Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Die vorliegende Abmahnung aus dem Jahr 2019 wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (Sitz: Burbank, Kalifornien, USA) versendet.
Grund für das Tätigwerden der Kanzlei, sei das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung. Daher bewegen wir uns im Rahmen des Urheber- bzw. Medienrechts.
Der Film „Pokémon Detective Pikachu“ soll von dem Angeschriebenen durch ein Filesharing-Programm angeboten und Dritten zum Download zur Verfügung gestellt worden sein.
Der Angeschriebene habe damit die Verwertungsrechte des Urhebers verletzt. Das Anbieten und die Möglichkeit für Dritte das Werk zu downloaden, stelle einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG dar. Dokumentiert wurde die Rechtsverletzung, nach Angabe der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal), mit Hilfe des Peer-to-Peer Forensic System der Digital Forensics GmbH.
Dieses Verfahren werde von Gutachtern regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit geprüft und von Sachverständigen in Gerichtsverfahren bestätigt. In der Dokumentation der Rechtsverletzung sei der Angeschriebene noch nicht festgehalten.
Denn hierfür müsste erst ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt werden. Im Zuge dieses Verfahrens sei der Angeschriebene von dem Provider als Inhaber des Internetanschlusses ermittelt worden, über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll.
In der Abmahnung wird der Angeschriebene aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür sei der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Des Weiteren wird die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert, sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Werden die Forderungen nicht innerhalb der in der Abmahnung angegebenen Frist erfüllt, ist mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu rechnen.
Für die Entstehung eines Films sind oft sehr viele Personen verantwortlich. Da stellt sich die Frage, wer als Urheber des Filmes anzusehen ist.
Im Gegensatz zu anderen Werkarten sind für die persönliche geistige Schöpfung bei einem Filmwerk mehr als eine Person verantwortlich. Aus diesem Grund sind neben dem Regisseur, Drehbuchautor und Filmkomponist auch Kameraleute sowie Kostüm- und Maskenbildner als Urheber eines Filmwerkes anzusehen.
Nicht als Filmurheber sind die Personen am Filmset einzuordnen, die nur auf Anweisungen hin tätig werden, da diese keine schöpferische Leistung zu dem Filmwerk beitragen. Ein Filmwerk wird oft auf Grund der Vielzahl an Urhebern auch als „Miturheberwerk“ bezeichnet.
Die vorliegende Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal), im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc., sollte nicht unterschätzt werden.
Denn wie die Kanzlei in der Abmahnung angibt, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, wenn nicht innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung reagiert wird. Jedoch sollte nicht unüberlegt gehandelt werden.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden, denn es kann sein, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung Verpflichtungen enthält, welchen je nach Art der vorliegenden Rechtsverletzung nicht zugestimmt werden muss.
Aus diesem Grund sollte bei Erhalt einer Abmahnung ein auf das IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kontaktiert werden. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung, welche für die begangene Rechtsverletzung angemessen ist, erstellen.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung einer Abmahnung finden Sie hier.
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