Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Uns liegt ein Schreiben der SoundGuardian GmbH vor, in dem diese zur Nachlizenzierung der Verwendung der Tonaufnahme „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ der Interpreten „Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker“ auffordert. Konkret sollen Lizenzgebühren in Höhe von 9.200 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer gezahlt werden. Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist auch bereits mit weiteren vergleichbaren Schreiben von SoundGuardian in Kontakt gekommen, weshalb vermutet wird, dass eine Vielzahl solcher Zahlungsaufforderungen im Umlauf ist.
Nicht unbedingt; zumindest sollten Sie das Geld keinesfalls vorschnell überweisen, falls Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben. Auch von der von SoundGuardian vorgeschlagenen Möglichkeit, ihrem Angebot per Webseite zuzustimmen, ist dringend abzuraten. Vorher ist abzuklären, ob eine Zahlung überhaupt notwendig ist und wie hoch diese tatsächlich ausfallen sollte. Dabei kann Ihnen ein Rechtsanwalt, der Expertise auf den Gebieten des Urheber- und IT-Rechts hat, behilflich sein. Wir empfehlen deshalb, als erstes innerhalb der von der Gegenseite vorgegebenen Frist Rechtsbeistand zu suchen.
Die moderne digitale Landschaft stellt Unternehmer und Privatpersonen vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Die SoundGuardian GmbH geht konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen in Social Media Plattformen vor. Auf diesen Plattformen wird gegen die Nutzer eines Social Media Account bei Rechtsverletzung vorgegangen.
Unser aktueller Fall betrifft die Tonaufnahme „Mein kleines Herz (Bam Bam)". Die Nachlizenzforderung umfasst einen substantiellen Nachlizenzierungsbetrag. Unsere Anwaltskanzlei (engl. law firm) bietet umfassende Unterstützung bei:
1. Prüfung der rechtlich erlaubten Nutzung von Musik
2. Bewertung von Abmahnungen
3. Bearbeitung von Zahlungsaufforderungen
Plattformen wie TikTok und Instagram erfordern besondere rechtliche Aufmerksamkeit. Ob Reels, Kurzvideos oder ein TikTok video jede Verwendung birgt potenzielle rechtliche Risiken.
Die SoundGuardian vertritt die Interessen von Rechteinhabern und Musikverlagen mit Nachdruck. Die Ansprüche basieren auf präzisen rechtlichen Gegenständen der Komposition.
Für Nutzer bedeutet dies:
1. Sorgfältige Prüfung von Tonaufnahmen
2. Klärung der Lizenz
3. Vermeidung möglicher schadensersatz-Risiken
Die Summen können erheblich sein. Eine Kanzlei wie die Aid24 Rechtsanwaltskanzlei hilft ihnen, Forderungen zu bewerten und eventuellen Schaden zu minimieren.
Die SoundGuardian GmbH und ähnliche Unternehmen wie die Roba Music Verlag GmbH setzen zunehmend auf rechtliche Durchsetzung bezüglich Rechtsverletzung solcher Werke.
Ob App-basierte Videos oder Musik auf verschiedenen Plattformen - rechtliche Expertise ist entscheidend. Der Ort der Nutzung spielt eine wesentliche Rolle bei Urheberrechtlichen Auseinandersetzungen.
Für eine umfassende Beratung bei rechtlichen Herausforderungen in digitalen Medien. Ihr Recht. Unsere Expertise.
SoundGuardian wirft vor, die Tonaufnahme „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ unrechtmäßig in ein TikTok-Video eingebaut zu haben, welches anschließend öffentlich angesehen werden konnte. Dies sei aus Lizenzgründen nur dann erlaubt, wenn der Song auf der Social Media-Plattform TikTok privat genutzt wird – also weder von einem gewerblichen Profil noch in einem Video mit Werbeinhalt.
Bei Musik bestehen meist zwei Arten von urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Ursprünglich hat der Urheber selbst, also der oder die Künstler, sämtliche Nutzungsrechte an dessen bzw. deren Werk. Wenn dieses dann auf einem Tonträger veröffentlicht wird, unabhängig davon ob auf Schallplatte, einem sonstigen Medium oder auch digital, entstehen neben den Rechten des Urhebers auch solche des Herstellers ebendieses Tonträgers.
Auf diese Rechte beruft sich SoundGuardian durch die Nennung der §§ 85, 19a UrhG in ihrem Schreiben.
Beide Arten von Nutzungsrechten aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) können an Dritte übertragen werden. Entweder als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht. Werden Werke gegen den Willen des Künstlers oder eines sonstigen Rechteinhabers verwendet, kann diesem ein Schaden entstehen, den er sich
dann vom Verletzer ersetzen lassen kann. Um dies zu vermeiden wird ein einfaches Nutzungsrecht vereinbart, das dazu berechtigt, das Werk oder den Tonträger auf eine bestimmte Art und Weise zu verwenden. Dies bezeichnet man als Lizenz. Davon unterschieden wird das ausschließliche Nutzungsrecht. Wer dieses innehat, darf selbst Lizenzen erteilen und Verstöße gegen das Nutzungsrecht geltend machen.
