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veröffentlicht am 06. August 2015 um 10:00
Bundesgerichtshof urteilt in 3 Filesharingsachen zu Gunsten der Musikindustrie?
Am 11. Juni 2015 veröffentliche der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, welche die wichtigsten Punkte zu drei Fällen (I ZR 19/14; I ZR 21/14; I ZR 75/14) beinhaltet. Die Fälle Tauschbörse I, II und III beschäftigten sich alle mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings und der daraus entstehenden Erstattung von Abmahnkosten, und der Erstattung von Schadensersatz. Beim Filesharing stellen Internetnutzer in der Regel Dateien wie Musik zum Download bereit und können damit die Tonträgerherstellerrechte verletzen. Die Beklagten sollen über ihre IP-Adresse ausfindig gemacht worden sein und wurden im Anschluss vom Gericht zu einer Zahlen von Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten verurteilt.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dessen Zuständigkeitsbereich Urheberrecht beinhaltet, bestätigte in seinen Entscheidungen die vorausgegangenen Entscheidungen. Obwohl im Moment noch nicht die vollen Urteile des Bundesgerichtshofs vorliegen, werden die Entscheidungen schon jetzt als Sieg für die Musikindustrie gesehen.
Hier finden Sie weitere Informationen, was zu tun ist, wenn Sie eine Abmahnung erhalten.
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