Unterstützung sollte idealerweise unmittelbar nach Erhalt des Schreibens und unbedingt vor Ablauf der gesetzten Frist eingeholt werden, um etwaige nachteilige rechtliche Konsequenzen rechtzeitig abwenden zu können.
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