Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Hustlers“

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) bei Filesharing

In der vorliegenden Abmahnung aus dem Jahr 2020 der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal), welche angibt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft tätig zu sein, wird dem Geschriebenen vorgeworfen ein Urheberrecht an einem Film verletzt zu haben. Daher befinden wir uns innerhalb des Medienrechts.

Mit der Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen den Film „Hustlers“ durch ein Filesharing-Programm angeboten, übertragen und einer unbestimmbaren Anzahl Dritter zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Für dieses Handeln sei eine Erlaubnis des Urhebers notwendig. Diese habe im Fall des Angeschriebenen nicht vorgelegen. Dadurch sei das Recht auf Vervielfältigung nach § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt worden. Für die angegebene Rechtsverletzung sei für die Abmahnung mittels des Peer-to-Peer Forensic System dokumentiert worden. Um den Internetanschluss, über welchen die Rechtsverletzung begangen wurde, zuordnen zu können, sei ein gerichtliche Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt worden. Durch dieses habe der Provider des Internetanschlusses den Angeschriebenen als Inhaber des Anschlusses angegeben.

Die Kanzlei gibt an, die folgenden Ansprüche aus dem UrhG für den Mandanten geltend zu machen:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG
  • Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG
  • Aufwendungsersatzanpruch gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG

Aus diesem Grund soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Ersatz für den entstandenen Schaden und für die Rechtsverfolgungskosten werden ebenfalls gefordert. Sollten die Forderungen nicht fristwahrend erfüllt werden, behält sich die Kanzlei vor, im Auftrag des Mandanten ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung in Bezug auf Filesharing und Minderjährigkeit

Als Haftungssubjekt bei Filesharing können sowohl der unmittelbar Handelnde als auch der Anschlussinhaber oder der Netzwerkbetreiber in Betracht kommen.

In dem Fall, dass der unmittelbar Handelnde noch minderjährig ist, kommt die Einordnung des Urheberrechts als besonderes Deliktsrecht zum Tragen. Nach § 828 Abs. 1 und 3 BGB besteht die Haftung von Jugendlichen und Kindern erst ab Vollendung des siebten Lebensjahr und dann auch nur, wenn die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorhanden ist. In Bezug auf Filesharing und die Gefahren des Internets hat das OLG Hamburg dies bei einem 15-Jährigen angenommen. (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2006)

Die Eltern selbst können ebenfalls nach § 833 BGB haften. Bezüglich des Umfangs der Aufsichtspflicht wird vom BGH sowohl eine Belehrung gegenüber dem Minderjährigen über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internet-Tauschbörsen als auch ein Verbot der Teilnahme daran gefordert. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zu versperren, besteht aber grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sieht der BGH die Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt. (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12)

Rechtliche Einordnung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal)

Die Angaben in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) sollten überprüft werden, bevor die Forderungen der Kanzlei im Auftrag des Mandanten erfüllt werden. Vor allem die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sollte geprüft werden. Denn nur wenn eine Abmahnung rechtmäßig ist, müssen eine Forderung wie die Zahlung des Schadensersatzes erfüllt werden. Ein vorschnelles Handeln, wie die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben. Diese können durch eine modifizierte Unterlassungserklärung vermieden werden. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte jedoch von einem spezialisierten Anwalt erstellt werden, denn auch ein Muster aus dem Internet kann Verpflichtungen beinhalten, welche nicht notwendig sind.

Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung gegen eine Abmahnung finden Sie hier.

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