Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Ready Player One"

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) bei Filesharing

In der vorliegenden Abmahnung aus dem Jahr 2018, vertritt die Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) die Interessen der Warner Bros. Entertainment GmbH (Sitz in Hamburg). Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden. Wir befinden uns innerhalb des Medienrechts.

Grund für die Abmahnung soll die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Ready Player One“ sein. Der Angeschriebene soll den Film auf einer Filesharing-Plattform angeboten und an Dritte übertragen haben. Für die Handlungen des Angeschriebenen bedarf es einer Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers. Diese habe für den Angeschriebenen nicht vorgelegen. Damit sei das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt worden. Die angegebene Rechtsverletzung wurde durch das Peer-to-Peer Forensic System der Digital Forensics GmbH festgehalten worden. Durch das gerichtliche Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wurde der Angeschriebene als Inhaber des Internetanschlusses festgestellt, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll.

Damit eine außergerichtliche Einigung erfolgen kann, soll der Angeschriebene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Abmahnung sei eine Unterlassungserklärung beigefügt, welche auf die angegebene Rechtsverletzung beschränkt sei. Zudem soll Schadensersatz sowie Ersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung gezahlt werden. Erst wenn unter Wahrung der festgelegten Frist eine unterzeichnete Unterlassungserklärung vorliegt und der in der Abmahnung angegebene Betrag vollständig beglichen ist, sei die Angelegenheit als beendet anzusehen.

Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung in Bezug auf Filesharing und die Schöpfungshöhe

Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Werke geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Ein Film kann gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG Werkschutz erhalten, wenn die geforderte Schöpfungshöhe erreicht ist. Bei der Bewertung der Schöpfungshöhe, ist die sogenannte „kleine Münze“ entscheidend. Der Begriff der „kleinen Münze“ bezeichnet solche Werke, die gerade noch von dem Werkschutz des Urheberrechtsgesetzes erfasst sind. Diese Werke erfüllen die geforderten Merkmale (persönliche Schöpfung, Individualität, Formgestaltung, geistiger Gehalt) eines Werks, haben aber nur eine geringe Ausdruckskraft. Sollte ein Film die geforderte Schöpfungshöhe nicht erreichen, kann dieser trotzdem von dem Schutz des Urheberrecht umfasst sein. In diesen Fällen hat der Film Laufbildschutz gemäß § 94 UrhG.

Rechtliche Einordnung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal)

Das vorliegende Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) ist als Abmahnung einzuordnen. Eine Abmahnung wird zum einen verschickt, um eine außergerichtliche Einigung zwischen den gegenüberstehenden Parteien herbeizuführen. Zum anderen muss eine Abmahnung verschickt worden sein, um ein gerichtliches Verfahren einleiten zu können. Die Angaben in der Abmahnung sollten auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, bevor die Forderungen der Abmahnung erfüllt werden.

Vielen Abmahnungen ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese kann unterzeichnet werden, sollte jedoch zuvor genau darauf geprüft werden, ob die Unterlassungserklärung auf die in der Abmahnung genannte Rechtsverletzung bestimmt und begrenzt ist. Des Weiteren sollten auf die Bestimmungen bezüglich der Vertragsstrafe geachtet werden. Sollten die Bestimmungen bezüglich der Vertragsstrafe unbestimmt sein, kann dies weitreichende Folgen haben. Aus diesem Grund sollte im Zweifelsfall ein auf das IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kontaktiert werden.

Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung einer Abmahnung finden Sie hier.

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