Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Die Rhein Inkasso GmbH, ein auf Forderungsmanagement spezialisiertes Unternehmen, tritt in diesem Zusammenhang als Vertreter der Astragon Entertainment GmbH auf. Das Unternehmen, ist bekannt für hochwertige und realitätsnahe digitale Spiel Simulationen.
Ein Mahnschreiben des Inkassobüros hat die juristische Aufmerksamkeit auf eine angebliche Rechtsverletzung gelenkt.
Das vorliegende Schreiben der Rhein Inkasso GmbH (Inkassobüro) dokumentiert eine präzise rechtliche Verfolgungsstrategie. Ein Mahnbescheid kann auf eine Mahnung des Inkassobüros erfolgen, der die angeblich unrechtmäßige Nutzung eines Simulators durch einen Nutzer thematisiert.
Mandat: In dem Schreiben welches gemäß eigener Aussage von Astragon Entertainment GmbH mandatiert wurde eine angeblich bestehende Forderung einzuziehen.
Die Astragon Entertainment GmbH ist ein deutscher Publisher und Spieleentwickler von Simulationsspielen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf realitätsnahe Simulationen in Bereichen wie Landwirtschaft, Bau und Transport.
Die Forderung wird damit begründet, dass der Mandant angeblich Urheberrecht geschützte Werke, hier eine Software des möglichen Antragstellers, ohne Lizenzierung verwendet habe.
Konkret wird also eine Verletzung des Urheberrechts nach § 97 Abs 2 UrhG vorgeworfen.
Die Identifikation erfolgte angeblich mittels einer spezifischen IP-Adresse, welche als Beweismittel für die mutmaßliche Rechtsverletzung dient.
Die Rechtsanwälte haben angeblich im Auftrag des Computerspiel-Entwicklers eine umfassende Klage vorbereitet. Um angeblich mögliche Urheberrechtsverletzungen rechtlich zu verfolgen und die Integrität des geistigen Eigentums zu schützen soll es demnach gehen.
Die wie in diesem Fall Beispiel vorliegende juristische Auseinandersetzung verdeutlicht die zunehmende Komplexität der Urheberrechtsfragen in der Digitalen Medienwelt. Rechtsanwälte und Inkassobüros arbeiten dabei eng zusammen um die Rechte der Rechtinhaber zu schützen und mögliche Rechtsverletzungen zu verfolgen.
Das dafür zuständige Amtsgericht wird über die Berechtigung der Abmahnung und möglicher Schadensersatzansprüche zu entscheiden haben.
Die Schadenersatzforderung wird nach der sogenannten Lizenzanalogie bemessen und setzt sich aus einer Abfindung für die Nutzung und Zinsen auf diese Abfindung, sowie Dokumentationskosten und Rechtsanwaltskosten zusammen.
Obendrauf kommen im vorliegenden Schreiben die Inkassogebühren.
Es wird lediglich die Begleichung der Forderung durch das Inkasso Unternehmen gefordert. Ein Unterlassungsanspruch oder etwaiges wird nicht thematisiert.
Die Forderung wird vorliegend mit der nicht genehmigten Nutzung einer Software der Astragon GmbH begründet.
Realisiert die Software den Werkcharakter, richtet sich der Schutz nach dem § 69a UrhG.
