Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Teasing Kendra“

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Inhalt der Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW bei Filesharing

In dem vorliegenden Schreiben aus dem Jahr 2020 gibt die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an im Auftrag der MG Premium Ltd. zu handeln. Die MG Premium Ltd. sei Inhaber der ausschließlichen weltweiten Verwertungsrechte an dem Film. Dem Angeschriebenen wird vorgeworfen, den Film ohne die Einräumung der notwendigen Rechte verwendet und das Urheber- bzw. Medienrecht verletzt zu haben.

Der Angeschriebene habe den Film auf der Internettauschbörse BitTorrent zum Download angeboten. Damit habe er die verwandten Schutzrechte nach den §§ 94, 95, 19a UrhG verletzt. Die Rechtsverletzung sei über den Internetanschluss des Angeschriebenen begangen worden. Um den Angeschriebenen als Anschlussinhaber festzustellen, sei ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet worden. Durch das Verfahren wurde der Provider dazu verpflichtet, die angefragten Daten herauszugeben. Durch die Daten konnte die IP-Adresse, über welche die Rechtsverletzung begangen worden ist, dem Anschluss des Angeschriebenen zugeordnet werden. Um die Rechtsverletzungen festzustellen, habe die Mandantin die SKB UG beauftragt, Tauschbörsen daraufhin zu überwachen. Die Überwachung wird mittels der Software „Torrent-Logger“ durchgeführt. Die Funktionsweise dieser Software werde regelmäßig durch Gutachter geprüft.

Der Angeschriebene wird durch das Schreiben aufgefordert, die rechtswidrige Handlung sofort zu unterlassen, den Film nicht weiter auf der Tauschbörse anzubieten und Vervielfältigungsstücke zu vernichten. Es soll zudem Auskunft darüber erteilt werden, an wen der Film übertragen wurde und auf welchen Rechnern sich Teile der Filmdatei befinden. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und Schadens- und Aufwendungsersatz geleistet werden. Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist dem Schreiben eine Vergleichsvereinbarung beigefügt, welche von dem Angeschriebenen unterzeichnet werden soll.

Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung in Bezug auf Laubilder

Der in dem Schreiben genannte Film wird von der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Laufbilder gemäß § 95 UrhG eingeordnet. Laufbilder sind Filme, welche keinen Werkcharakter haben. Dies bedeutet, dass der vorliegende Film keine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 UrhG darstellt und somit keinen Werkschutz durch das Urheberrechtsgesetz hat. Dennoch sind Laufbildern verwandte Schutzrecht (§ 95 UrhG) durch das Urheberrechtsgesetz eingeräumt. Der Unterschied zwischen den Filmurheberrecht und Laufbildschutz ist dadurch gegeben, dass das Filmurheberrecht die Leistung des Urhebers schützt und der Laufbildschutz auf den Schutz des wirtschaftlichen und organisatorischen Handelns des Filmherstellers ausgelegt ist. Ein weiterer Unterschied besteht in den Schutzdauer der Rechte. Während der Werkschutz erst 70 Jahren nach dem Tod des letzten Urhebers endet, endet der Laufbildschutz schon 50 Jahren nach dem erstmaligen Erscheinen des Films.

Rechtliche Einordnung einer Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW

Das Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd ist als Abmahnung einzuordnen. Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Die Angaben in der Abmahnung sollten überprüft werden, bevor auf die Forderungen eingegangen wird. Denn nur wenn die Abmahnung rechtmäßig ist, sind die Forderungen zu erfüllen. Für die Einschätzung und das weitere Vorgehen sollte der Rat eines auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalts eingeholt werden.

Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung einer Abmahnung finden Sie hier.

Klicken Sie auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den HTML-Code heraus.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel
Wie weit reicht der Anspruch auf zukünftiges Unterlassen nach einer Urheberrechtsverletzung?

Wenn jemand Urheberrechte verletzt hat, geht es nicht nur um Schadensersatz.... Weiterlesen

Unterlassungserklärung / mod. UE was ist das und wie weit reicht ihr Wirkungsumfang?

Was versteht man eigentlich unter einer Unterlassungserklärung? Durch eine Unterlassungserklärung, auch als mod. UE abgekürzt, verpflichtet sich der... Weiterlesen

Beseitigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung möglich?

Juristische Laien achten oft nur auf die in der Abmahnung geforderte Geldsumme.... Weiterlesen

Videoblog

3 Tipps vor Abgabe einer Unterlassungserklärung / mod. UE!

Bewertungen auf google.com
RA Scholze

Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kostenloser Rückruf erwünscht?
Upload der Abmahnung oder weiterer Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen Ihre Dateien ausreichend zu verschlüsseln und uns separat zum von Ihnen genutzten Schlüssel zu informieren.

Die Dateien müssen kleiner als 8 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: jpg jpeg pdf doc docx.

* Diese Angaben werden benötigt.

Kanzleibriefe
Gegenstandswert bei Urheberrechtsverletzung von Produktfotos auf eBay

Ermittlung des Gegenstandswertes bei Urheberrechtsverletzung auf ebay... Weiterlesen

Schadenersatz KSP: Forderung der KSP Kanzlei für DPA wegen unerlaubter Bildnutzung

Schadensersatzforderung KSP Kanzlei für DPA Picture Alliance wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Details der Schadensersatzforderung ... Weiterlesen

AV-Verträge generieren, statt Muster oder Vorlagen fehlerhaft umzuschreiben

Erstellen Sie AV-Verträge, anstatt Vorlagen oder diese möglicherweise falsche um zu schreiben Auftragsverarbeitungsverträge, eine Anleitung zum AV-Vertrag-Generator... Weiterlesen