Softwarerecht: CJCH Solicitors wegen unlizenzierter Nutzung der Software "SOLIDWORKS"

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors wegen unlizenzierter Nutzung der Software SOLIDWORKS

Es liegt ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors, einer britischen Kanzlei mit Sitz in Cardiff, vor. Darin wird als Mandantin die Dassault Système SolidWorks Corporation (Hauptsitz in Massachusetts, USA) angegeben. Die Mandantin sei Inhaberin der Urheberrechten an der Software SOLIDWORKS, bei welcher es sich um eine Original-Software handle, deren gewerbliche Schutzrechte unbeschränkt der Mandantin zustünden.

Die Mandantin habe festgestellt, dass das angeschriebene Unternehmen die Software verwende, ohne die notwendigen Lizenzen erworben zu haben, da die Verwendung ohne die Genehmigung der Mandantin oder eines von ihr autorisierten Vertriebspartners erfolge. Dies stelle eine Verletzung der Urheberrechte der Mandantin dar, der daher ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 UrhG sowie ein Auskunftsanspruch zwecks Schadensberechnung gemäß § 101 UrhG zustehe. Die Mandantin erkläre sich jedoch mit Rechnungslegung über den erzielten Gewinn des Verletzers und Kostenerstattung einverstanden.

Es wird angeboten, zur besseren Beurteilung des Verdachts könnten weitere Details des Verdachts mitgeteilt werden. Es folgt eine Bitte um Stellungnahme unter Fristsetzung. Abschließend wird betont, die Mandantin sei sich der besonderen Herausforderungen aufgrund der Pandemiesituation bewusst und betone, besonders im gegenwärtigen wirtschaftlichen Klima an einer gütlichen Lösung interessiert zu sein. Es werde angestrebt, durch Vereinbarung und Zusammenarbeit eine Nachlizensierung zu erreichen. Zwischenzeitlich bestehe die Möglichkeit, dass die Mandantin durch einen „Compliance-Team Mediator“ Kontakt aufnehmen werde, um das „Problem zu lösen“. Ein nicht weiter vereinbarter Kauf der Software werde jedoch nicht als Regulierung der unautorisierten Nutzung angesehen.

Rechtlicher Hintergrund nach dem Urheberrechtsgesetz

Eine Software ist ein Computerprogramm im Sinne des § 2 I Nr.1 UrhG und fällt somit unter den „Werkbegriff“ des UrhG – ist also urheberrechtlich geschützt. Der rechtmäßige Gebrauch einer solchen Software setzt voraus, dass ein Nutzungsrecht im Sinne des § 31 UrhG eingeräumt wurde. Gemäß §§ 34, 35 UrhG besteht die Möglichkeit der sogenannten Unterlizenzierung, wobei ein Hauptlizenznehmer also seine vom Urheber abgeleiteten Nutzungsrechte an ein weiteres Unternehmen weiterlizenziert. In der Praxis entstehen so häufig Lizenzketten. Der „Endnutzer“ muss also das Recht zur Nutzung der Software durch Abschluss eines sogenannten „Lizenzvertrages“ erwerben. Abhängig davon, ob das Softwareprogramm durch einmalige Zahlung auf Dauer überlassen wird oder Überlassung auf Zeit gegen wiederkehrende Zahlung erfolgt, handelt es sich dabei um Kauf oder Miete. Wird eine Software ohne entsprechende Lizenzierung genutzt, kommen gegen den Nutzer urheberrechtliche Ansprüche in Betracht. In erster Linie droht eine Inanspruchnahme aus § 97 UrhG, insbesondere auf Schadensersatz gemäß § 97 II UrhG.

Einordnung des Schreibens der Kanzlei CJCH Solicitors

Bei Schreiben von Kanzleien, in welchen auf (vermeintliche) Urheberrechtsverstöße hingewiesen wird, handelt es sich häufig um Abmahnungen. Abmahnungen haben, wie auch (jedenfalls vorgeblich) das hier vorliegende Schreiben, das Ziel, eine rechtliche Auseinandersetzung ohne Gerichtsverfahren zu lösen. Davon erhofft man sich eine Zeit- und Kostenersparnis. Voraussetzung für das Vorliegen einer Abmahnung ist jedoch, dass der Abmahner konkret geltend macht, wodurch er einen Schaden in welcher Höhe erlitten habe. Charakteristischerweise wird der Adressat zudem zur Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung aufgefordert. Daran fehlt es hier. Es liegt also keine „echte“ Abmahnung vor.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das vorliegende Schreiben auf die leichte Schulter genommen werden kann. Eine kurze Internetrecherche zeigt bereits auf, dass auch andere Kanzleien regelmäßig von Mandanten kontaktiert werden, die vergleichbare Schreiben von CJCH Solicitors im Namen der Dassault Système SolidWorks Corporation erhalten haben.

Es ist davon auszugehen, dass Schreiben wie das Vorliegende – dem auffallend freundlichen Ton zum Trotz – der Vorbereitung der Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen in erheblicher Höhe („Nachlizenzierung“) dienen. Folglich sollten sich Empfänger solcher Schreiben nicht täuschen lassen und keinesfalls leichtfertig Informationen preisgeben. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen auf IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

Klicken Sie auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den HTML-Code heraus.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel
Unterlassungserklärung in einigen Fällen als Schuldanerkenntnis gewertet?

Das Landgericht Wiesbaden urteilte jüngst im Mai 2013, dass in einer Unterlassungserklärung  ein Schuldanerkenntnis liege, unabhängig davon, ob diese... Weiterlesen

Vorbeugende Unterlassungserklärungen wirksamer Schutz?

Kann die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ein wirksamer Schutz vor Folgeabmahnungen sein?... Weiterlesen

Wie weit reicht der Anspruch auf zukünftiges Unterlassen nach einer Urheberrechtsverletzung?

Wenn jemand Urheberrechte verletzt hat, geht es nicht nur um Schadensersatz.... Weiterlesen

Videoblog

3 Tipps vor Abgabe einer Unterlassungserklärung / mod. UE!

Bewertungen auf google.com
RA Scholze

Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kostenloser Rückruf erwünscht?
Upload der Abmahnung oder weiterer Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen Ihre Dateien ausreichend zu verschlüsseln und uns separat zum von Ihnen genutzten Schlüssel zu informieren.

Die Dateien müssen kleiner als 8 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf doc docx.

* Diese Angaben werden benötigt.

Kanzleibriefe
Gegenstandswert bei Urheberrechtsverletzung von Produktfotos auf eBay

Ermittlung des Gegenstandswertes bei Urheberrechtsverletzung auf ebay... Weiterlesen

Schadenersatz KSP: Forderung der KSP Kanzlei für DPA wegen unerlaubter Bildnutzung

Schadensersatzforderung KSP Kanzlei für DPA Picture Alliance wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Details der Schadensersatzforderung ... Weiterlesen

AV-Verträge generieren, statt Muster oder Vorlagen fehlerhaft umzuschreiben

Erstellen Sie AV-Verträge, anstatt Vorlagen oder diese möglicherweise falsche um zu schreiben Auftragsverarbeitungsverträge, eine Anleitung zum AV-Vertrag-Generator... Weiterlesen