Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
veröffentlicht am 06. September 2021 um 12:06
Inhalt der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) bei Filesharing
Die vorliegende Abmahnung aus dem Jahr 2020 wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft versendet. Grund für die Versendung der Abmahnung sei die Verletzung eines nach dem Urheberrecht geschützten Werks.
Dem Angeschriebenen wird vorgeworfen, das Urheberrecht an dem Film „The Gentleman“ verletzt zu haben. Mit Hilfe eines Filesharing-Programms soll der Film auf einer Tauschbörse angeboten und damit einer nicht bestimmbaren Anzahl an Dritten zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Für dieses Handeln hätte eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden müssen. Da dies nicht getan worden ist, liege eine Rechtsverletzung vor. Durch das unerlaubte Handeln sei das Verwertungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verletzt worden.
Die Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) gibt in der Abmahnung an, die Rechtsverletzung mittels des Peer-to-Peer Forensic System der Digital Forensics GmbH dokumentiert zu haben. Dieses Verfahren zur Dokumentation einer Rechtsverletzung werde regelmäßig von Gutachtern geprüft und von Sachverständigen vor Gericht bestätigt. Um den Inhaber des Internetanschlusses zu ermitteln, über welchen die Rechtsverletzung begangen worden ist, wurde ein gerichtliches Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt. Durch dieses sei der Angeschriebene als Inhaber des Anschlusses von dem Provider benannt worden.
Durch die Abmahnung wird der Angeschriebene aufgefordert, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll Schadensersatz und Ersatz für die Rechtsverfolgungskosten gezahlt werden. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung und ein Überweisungsträger sind der Abmahnung beigefügt.
Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung in Bezug auf Filesharing bei einem Film
Ein Film ist eine Aneinanderreihung von einzelnen Bilder, wodurch der Eindruck einer bewegten Bild(ton)folge entsteht. Filme können als Werk nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sein, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Hierbei sind die einzelnen schöpferischen Leistungen der an dem Film beteiligten Urheber zu beachten. Zu den Urhebern gehört beispielsweise der Regisseur, der Kameramann und auch der Kostümbildner.
Auch wenn nach dem Urheberrecht die „kleine Münze“ als Werk geschützt ist, bedeutet das nicht, dass jeder Film als Werk einzuordnen ist. Wird ein Vorgang lediglich abgefilmt oder dient der Informationsvermittlung, mangelt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung. Demnach liegt kein Filmwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG vor. Diese können jedoch weiterhin als Laufbilder gemäß § 95 UrhG geschützt sein.
Ob ein Film als Werk oder Laufbild nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt ist, wirkt sich vor allem auf die Schutzdauer aus. Ein Filmwerk ist durch das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers geschützt (§ 65 Abs. 2 UrhG). Die Schutzdauer eines Laufbildes beträgt hingegen nur 50 Jahre nach dem Erscheinen (§ 94 Abs. 3 UrhG).
Rechtliche Einordnung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal)
Das vorliegende Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnung einzuordnen. Eine Abmahnung soll eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien herbeiführen. Zudem muss eine Abmahnung versendet worden sein, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.
Eine Unterlassungserklärung sollte nicht aus dem Grund unterschrieben werden, um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen. Vor allem bei vorformulierten Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten. Diese können Formulierungen enthalten die weitreichende Folgen haben können. Deshalb sollte ein auf das IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kontaktiert werden.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Verteidigung einer Abmahnung finden Sie hier.