Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Am 11. Juni 2015 veröffentliche der Bundesgerichtshof eine Pressemitteilung, welche die wichtigsten Punkte zu drei Fällen (I ZR 19/14; I ZR 21/14; I ZR 75/14) beinhaltet. Die Fälle Tauschbörse I, II und III beschäftigten sich alle mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings und der daraus entstehenden Erstattung von Abmahnkosten, und der Erstattung von Schadensersatz. Beim Filesharing stellen Internetnutzer in der Regel Dateien wie Musik zum Download bereit und können damit die Tonträgerherstellerrechte verletzen. Die Beklagten sollen über ihre IP-Adresse ausfindig gemacht worden sein und wurden im Anschluss vom Gericht zu einer Zahlen von Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten verurteilt.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dessen Zuständigkeitsbereich Urheberrecht beinhaltet, bestätigte in seinen Entscheidungen die vorausgegangenen Entscheidungen. Obwohl im Moment noch nicht die vollen Urteile des Bundesgerichtshofs vorliegen, werden die Entscheidungen schon jetzt als Sieg für die Musikindustrie gesehen.
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