"Computerprogramme und ihre Vorstufen können grundsätzlich auch die für die Urheberrechtsschutzfähigkeit nach § 2 Absatz II UrhRG erforderliche persönliche geistige Schöpfung aufweisen. In den einzelnen Programmierungsphasen werden vom Systemanalytiker oder Programmierer Leistungen geistiger Art erbracht. Der geistige Gedankeninhalt findet seinen Niederschlag und Ausdruck in der Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs. […] Für den Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen und ihren Vorstufen kommt danach nur die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials in Betracht. In diesem Bereich besteht ein hinreichender Spielraum für individuelle, eigenschöpferische Lösungsmöglichkeiten, und zwar in allen drei Entwicklungsphasen. Für die Problemanalyse, den Datenflußplan und Programmablaufplan ist dies heute überwiegend anerkannt.“
Sollte eine Software ohne Akzeptanz des Rechteinhabers benutzt, verbreitet oder vervielfältigt werden, kann dieser Anrecht aus dem UrhG geltend machen. Dabei kann mann ein Schadenersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG in erwägung ziehen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Rhein Inkasso GmbH im Namen von Softwareherstellern, in diesem Fall der Astragon Entertainment GmbH, Schadensersatzforderungen und Urheberrechtsverletzungen erhebt.
Oftmals stützen sich diese Forderungen darauf, dass unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Software den Mandanten vorgeworfen wird. Dabei sind meist die Gegebenheiten individuell und müssen rechtlich geprüft werden.
Die Einzelheiten der Forderung sollten zuerst mit genauigkeit untersucht werden. Dazu zählt auch die Überprüfung, ob eine Urheberrechtsverletzung nachweislich stattfindet und ob die geforderte Summe verhältnismäßig ist.
Solche Ansprüche werden häufig durch konkrete Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gestützt, wie zum Beispiel im § 97 Abs. 2 UrhG.
In Urheberrechtsverletzungen wird der Schadensersatz meist anhand der Lizenzanalogie berechnet. Die wird davon ausgegangen, welche Gebühren für den Kauf der entsprechenden Softwarelizenz durch den Nutzer entstanden wären. Dabei sollte insbesondere auf die Höhe der Forderung geachtet werden.
Bei einem Konflikt mit Schadensersatzforderungen und Inkasso-Forderungen, wie sie hier von Rhein Inkasso
im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH erhoben werden, ist das hinzuziehen eines juristischen Experten dringend zu empfehlen.
Jeder Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung ist einzigartig und bedarf einer sorgfältigen, spezialisierten Prüfung.
Unüberlegtes Handeln sollte dabei unbedingt vermieden werden. Der Rechtsbeistand eines fachkundigen Juristen ist entscheidend, um die Rechtsgültigkeit der Forderung zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.
Eine rechtliche Beratung macht es ihnen möglich, die Ansprüche der Gegenseite gründlich zu überprüfen, die eigene Rechtsposition zu stärken und potenzielle Fehler zu vermeiden. Insbesondere im Urheberrecht kann eine umfassende Einschätzung vor ungerechtfertigten Zahlungen schützen und zu einer angemessenen Lösung beitragen.
Immer mehr an Bedeutung gewinnen Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Softwarenutzung im Digitalen Zeitalter
Um Rechtliche Ansprüche geltend zu machen wird der §97 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes als Rechtliche Grundlage genutzt. Die Nimrod Rechtsanwälte der Kanzlei Nimrod sind auf solche Fäl
le Spezialisiert. Sie unterstützen Unternehmen wie die Astragon GmbH bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Das Vorgehen ist wie folgt. Ein Inkassoschreiben wird versendet dies beinhaltet eine Zahlungsaufforderung und eine Unterlassungserklärung, anschließend erhält der Betroffene die Möglichkeit die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zu akzeptieren und eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten. Die Höhe solcher Forderungen wird nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet welche die mutmaßlichen Kosten einer regulären Softwarelizenz darlegt.
Bekannte Beispiele sind Realitätsnahe Simulationsspiele wie der Truck Simulator 2 bei der die unerlaubte Verbreitung über Filesharing- Plattformen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine
Identifizierung erfolgt dabei angeblich über die IP-Adresse des Internetanschlusses, was eine Präzise Ermittlung ermöglichen soll.
Nicht nur die Nutzung der Software kann zu Schadensersatz Ansprüchen führen, Sie umfassen auch die Rechtsanwaltskosten und weitere Aufwendungen. In den Letzten Jahren kam es zu mehreren Abmahnvorfällen. Das zeigt auf das es in den Letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Dadurch wird die Sensibilität deutlicher in Bezug auf Urheberrechtsfragen in der Digitalen Gesellschaft.
