Urheberrechtsreform: EU-Kommission unterbreitete Vorschläge zum einheitlichen digitalen Binnenmarkt

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Urheberrechtsreform, EU-Kommission unterbreitete neue Vorschläge am 14.09.2016 zum einheitlichen digitalen Binnenmarkt.

Am 14.9.2016 hat die EU-Kommission neue Vorschläge zur Reform des Urheberrechts gemacht. Es handelt sich dabei um eine neue Richtlinie. Die Vorschläge sind Teil des Ziels der Kommission einen einheitlichen, digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Änderungen, sowie erste Reaktionen darauf.

Kommission plant grenzüberschreitende Online-Mediatheken nach der Urheberrechtsreform zu erleichtern

Ein Ziel der Reform ist es, die Schaffung grenzüberschreitende Online-Mediatheken (z.B. ZDF-Mediathek) zu erleichtern. Heute ist es häufig so, dass man die Mediatheken von Fernsehsendern nur in dem Land nutzen kann, in dem der Sender ausgestrahlt wird. Das liegt daran, dass die Sender häufig nur eine Lizenz besitzen, die sich auf ein Land bezieht. Durch die neue Regelung sollen spezielle Stellen geschaffen werden, die den Sendern helfen, grenzüberschreitende Lizenzen zu erwerben und damit ihr Angebot europaweit anbieten zu können. In der Pressemitteilung der EU-Kommission, abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3010_de.htm, heißt es dazu:

Heute schlagen wir einen rechtlichen Mechanismus für Rundfunkveranstalter vor, mittels dessen sie die Genehmigungen, die sie von den Rechteinhabern benötigen, um Sendungen in anderen EU-Mitgliedstaaten über das Internet bereitzustellen, leichter erlangen können. Es geht hier um Sendungen, die von den Rundfunkanstalten gleichzeitig mit ihrer Ausstrahlung im Internet verfügbar gemacht werden, sowie um Nachholdienste, die in anderen Mitgliedstaaten online bereitgestellt werden sollen (z. B. MyTF1 in Frankreich, ZDF Mediathek in Deutschland, TV3 Play in Dänemark, Schweden und den baltischen Staaten und AtresPlayer in Spanien).

Das gleiche soll für Anbieter von Programmbouquets, also z.B. IPTV Entertain der Deutschen Telekom, gelten. Inwiefern die neuen Regelung tatsächlich den Lizenzierungsvorgang vereinfachen wird, wird sich erst noch zeigen müssen. Die Neuerung reiht sich jedoch bereits jetzt ein, in die Neuregelung von Frühjahr 2016, die es ermöglichen soll Abo-Dienste (z.B. Sky, Netflix etc.) europaweit zu nutzen.

Presseverleger sollen eigenes Schutzrecht im einheitlichen digitalen Binnenmarkt erhalten

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines eigenen urheberrechtlichen Schutzrechts für Zeitungsverleger. Das gibt ihnen die Möglichkeit, Lizenzen für die Nutzung ihrer Werke auszugeben und unlizenzierte Verwendungen zu untersagen. Dieses Recht für Verleger tritt neben ähnliche Rechte, welche bereits für Filmproduzenten und Tonträgerhersteller existiert. In der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt es dazu:

Durch das neue Recht wird die wichtige Rolle der Presseverleger bei Investitionen in hochwertige journalistische Inhalte und ihr genereller Beitrag zur Schaffung solcher Inhalte anerkannt, die für den Zugang der Bürger zu Wissen in unseren demokratischen Gesellschaften entscheidend sind. Die Verleger werden nun zum ersten Mal rechtlich als Rechteinhaber anerkannt und so besser in der Lage sein, über die Verwendung ihrer Inhalte mit Online-Diensten zu verhandeln, die diese Inhalte nutzen oder Zugang zu ihnen gewähren, und sie werden Piraterie leichter bekämpfen können. Dieses Konzept liefert allen Akteuren einen klaren Rechtsrahmen für die Lizenzierung von Inhalten für die digitale Nutzung und unterstützt die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle zum Nutzen der Verbraucher. (Hervorhebungen nicht im Original)

