Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
In einem weiteren uns vorliegenden Fall zur Tonaufnahme „3 Haselnüsse“ hatte der Mandant auf den Button unter soundguardian.eu geklickt in der Hoffnung für den von der Gegenseite im Schreiben aufgerufenen Betrag die Angelegenheit schnell zu erledigen, auf der Ihn anschließend erreichenden Rechnung der Soundguardian GmbH fand sich dann der Hinweis:
Die SoundGuardian GmbH versendet aktuell Schreiben im Auftrag von Künstlern wie beispielsweise „Jaques Raupé & Felix Harrer“, in denen Sie dazu auffordert, unserer Ansicht nach sehr hohe Summen für die Nutzung von Tonaufnahmen die angeblich öffentlich zugänglich gemacht wurden, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zu zahlen. Die uns vorliegenden Schreiben wegen öffentlich zugänglich gemachten Videos und Beiträgen zur Nutzung von Musik wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung haben in der Regel eine Frist von etwa zwei Wochen. Inhaltlich geht es dabei um die Erstellung von Videos mit bestimmten geschützten Audioinhalten, sowie deren anschließende Veröffentlichung und Verbreitung auf Social Media Plattformen wie TikTok.
Die rasante Entwicklung der social media Plattform TikTok hat das Internet zu einem Ort gemacht, in denen Nutzer täglich unzählige Videos und Tonaufnahmen teilen können. Doch dieses Phänomen bringt auch ein wachsendes Problem mit sich. Urheberrechtsverletzungen bei der Verwendung von Musikstücken sind durchaus möglich. Die Frankfurter Kanzlei IPPC Law und die SoundGuardian GmbH haben sich darauf spezialisiert.
Als Vertreter einiger Rechteinhaber werden verschiedene social media Plattformen auf unerlaubte Nutzung geschützter Werke überwacht. Besonders betroffen sind populäre Songs wie „Mein kleines Herz (Bam Bam)", die aufgrund ihrer Bekanntheit gern in Beiträgen verwendet werden. Wenn Urheberrechtsverletzungen festgestellt werden, verschickt die SoundGuardian im Auftrag der Rechteinhaber ein Schreiben an die betroffenen Nutzer.
Diese müssen dann ein spezielles Formular ausfüllen, das unter anderem Vorname, Nachname und weitere persönliche Daten erfasst. Aktuell wird keine Unterlassungserklärung gefordert, die innerhalb einer bestimmten Frist unterzeichnet werden muss. Das Problem erstreckt sich über verschiedene Medien und Plattformen im Internet - von Fotos bis hin zu Aufnahmen jeglicher Art. Die Höhe der möglichen Forderungen der Rechteinhaber variiert dabei je nach Schwere der Verletzung. Auf ihrer Seite bietet die Kanzlei detaillierte Informationen für betroffene Nutzer an. Die Thematik verdeutlicht die Komplexität des Urheberrechts in der digitalen Welt. Während soziale Medien kreative Möglichkeiten bieten, müssen Nutzer stets darauf achten, keine geschützten Werke ohne Erlaubnis zu verwenden.
Ja wir haben Ansatzpunkte in den hier beschriebenen Fällen entdeckt sich gegen Nachlizenzierungsverlangen bzw. gegen mögliche Abmahnungen zu wehren.
Insbesondere die sehr unterschiedlichen Beträge welche von der Gegenseite in ähnlichen Fallkonstellationen aufgerufen werden als auch die jeweils individuell erstellten Werke der Mandanten geben u.a. Ansatzpunkte für unsere Verteidigungsstrategie. Beachten Sie auch, dass jeder Fall nach unserer Ansicht individuell zu betrachten ist, insoweit lohnt sich eine ausführliche Prüfung und Beratung Ihres Falles bevor Sie weitere Schritte vornehmen.
Laut dem eigenen Internetauftritt ist die SoundGuardian GmbH ein in Frankfurt am Main ansässiges Unternehmen, das im speziellen Bereich des Urheberrechts in sozialen Medien bzw. Netzwerken, insbesondere auf Kurzvideoplattformen wie Instagram oder TikTok, tätig ist.
Es soll angeblich Rechteinhaber von Tonträgern vertreten und soll Nutzungsrechte (Lizenzen) an Musik und sonstigen Tonaufnahmen an Unternehmen vergeben, die diese käuflich erwerben und anschließend die Musik gewerblich verwenden nenllen.
