Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Als Spezialisierte Geschäftseinheit existiert die Siemens Industry Software GmbH (SISW) innerhalb des Siemens Konzerns mit Fokus auf verschiedene Fachbereiche hat sich das Unternehmen etabliert und liefert für viele Anwender ein positiven Mehrwert. Die SISW bietet in den Bereichen Handel, Vertrieb sowie Wartung von Softwareprodukten eine ganzheitliche Lösung für Unternehmen die ihre Produktionsprozesse Optimieren möchten.
Für eine Produktentwicklung im Engineering Sektor unterstützt die Siemens NX Software umfassend bei der Konstruktion, Simulation und Fertigung von Produkten und deckt alle Aspekte der Produktentwicklung ab. Durch die Kombination aus CAD ,CAE und CAM-Tools liefert die Softwarelösung ein Umfassendes Portfolio für Anwender. Zu den Einsatzgebieten der NC-Bearbeitungs Software gehören die mechanische Konstruktion, den Fahrzeugbau, das Industrie- und Verpackungsdesign bis hin zum Werkzeugbau
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben von Siemens Industry Software GmbH (SISW) vor. Deren Aufgabe sei die Einhaltung der Lizenzbedingung sowie des lokalem und internationalem Urheberrecht bei der Verwendung der Software zu überprüfen.
Bei der Überprüfung stellte die SISW fest, dass das angeschriebene Unternehmen eine SISW-Software unlizenziert auf einem Firmenrechner installiert und genutzt hatte.
Dem Schreiben sind rechnerbeschreibende Informationen, wie der Client-Emaildomain, der Hostname, die MAC-Adressen, die Unlizenzierte Softwareanwendung, die Version und der Zeitpunkt des Beginns der unlizenzierten Nutzung beigefügt.
Durch die Rechnerdaten könne das angeschriebene Unternehmen den Rechner genau identifizieren und die unlizenzierte Nutzung nachvollziehen. Die SISW fordert das angeschriebene Unternehmen auf die unlizenzierte Software zu Löschen und die Löschung der SISW innerhalb einer Fristsetzung zu bestätigen.
Das angeschriebene Unternehmen sei der Aufforderung der SISW nachgekommen und hat die Festplatte, auf welcher die unlizenzierte Software installiert war, gelöscht. Der Löschvorgang sei von dem Unternehmen der SISW durch ein Telefonat und ein Schreiben bestätigt.
In einem weiteren Schreiben gibt die SISW an, dass bereits der Besitz einer unlizenzierten Software eine Straftat sei. Die SISW sei an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Klärung interessiert. Es wird dem angeschriebenen Unternehmen angeboten, für die Software eine Nachlizenzierung zu vereinbaren.
Die Nachlizenzierung errechnet sich durch den kommerziellen Kaufpreis der Software und dem Preis für 12 Monate Pflege und Support für die Software. Die SISW gibt an für alternative Konfigurationen der Nachlizenzierung offen zu sein, wenn das angeschriebene Unternehmen sich vor dem Ablauf der gesetzten Frist bei der SISW diesbezüglich melde.
Um Ansprüche aus dem Urheberrecht gelten machen zu können, muss ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegen. Eine Software kann ein urheberechtlich geschütztes Werk in Form eines Computerprogramms gem. §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG darstellen. Computerprogramme sind gemäß § 2 UrhG und § 69a UrhG rechtlich geschützt. Bei einer Software mit Werkcharakter wird das Programm in seiner Gestalt gem. § 69a Abs. 1 UrhG geschützt.
Durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung werden dem Nutzer Nutzungsrechte im Sinne des §31 UrhG eingeräumt somit wird eine rechtmäßige Nutzung der Software geleistet wie lange die Nutzungsrechte gelten wird vom Lizenzgeber festgelegt diese können dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit dem Anwender überlassen werden außerdem ist zu unterscheiden zwischen einem einfachen und einem ausschließlichen Nutzungsrecht während man bei einem einfachen Nutzungsrecht mehreren Lizenznehmern einräumen kann ist es bei einem aussließlichem Nutzungsrecht möglich nur einem Lizenznehmer die rechte zu übertragen.
Um den Schadensersatz zu bemessen gibt es unterschiedliche Arten der Berechnung der Schaden kann anhand des entgangenen Gewinns bestimmt werden oder durch die Verwendung des Werkes ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers. Um den Schaden zu minimieren muss der Rechteinhaber für die Einnahmen die dadurch verloren gehen aufkommen
Mit Hilfe einer Lizenzanalogie kann der durch die Rechtsverletzung entstandene Schaden ausgeglichen werden.
Bei Höhe des Schadensersatzes wird bei der Lizenzanalogie daran bemessen, welche Lizenzgebühren bei gegebener Sachlage fällig gewesen wären.
Dies bedeutet nicht, dass eine Lizenzvertrag nachträglich abgeschlossen wird. Auch bleiben Unterlassungsansprüche von einer Lizenzanalogie unberührt.