Unternehmen wie Astragon Entertainment GmbH und Inkassounternehmen wie Rhein Inkasso setzen zunehmend auf präventive Maßnahmen, um den Schutz geistigen Eigentums zu gewährleisten. Die Summe der Forderungen variiert dabei je nach Schwere und Umfang der Urheberrechtsverletzung.
Die zunehmende Digitalisierung und Verbreitung von Spiel Simulationen in verschiedenen Branchen hat in den vergangenen Jahren eine komplexe rechtliche Landschaft geschaffen, in der Urheberrechtsfragen eine zentrale Rolle spielen. Im Kontext der Softwareentwicklung und digitalen Mediennutzung gewinnen insbesondere Rechtsaspekte rund um Filesharing und Urheberrechtsverletzungen an Bedeutung.
Die rechtlichen Regeln zum Urheberrecht definieren klare Grenzen für die Nutzung von geschützten Werken. Dabei kommt dem Namen des Urhebers und dem Schutz seiner geistigen Schöpfung eine besondere Bedeutung zu. Die Astragon Entertainment GmbH macht in diesem Fall geltend, dass ihre urheberrechtlich geschützte Software ohne entsprechende Lizenzierung verwendet worden sei.
Dieser Fall ist eine Verdeutlichung der Komplexität digitaler Rechtsfragen im Bereich der Nutzung von Software. Eine Abmahnung dient dabei nicht nur als Rechtliches Instrument vielmehr sorgt Sie für eine Sensibilisierung in Bezug auf Urheberechtliche Zusammenhänge Die Rhein Inkasso GmbH tritt hier als Beauftragter auf, um die Interessen des Softwareherstellers zu wahren und mögliche Rechtsverletzungen zu
ahnden.
Die Praxis des unrechtmäßigen Softwareanwendung, insbesondere durch unerlaubtes Filesharing, stellt eine ernsthafte Herausforderung für Entwickler und Rechtinhaber dar. Die Astragon Entertainment GmbH positioniert sich als Unternehmen, das konsequent gegen solche Verletzungen vorgeht und die Integrität seiner Entwicklungen schützt.
Um Verstöße dieser Art bewerten zu können folgt man präzise den Bestimmungen des §97 Absatz 2 UrhG. In diesem Paragraphen wird klar definiert welche Ansprüche und Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen definiert werden. Er bietet Rechteinhabern effektive Instrumente zum Schutz ihrer geistigen Werke.
Für Betroffen und Interessenten verdeutlicht dieser Fall die Notwendigkeit sich zu den Rechtlichen Rahmenbedingung der Softwarenutzung zu informieren. Die Rechtlichen Konsequenzen können erhebliche Rechtliche und Finanzielle Risiken bergen.
Zu erkennen ist, dass das Unternehmen Astragon Entertainment GmbH in einer Vielzahl von Fällen Abmahnungen wegen unlizenzierter Nutzung ausgesprochen hat.
Es kommt in Regelmäßigkeit vor, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Um schnellstmöglich eine Zahlung zu erwirken, nutzt das Unternehmen spezialisierte Anwälte und Inkassounternehmen.
Wichtig ist es also genau zu prüfen, ob die Forderung überhaupt Bestand hat und tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wurde.
Weiterhin ist sorgfältig zu eruieren in welcher Höhe die Forderung tatsächlich entstanden ist und ob Vergütungshonorare, Rechtsanwalts und Inkassovergütung, sowie die Berechnung des entstanden Schaden korrekt und angemessen durchgeführt worden ist.
Deshalb ist es besonders hilfreich sich bei einer Zahlungsaufforderung oder einer Abmahnung rechtlichen Beistand zu organisieren, um mit einem spezialisierten Anwalt die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main