Der FAQ-Bereich der Webseite des Unternehmens erweckt dabei den Eindruck, dass die Informationen sich primär an solche Unternehmen richten, die von der SoundGuardian GmbH mit einer Nachlizenzierungsforderung angeschrieben wurden. So wird etwa „die im Schreiben erwähnte „Lizenzanalogie““ explizit aufgeführt.
Es ist also davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Unternehmern ein solches Schreiben mit einer Aufforderung zur Einverständniserklärung zu einer kostenpflichtigen Nachlizenzierung erhalten haben oder noch werden. Zu den vertretenen Künstlern und Unternehmen wird wenig informiert.
Sie sollten folgende Schritte unternehmen wenn Sie Post von Soundguardian erhalten haben:
Konkret liegt der AID24 Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben wegen der angeblichen Verwendung der Tonaufnahme „3 Haselnüsse“ vor, die in einem Video auf TikTok angeblich über einem Zeitraum von etwa zehn Monaten öffentlich angesehen bzw. angehört werden konnte. Die SoundGuardian GmbH rügt ein rechtswidriges Verwenden und öffentliches Zugänglichmachen nach §§ 85, 19a UrhG (Urheberrechtsgesetz) und fordert zur Zahlung einer Lizenzvergütung, uns konkret vorliegend 5.500 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer, für den in der Vergangenheit liegenden Nutzungszeitraum der Tonaufnahme auf.
Die Höhe der Vergütung richtet sich angeblich nach der Art und Dauer der Verwendung, den Klickzahlen, der Viralität, der Dauer der Einblendung der Musik im Video oder das Budget der Produktion sowie der Reichweite der Plattform – SoundGuardian bezeichnet diese Vorgehensweise als sogenannte Lizenzanalogie.
Es wird gefordert, sich auf der Webseite von SoundGuardian einverstanden zu erklären, diese Zahlung für die „unautorisierte Nutzung der Tonaufnahme“ zu leisten. Sonstige Forderungen wie Anwaltskosten oder eine Unterlassungserklärung werden zunächst nicht verlangt, SoundGuardian drohe aber mit der Geltendmachung weiterer Ansprüche, falls der abgemahnte Unternehmer oder das Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist von ca. zwei Wochen nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiere.
SoundGuardian wendet sich in der Regel mit der Forderung an Unternehmen mit social Media Auftritten, die diese für gewerbliche Zwecke nutzen. Eine derartige Nutzung kann ggf. dann vorliegen, wenn auf dem Account eigene Produkte beworben oder verkauft werden, und wenn das Profil genutzt wird, um Reichweite für eine Marke zu generieren. Wenn auf solchen Profilen Inhalte und insbesondere Werbevideos hochgeladen werden, die potenziell lizenzierte Musik enthalten, besteht die Gefahr, ein Schreiben mit einer Geldforderung von SoundGuardian zu erhalten.
Tonaufnahmen können, je nach Inhalt, als „Sprachwerke“ oder „Werke der Musik“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG urheberrechtlich geschützt sein. Sie genießen dann den Schutz verschiedener Rechte, die sowohl allgemein als auch speziell im Urheberrecht geregelt sind. Eines dieser Schutzrechte aus dem Urheberrecht, das speziell für Tonträger Anwendung findet, sind die sogenannten Verwertungsrechte aus § 85 UrhG. Danach steht es zunächst nur dem Hersteller eines Tonträgers zu, diesen zu vervielfältigen oder auch öffentlich zugänglich zu machen, wie von der SoundGuardian GmbH mitgeteilt. Dieses Verwertungsrecht kann auf eine oder mehrere andere Personen oder Unternehmen übertragen werden, die dann berechtigt sind, das Werk in der vereinbarten Art und Weise zu Nutzen. Eine derartige Vereinbarung bezeichnet man als Lizenz.
SoundGuardian gibt im Schreiben an, Rechteinhaber an den Nutzungsrechten von Tonaufnahmen bestimmter Künstler zu sein, was bedeutet, dass diese ggf. ihre Rechte auf SoundGuardian übertragen haben müssten. Das Unternehmen fordert daraufhin andere Unternehmen auf, eine Lizenz zur Nutzung nachträglich zum angegebenen Preis zu erwerben und bietet anschließend an, dass auch für die zukünftige Nutzung eine Lizenz vereinbart werden könne. Diese wäre dann aber mit neuen Kosten verbunden.
Es ist anzumerken, dass SoundGuardian noch keine sonstigen Schadensersatzforderungen nach §§ 97 ff. UrhG stellt und auch nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert. Dies stellt auch den wesentlichsten Unterschied zu einer geläufigen Abmahnung dar – dass gerade nicht die gesetzlich verankerten Schadensersatzansprüche gefordert werden, sondern nur das Einverständnis zu einer Lizenzierung im Nachhinein gefordert wird.