Das vorliegende Schreiben der Siemens Industry Software GmbH bezüglich der unlizenzierter Nutzung der Software NX-12 stammt nicht von einer Kanzlei.
Das Schreiben ist nicht als „klassische“ Abmahnung einzuordnen, da zwar die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung gefordert wird und die Höhe des Schadens konkret benannt wird, aber es wird nicht zur Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung aufgefordert.
Eine kurze Recherche hat ergeben, dass auch andere Kanzleien von Mandanten sehr ähnliche Schreiben der SISW erhalten haben. Von der SISW wird nach unserer Ansicht eine einvernehmliche Einigung bevorzugt und eine gerichtliche Auseinandersetzung soll vermieden werden.
Die im Schreiben erhobenen Vorwürfe sollten sorgfältig geprüft werden. Es sollte zu dem hinterfragt werden, ob ggf.zukünftige Lizenzgebühren angemessen sind bzw. geltend gemachter Schadenersatz angemessen ist.
Unternehmen die solche Schreiben erhalten sollten den Forderungen nicht unüberlegt nachkommen im Zweifelsfall ist es ratsam einen auf IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Die Aid24 Rechtsanwaltskanzlei befasst sich oft mit Fällen in denen Unternehmen mit rechtlichen Konsequenzen und möglichen Verletzungen der Urheberrechte konfrontiert werden nachdem eine unlizenzierte Nutzung von Software festgestellt wurde.
Besonders häufig treten dabei Schreiben der Siemens Industry Software GmbH (SISW) auf die als Tochterunternehmen des Siemens-Konzerns für die Durchsetzung der Lizenzrechte an verschiedenen Softwareprodukten zuständig ist.
Innerhalb der umfangreichen Produktpalette des Unternehmens nehmen insbesondere die CAD-Anwendungen wie Software Siemens NX und Solid Edge eine bedeutende Rolle ein da sie in zahlreichen Industriebranchen zur Konstruktion und Produktentwicklung eingesetzt werden.
Die Industry Software GmbH SISW verfügt über ausgefeilte Mechanismen zur Erkennung unlizenzierter Nutzung ihrer Produkte wodurch Verstöße gegen das Softwarerecht effektiv identifiziert werden können.
Betroffene Unternehmen erhalten zunächst ein Schreiben der SISW in welchem auf eine angeblich festgestellte Urheberrechtsverletzung hingewiesen wird diese Mitteilung enthält oft wichtige Informationen bezüglich der Lizenzierung und mögliche rechtliche Schritte in solchen Fällen legt die SISW detaillierte Informationen vor die eine genaue Identifikation des betreffenden Rechners ermöglichen darunter Angaben zu E-Mail-Domain, Hostname sowie MAC-Adressen.
Die vorliegenden Daten enthalten zudem präzise Angaben darüber welche spezifische Software - beispielsweise NX 12oder andere Versionen angeblich unlizenziert genutzt wurde und wann der Beginn dieser angeblich unlizenzierten Verwendung stattfand. Diese umfassende Dokumentation erschwert es betroffenen Firmen, den Vorwurf zu entkräften.
Besonders wichtig ist es schnell auf solche Emails zu reagieren und die Informationen darin sorgfältig zu überprüfen um ordnungsgemäß auf mögliche rechtliche Schritte reagieren zu können.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme soll nach Ansicht der SISW bereits der bloße Besitz einer Raubkopie eine Straftat darstellen und verstoße gegen geltendes Urheberrecht diese rechtliche Situation sollten nach der SISW insbesondere Konstrukteure und andere Anwender von Spezial-Software wie NX CAM oder ähnlichen Programmen zur Fertigung kennen.
Der Schaden kann auf unterschiedliche Art und Weise berechnet werden eine Möglichkeit besteht darin
den Schaden basierend auf dem entgangenen Gewinn des Lizenzinhabers zu ermitteln bei Verwendung des Werkes ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers können dem Rechteinhaber Einnahmen verloren gehen.
Eine weitere Möglichkeit ist es mittels einer Lizenzanalogie den Schaden zu bestimmen die Höhe des Schadensersatzes wird dann daran bemessen welche Lizenzgebühren fällig gewesen wären es ist wichtig das Unternehmen die von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind sich an einen qualifizierten Anwalt wenden um den Schaden richtig zu berechnen und ihre Rechte durchzusetzen.
Nach Feststellung eines Urheberrechtsverstoßes verlangt die Siemens Industry Software GmbH in der Regel zunächst die unverzügliche Löschung der betreffenden Software diese Forderung unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Urheberrechts.
Die betroffenen Unternehmen müssen diesen Löschvorgang innerhalb einer gesetzten Frist bestätigen was üblicherweise schriftlich oder per Telefon erfolgen kann.
Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung bietet die SISW häufig eine Nachlizenzierung an deren Kosten sich in der Regel aus dem regulären Kaufpreis sowie Gebühren für zwölf Monate Support zusammensetzen. Diese Wege bieten alternative Methoden zur Klärung und verhindern gerichtliche Schritte.
