Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Die vorliegende Abmahnung wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (Sitz in Burbank, Kalifornien, USA) im Jahr 2018 versendet.
Mit der Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Thematisch befinden wir uns innerhalb des Urheber- bzw. Medienrechts.
Der Angeschriebene soll eine Rechtsverletzung an dem Urheberrecht der TV-Folge „Riverdale – Chapter Twenty Five: The Wicked And The Divine“ verletzt haben. Dokumentiert wurde die Verletzung des Urheberrechts mit dem Peer-to-Peer Forensic System der Digital Forensics GmbH.
Dieses Verfahren, zur Dokumentation von Rechtsverletzungen, werde von Gutachtern regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit geprüft, sowie von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren bestätigt.
Die Rechtsverletzung sei in Form von Anbieten und Zugänglichmachung des Werks ohne die Zustimmung des Urhebers durch ein Filesharing-Programm begangen worden.
Damit habe der Angeschriebene die Verwertungsrechte gemäß §§ 16, 19a UrhG des Urhebers verletzt. Nachdem die Rechtsverletzung festgestellt wurde, musste der Anschlussinhaber noch ermittelt werden.
Hierfür sei ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG eingeleitet worden.
Durch dieses Verfahren sei der Angeschriebene von dem Provider als Inhaber des Anschlusses festgestellt worden, von welchem die Rechtsverletzung aus begangen wurde.
In Folge der Rechtsverletzung möchte die Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal), im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc., Ansprüche gemäß § 97 UrhG geltend machen. Der Angeschriebene soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist daher eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Des Weiteren soll Ersatz für den entstandenen Schaden sowie für die Kosten, welche durch die Rechtsverfolgung entstanden sind, geleistet werden.
Sollten die Forderungen nicht fristwahrend erfüllt werden, behält sich die Kanzlei vor ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Als Filesharing wird das Anbieten und die Weitergabe von Dateien auf Online-Tauschbörsen bezeichnet. Hinter den Tauschbörsen steckt meist ein Peer-to-Peer-Netzwerk.
Die Dateien können zum einen auf einem zentralen Server gespeichert sein.
Von diesem Server aus werden die Dateien abgerufen und nach dem Download auf dem eigene PC gespeichert. Zum anderen kann hinter der Online-Tauschbörse auch ein dezentrales System stecken.
Bei diesem System werden die Dateien nicht an einem Ort zentral gespeichert.
Die Dateien werden dezentral und in einzelnen Teilen gespeichert. Soll ein Download dieser Datei durchgeführt werden, so wird die Datei erst auf dem eigenen PC aus den einzelnen Teilen zusammengesetzt.
Dadurch ist oft nicht nachvollziehbar, wer die Datei auf der Online-Tauschbörse zuerst angeboten hat.
Um eine Datei zum Beispiel eines Films auf einer Tauschbörse anbieten zu können, bedarf es einer Zustimmung des Urhebers. Denn das Anbieten auf der Online-Tauschbörse stellt eine Verwertung im Sinne des § 16 UrhG und eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG dar.
Diese sind Teil der Verwertungsrechte und dem Urheber vorbehalten. Ohne die Zustimmung des Urheber, stellt das Anbieten auf der Tauschbörse somit eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Folgen einer Abmahnung sollten nicht unterschätzt werden. Bevor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und Ersatz für den entstandenen Schaden und die Rechtsverfolgungskosten gezahlt wird, sollten die Angaben der Abmahnung geprüft werden.
Denn nur wenn die Abmahnung rechtmäßig ist, müssen die Forderungen beglichen werden, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte ein spezialisierter Anwalt kontaktiert werden.
Dieser kann einschätzen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und die Höhe des Schadensersatzes und der Rechtsverfolgungskosten angemessen sind.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung einer Abmahnung finden Sie hier.
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