Entsprechend kann die richtige Reaktion auf das Schreiben potenziell eine andere sein als bei einer Abmahnung. Die Androhung von SoundGuardian, beim Verstreichenlassen der gestellten Frist weitere Ansprüche geltend zu machen, legt nahe, dass derartige Forderungen noch auf Sie zukommen könnten, weshalb Sie sich unbedingt zeitnah Rechtsbeistand suchen sollten.
Falls Sie ein gleich oder ähnlich gestaltetes Schreiben von SoundGuardian erhalten haben, ist es wichtig, nicht überstürzt zu reagieren, das Schreiben
aber auch keinesfalls einfach zu ignorieren. Man sollte unserer Ansicht nach nicht, wie von SoundGuardian vorgeschlagen, „am einfachsten“ eine Einverständniserklärung auf deren Webseite abgeben, da es sich hierbei um eine Annahme des Vergleichsangebots handelt und man sich somit zur Zahlung des geforderten Betrags verpflichtet, bevor überprüft und festgestellt wurde, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt und ob das Vergleichsangebot angemessen ist.
Ebenso sollte man unserer Ansicht nach die geforderte Summe keinesfalls vorschnell überweisen. Da im Urheberrecht jeder Fall einzigartig ist, raten wir dazu, sich zu Ihrem Sachverhalt individuell rechtlich beraten zu lassen. Derartige juristische Hilfe sollten Sie umgehend nach dem Zugang des Schreibens und vor Ablauf der von der Gegenseite gesetzten Frist in Anspruch nehmen, um mögliche weitere rechtliche Folgen zu vermeiden.
Zahlungsaufforderungen wie das Nachlizenzierungsverlangen der SoundGuardian GmbH sind in den Bereichen des Urheberrechts, Internetrechts und sonstigen Medienrechts keine Seltenheit. Die häufigste Form ist hierbei wohl die Abmahnung, über die ein in seinen Rechten Verletzter Schadensersatz fordern kann, ohne dabei sofort zusätzliche Kosten für eine gerichtliche Verhandlung beziehungsweise Durchsetzung auf sich nehmen zu müssen.
Neben dem Schadensersatz wird häufig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom Abgemahnten verlangt, um anhaltende oder zukünftig wiederholte Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Neben Tonaufnahmen wird noch eine Vielzahl weiterer Werke vom Urheberrecht geschützt, beispielsweise Kunstwerke, Fotos, Filme oder Schriftstücke. An sämtlichen geschützten Werken können Rechte verletzt werden, wodurch dem Inhaber ein Schaden entsteht, den dieser dann dem Schädiger gegenüber geltend macht. Folglich können auch alle Rechteinhaber Forderungen stellen.
Inwieweit eine solche Forderung dann auch berechtigt ist und in der geforderten Höhe oder Intensität besteht, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Einzelfall ist von überhaupt keiner Rechtsverletzung bis zu einer Zahlungspflicht des Abgemahnten in der vollen Höhe alles möglich. Aus diesem Grund sollten Abmahnungen oder ähnliche Schreiben, wie das der SoundGuardian GmbH, nie vorschnell beantwortet und genauso wenig ignoriert werden. Es ist stets sinnvoll, sich zuerst juristischen Rat einzuholen, um die eigenen Kosten langfristig so gering wie möglich zu halten.
Ein erfahrener, auf IT- und Urheberrecht spezialisierter Experte der AID24 Rechtsanwaltskanzlei kann Ihr erhaltenes Schreiben überprüfen, fundierte rechtliche Schritte einleiten und Sie dabei unterstützen, in der Angelegenheit richtig vorzugehen und diese nach Ihren Interessen zu lösen.
Darin enthalten ist die detaillierte Prüfung der Rechtslage. Dabei wird zunächst festgestellt, ob tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Falls ja, wird anschließend eruiert, inwieweit der von der Gegenseite verlangte Betrag in seiner Höhe angemessen ist.
Durch die juristische Beratung können wir Ihnen dabei helfen, folgenschwere Fehler im Umgang mit Zahlungsforderungen zu vermeiden, die anderweitig sehr kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen könnten.
Mandanten seit mehr als 10 Jahren gegen andere Abmahngegner vertreten.
Von vielen Mandanten über Jahre positiv bewertet auf anwalt.de und google.de
Erfahrung als Verteidiger gegen andere Abmahngegner gesammelt aus sehr vielen Abmahnfällen.
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