Die SoundGaurdian GmbH ist Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, das laut der eigenen Webseite im Urheberrecht tätig ist und sich dabei auf Kurzvideoplattformen wie TikTok oder Instagram spezialisiert hat.
Laut einem uns vorliegenden Schreiben hat die Kontor Records GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Beutler, der SoundGuardian GmbH am 30.09.2024 bzw. 07.10.2024 „exklusive Synchronisationsrechte“ an zwei Tonaufnahmen übertragen. Dabei handelt es sich im Detail um:
1. „„3 Haselnüsse“ von Jaques Raupé und Felix Harrer“
2. „„Mein Kleines Herz (Bam Bam)“ von Darius & Finlay, MartinBepunkt, Shaun Baker“
Die Ausführungen im Schreiben von SoundGuardian geben allerdings Grund zur Annahme, dass es sich hierbei allein um Rechte des Tonträgerherstellers handelt und daneben noch andere Rechte am jeweiligen Werk bestehen können. Falls Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, empfehlen wir deshalb, die Angelegenheit anwaltlich prüfen zu lassen.
Für den Fall, dass Sie mit einem vergleichbaren Schreiben von SoundGuardian kontaktiert wurden, sollten Sie
folgender Checkliste folgen:
1. Lesen Sie das gesamte Schreiben aufmerksam durch und beachten insbesondere alle gesetzten Fristen.
2. Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der in derartigen Fällen versiert ist.
3. Vermeiden Sie es, Erklärungen gegenüber SoundGuardian abzugeben, die Einfluss auf Ihre Rechte haben könnten.
4. Prüfen Sie unter Rücksprache mit Ihrer Rechtsberatung, ob Sie bereits Lizenzen für die Verwendung der umstrittenen Tonaufnahmen haben.
5. Vermeiden Sie außerdem, SoundGuardian voreilig über deren Webseite oder sonstige Wege zu kontaktieren, da sonst schnell die Gefahr eines unnötigen Schuldanerkenntnisses oder vergleichbarem besteht.
Anders als bei einer klassischen Abmahnung, in der die Zahlung einer Schadensersatzforderung, das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung oder auch der Ersatz sonstiger Kosten gefordert wird, verlangt die SoundGuardian GmbH in ihrem Schreiben die Abgabe einer Einverständniserklärung zur kostenpflichtigen Nachlizenzierung. Bei diesem Vorschlag handelt es sich um ein Vergleichsangebot. SoundGuardian behauptet, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und möchte, statt einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, einen Vergleich schließen: Der Betroffene zahlt die verlangten Gebühren und erhält dafür das Nutzungsrecht für den bereits vergangenen Zeitraum seit dem Upload des TikTok-Videos. Im Gegenzug dazu macht SoundGuardian keine sonstigen Ansprüche geltend.
Laut SoundGuardian wird die Höhe der Nachlizenzierungsgebühr anhand der sogenannten Lizenzanalogie berechnet, wofür sie Faktoren wie die Bekanntheit der Tonaufnahme sowie die Art und Weise der Verwendung durch den Angeschriebenen verwenden. Dies umfasst beispielsweise die Anzahl der Aufrufe und die Dauer der eingeblendeten Musik im Video. Wie die einzelnen Aspekte genau einberechnet werden, wird nicht weiter erläutert. Daraus ergibt sich ein weiterer Grund, mit einem solchen Schreiben von SoundGuardian zum Anwalt zu gehen: Dieser kann auch die Höhe der Zahlungsforderung prüfen und mit Parallelfällen oder Zahlen aus aktuellen Gerichtsurteilen vergleichen.
1. Das Schreiben der Gegenseite kann rechtliche oder inhaltliche Fehler beinhalten.
2. Der Gegner könnte ggf. unverhältnismäßig viel Geld verlangen – dies ist insbesondere anzunehmen,
wenn in ähnlichen Fällen niedrigere Gebühren gefordert werden.
3. Aktuelle Rechtsprechung kann Ihren Standpunkt bei Vergleichsverhandlungen stärken und zur Minderung der Zahlungsforderungen beitragen
4. Voreilig erteilte Einwilligungserklärungen oder sogar Zahlungen können vermieden werden, um Sie vor rechtlichen und insbesondere wirtschaftlichen Konsequenzen zu schützen.
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei einer Streitigkeit mit der SoundGuardian GmbH gerne und stehen Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Urheberrecht und insbesondere in der Verteidigung gegen Abmahngegner zur Seite.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main