Kritiker befürchten, dass durch die Einführung dieses Schutzrechts negative Auswirkungen für die Freiheit des Internets drohen. So sei z.B. ungeklärt, ob es zukünftig problematisch sein könnte Inhalte zu posten oder zu teilen. Auch bestimmte Dienste, die sich aus dem Angebot der Online-Nachrichtenseiten (spiegel-online.de, faz.net, zeit.de etc.) speisen, z.B. Google-News oder Flipboard könnten zukünftig wegfallen oder nur noch gegen Lizenzgebühren arbeiten können. So schreibt der Vorstand des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband), Klaus Müller, in seinem Statement:

Aus Verbrauchersicht sind die Vorschläge der EU-Kommission eine große Enttäuschung. Das Urheberrecht ist schon längst Alltagsrecht für jeden Verbraucher geworden. Es kann nicht sein, dass bei jedem Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes die Gefahr besteht, abgemahnt zu werden. Diese massive Rechtsunsicherheit muss dringend abgeschafft werden.

Leider findet sich hierzu kein Wort in den Vorschlägen der Kommission. Stattdessen wird eine Wunschliste für Verleger abgearbeitet, etwa beim Leistungsschutzrecht. Mit ihren Vorschlägen wie der Content ID zementiert die Kommission die Macht von Großkonzernen statt Startups zu fördern. Und anders als versprochen, soll das Geoblocking bei digitalen Inhalten offenbar nicht gänzlich abgeschafft werden. (http://www.vzbv.de/pressemitteilung/grosse-enttaeuschung-ueber-die-vorschlaege-zum-europaeischen-urheberrecht)

Nicht überraschend ist, dass Vertreter der Presseverlage das neue Schutzrecht als lang ersehnten „Meilenstein“ ansehen.

Auch der Einsatz von urheberrechtlich geschützten Werken zu Unterrichts- und Forschungszwecken soll erleichtert werden. Außerdem sollen Anbieter von Online-Videoplattformen (etwa youtube oder dailymotion) bessere Mittel entwickeln, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu finden. Damit soll den Rechteinhaber leichter gemacht werden, zu entscheiden, was mit Content geschieht, welcher möglicherweise ihre Rechte verletzt.

Reformvorschläge im Urheberrecht stehen unserer Ansicht nach erst am Anfang

Die jetzt veröffentlichten Vorschläge sind Teil der Strategie der EU-Kommission zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes. Bis Jahresende will die Kommission noch weitere Vorschläge machen, wie das Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Menschen und die fortschreitende Digitalisierung insgesamt, angepasst werden kann. In Ansicht dieses großen Ziels stellen die Vorschläge  unserer Ansicht nach nur einen kleinen Schritt dar. Bevor die Vorschläge vom 14.9.2016 tatsächlich „Gesetz“ bzw. Richtlinie werden können, müssen sie noch ein langes Verfahren durchlaufen. Es stehen Entscheidungen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat aus. Es ist nach Ansicht des Verfassers sehr wahrscheinlich, dass noch Änderungen am aktuellen Vorschlag vorgenommen werden.

Fazit: EU-Kommission macht erste Schritte auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt im Urheberrecht!

Die jetzigen Vorschläge der EU-Kommission haben, unterstellt sie werden tatsächlich so übernommen, unserer Ansicht nach, sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in der Europäischen Union. Es ist zu begrüßen, dass die EU versucht, Online-Mediatheken europaweit zugänglich zu machen. Dadurch wird es insgesamt eine Vergrößerung des Angebots im Internet geben. Welche Auswirkungen die Einführung des Schutzrechts für Presseverleger haben wird, wird sich noch zeigen. Es könnte hier eine Einschränkung des Angebots drohen und bestimmte Dienste könnten vom Markt verschwinden. Schließlich ist festzuhalten, dass die Reform mit dem Vorschlag der Kommission erst am Anfang steht. Im weiteren Verfahren wird es unserer Ansicht nach fast sicher noch Veränderungen geben.

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