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Urheberrecht: Ist das Anschauen von Video-Clips auf Youtube illegal?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 09. Oktober 2014 um 10:44
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Viele Nutzer von Youtube fragen sich zu Recht, ob das Anschauen von Video-Clips nach dem Internetrecht legal oder illegal ist. Auf Youtube finden sich aktuelle Musiktitel, aber auch ganze Filme. Ziel des Artikels ist es, urheberrechtliche Fragen in Bezug auf Youtube zu klären.

Youtube

YouTube ist ein Videoportal des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc. mit Sitz im kalifornischen San Bruno. Benutzer können auf Youtube kostenlos Video-Clips ansehen, bewerten, kommentieren und selber hochladen. Youtube erfreut sich weltweit einer großen Beliebtheit. Die Anzahl aufgerufener Video-Clips pro Tag geht in die Milliarden.

Allerdings bietet auch Youtube eine Vielzahl rechtlicher Probleme, gerade solche die das Urheberrecht betreffen.

Grauzone Streaming

Die rechtliche Lage beim Streaming urheberrechtlich geschützten Materials ist immer noch umstritten. Es fehlt hierbei eine höchstrichterliche Rechtssprechung, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gibt es aktuell noch nicht. Die Meinungen gehen bei Juristen auseinander. Es besteht auch deswegen immer die Gefahr einer Abmahnung. Gerade auf Youtube ist es für einen normalen Zuschauer in der Regel nicht möglich festzustellen, ob der Uploader tatsächlich die notwendigen Rechte innehat.

§ 53 Abs. 1 S. 1 UrhG

Beim Streamen eines Videos auf Youtube findet zwar kein Download statt. Es kommt aber zu einer Zwischenspeicherung. Dadurch wird eine Kopie des Werkes erstellt.

Eine Lösung könnte hierbei § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG bieten. Danach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen und nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden.

Das Amtsgericht Hannover hat in seiner Entscheidung vom 27.05.2014 (Az.: 550 C 13749/13) festgestellt, dass die offensichtliche Rechtswidrigkeit für den jeweiligen Nutzer erkennbar sein müsse. Dies gewährleiste, dass der Nutzer nicht mit unerfüllbaren Prüfungspflichten belastet werde. Es obliege dem angeblichen Rechteinhaber zu beweisen, dass die vervielfältigte Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Besonderheiten bei Youtube

Wer ein Video bei Youtube hochladen will muss bestätigen, dass keine das Urheberrecht verletzende Inhalte verwendet werden.

In den Nutzungsbedingungen von Youtube heißt es: “Sie gewährleisten, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden).

In den “Community-Richtlinien” werden Nutzer weiter darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht zu respektieren ist.

Darüber hinaus werden Nutzer in den sogenannten “Tipps zum Urheberrecht” darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Urheberrecht zur Kündigung des Kontos führen können.

Außerdem gibt es die Möglichkeit rechtsverletzende Videos zu melden, die daraufhin gesperrt werden können. Dieser Umstand ist jedem Nutzer mitzuteilen, der dieses Video erneut aufrufen will. Ein normaler Zuschauer wird wegen dieser Besonderheiten auf Youtube davon ausgehen können, dass der Uploader die entsprechenden Rechte innehat, die vervielfältigte Vorlage also nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde.

Nach § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wäre die Vervielfältigung also nach unserer Rechtsansicht zulässig. Aber auch hier ist noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist.

Vorsicht beim Download ganzer Filme auf Youtube mittels Youtube Downloader

Seit Youtube die Längenbeschränkung von Videoclips aufgegeben hat, können nun auch ganze Filme hochgeladen werden. Durch die Sucheingabe “ Full movie” finden sich auf Youtube eine Vielzahl ganzer Filme. Mittels Software können diese Filme auf dem PC gespeichert werden. Ein Beispiel für eine solche Software ist der Youtube Downloader HD 2.9.9.14 . Gerade bei aktuellen Filmen ist man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man das Downloaden solcher Filme unterlässt.

In Abgrenzung zum oben Genannten ist das Anschauen (Streamen) eines Filmes über kinox.to als rechtlich problematisch anzusehen, hierzu mehr unter diesem Link.

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