Diese Lösung ermöglicht es den betroffenen Firmen künftig legal mit dem Computerprogramm arbeiten zu können ohne weiteren rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein.
Die Industry Software GmbH zeigt sich bei der Ausgestaltung des Lizenzmodells oft verhandlungsbereit und offeriert alternative Konfigurationen sofern das betroffene Unternehmen rechtzeitig Kontakt aufnimmt.
Umfangreiche CAD-Funktionen sind für die heutigen modernen Produktentwicklungsprozesse unerlässlich die Software NX spielt eine zentrale Rolle im Bereich des Product Lifecycle Management . Die Integration von CAE und CAMKomponenten in einem durchgängigen System erhöht den Wert dieser Programme für die industrielle Fertigung erheblich.
Die technische Bandbreite der Programme die früher u.a. unter dem Namen Unigraphics bekannt waren, umfasst heute fortschrittliche Funktionen für Simulation und virtuelle Produktentwicklung.
Diese Komplexität spiegelt sich auch in den differenzierten Lizenzstrukturen wider die verschiedene Nutzungsszenarien abdecken.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet spezifische Beratung im Bereich IT-Recht und unterstützt Mandanten bei der angemessenen Reaktion auf Abmahnschreiben von Softwareunternehmen.
Ein Mandant der ohne vorherige Beratung mit einem Fachanwalt auf eine E-Mail von Siemens reagiert könnte ggf. einen Fehler machen.Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit Fällen, die Lizenzbedingungen von komplexer Industriesoftware betreffen.
Nach unserer Erfahrung lassen sich Auseinandersetzungen mit der Siemens Industry Software GmbH oft auf diplomatischem Weg lösen ohne dass es zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommt aber auch ohne Verhandlungen sind Zurückweisungen der von der SISW geltend gemachten Ansprüche in einigen Fällen möglich.
Bei Nichtbeachtung einer Abmahnung können erhebliche Schadensersatz-Forderungen drohen die deutlich über die Kosten einer regulären Lizenzierung hinausgehen die Kombination aus zivilrechtlichen Ansprüchen und potenziellen strafrechtlichen Konsequenzen macht eine zügige und sachkundige Reaktion unerlässlich.
Die fortschreitende Digitalisierung im Bereich der industriellen Produktion hat zur Folge dass Software-Lizenzen zu einem bedeutenden Kostenfaktor und rechtlichen Risikopotenzial für Unternehmen geworden sind diese Entwicklung betrifft insbesondere Betriebe die im E-Commerce oder in der digitalen Produktentwicklung tätig sind.
Die Durchsetzung von Lizenzrechten erfolgt mittlerweile über nationale Grenzen hinweg und betrifft Unternehmen jeder Größenordnung die Basis dieser rechtlichen Verfolgung bilden internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums die in verschiedenen Rechtssystemen verankert sind.
Wenn Sie eine Abmahnung von der Siemens Industry Software GmbH erhalten haben sollten Sie vorsichtig sein wenn Sie telefonische Zugeständnisse machen. Die SISW kann versuchen telefonische Zugeständnisse oder per eMail von den betroffenen Unternehmen zu entlocken die dann in einem etwaig zu Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen verwendet werden könnten. Bevor Sie also irgendwelche Zugeständnisse machen sollten Sie sich zunächst über die Rechtslage im Klaren werden und sich beraten lassen es ist ratsam sich an einen qualifizierten Anwalt zu wenden der Erfahrung im Urheberrecht und IT-Recht hat.
Betroffene Unternehmen sollten Abmahnschreiben ernst nehmen und zeitnah reagieren um weitergehende rechtliche Schritte diesbezüglich zu vermeiden.
Empfehlenswert ist das einführen eines Lizenzmanagementssystems das regelmäßige Überprüfungen der installierten Software einschließt diese präventive Herangehensweise kann dazu beitragen kostspielige Auseinandersetzungen mit Rechteinhabern wie der Siemens Industry Software GmbH zu vermeiden.
Die rechtmäßige Nutzung verschiedener Software Lösungen ist ein wesentlicher Bestandteil um ihr Unternehmen vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen es ist wichtig im Unternehmen regelmäßig die Softwarelizenzen zu überprüfen. Daher ist es sinnvoll ein Lizenzmanagement zu betreiben um Sie vor Rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Ein weiterer Vorteil ist das ihre Mitarbeiter sorgsam mit ihren Arbeitsmaterialien umgehen und keine unabsichtliche Urheberrechtsverletzungen begehen.
Sollte Sie eine Abmahnung wegen unlizenzierter Software erhalten haben empfiehlt es sich dringend spezialisierte rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen die Komplexität der Angelegenheit erfordert eine fundierte Kenntnis sowohl der technischen als auch der rechtlichen Aspekte der Softwarelizenzierung.
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