Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) vor, in denen diese Unternehmen oder Privatpersonen zunächst über die angebliche Nutzung
der Software „Simcenter Amesim“ oder „Star-CCM+“ ohne die erforderliche Lizenz aufklärt.
Im Anschluss an eine Bitte zur Löschung fordert die SISW dann dazu auf, für die jeweilige Software zu zahlen.
Bei den uns vorliegenden Schreiben wird zuerst nur darauf hingewiesen, dass sich eine unlizenzierte Version der Simulations-Software Simcenter Amesin, vertrieben von der SISW, auf einem Computer des Angeschriebenen befindet, und dass diese oder dieser die Software umgehend löschen soll.
Es wird gewünscht, dass der Löschvorgang SISW gegenüber bestätigt wird.
Im Anschluss daran behauptet die SISW, dass es sich bei Besitz oder Nutzung nichtlizenzierter Software um eine Straftat handle, weshalb ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe.
Diesen macht sie dann aber nicht geltend, sondern bietet an, die Angelegenheit auf vertraglichem Weg zu lösen – indem das angeschriebene Unternehmen oder die Person das Nutzungsrecht für die Software käuflich erwirbt und außerdem Kosten für die Wartung einschließlich Pflege und Kundensupport zahlt.
Gefordert werden jeweils Eurobeträge in fünftstelliger Höhe. Für die Annahme dieses Angebots wird dem Betroffenen eine Frist von einer Woche gestellt.
Schreiben bezüglich der Software Star-CCM+ sind ähnlich aufgebaut.
Die SISW ist eine Gesellschaft des Siemens-Konzerns und Tochterfirma der Siemens AG. Sie vertreibt Softwaresysteme, unter anderem im Bereich des „Product-Lifecycle-Managements“ (PLM).
Beispiele hierfür sind sowohl Amesim als auch Star-CCM+, bei denen es sich jeweils um Simulationssoftware handelt, mit der bestimmte Abläufe von Systemen, technischen oder physikalischen Prozessen oder sonstiges realgetreu simuliert werden können.
Bei der Forderung der SISW, eine Lizenz für die jeweilige Software inklusive der Wartungskosten zu kaufen, handelt es sich um ein Vergleichsangebot.
Es wird angeboten, die Streitigkeit außergerichtlich über eine vertragliche Einigung – den Vergleich – zu klären. Siemens Industry Software fordert einen gewissen Betrag und verzichtet im Austausch dafür darauf, einen der Gesellschaft angeblich zustehenden Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Bei dem Vergleichsangebot handelt es sich nicht um eine klassische Abmahnung. In dieser wird im Urheberrecht für gewöhnlich direkt eine Zahlung von Schadensersatz gefordert, kombiniert mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung, um zukünftigen Verstößen vorzubeugen. Beides ist vorliegend nicht der Fall.
In Deutschland fällt eine Vielzahl von Werken unter urheberrechtlichen Schutz. Davon umfasst sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch Computerprogramme (Software).
Dies bedeutet zunächst, dass dem Schöpfer des Werks sämtliche Nutzungsrechte an seinem Werk zustehen. Er kann diese aber nach § 31 UrhG einer anderen Person einräumen. Dabei gibt es zwei Arten von Nutzungsrechten – einfache und ausschließliche.
Einfache Nutzungsrechte können gemäß § 31 Abs. 2 UrhG beliebig vielen verschiedenen Nutzern eingeräumt werden. Diese können das Werk dann jeweils auf die vereinbarte Nutzungsart beschränkt nutzen. Um ein solches handelt es sich gewöhnlich bei dem Erwerb einer Nutzungslizenz.
Auf der anderen Seite steht ein ausschließliches Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG immer nur einem einzigen Rechteinhaber zu und kann deshalb auch nur an genau einen Folgeinhaber übertragen werden. Dieser Inhaber ist auch dazu berechtigt, Verstöße gegen das Nutzungsrecht zu rügen.
Das Nutzen einer Software ohne entsprechendes Einverständnis des Rechteinhabers ist ein solcher Verstoß. Dem Rechteinhaber steht es dann zu, als Ausgleich dafür Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG vom Verletzer zu verlangen.
Die Höhe des Schadens kann hierbei anhand des tatsächlich entstandenen Schadens, dem durch die Verletzung erzeugten Gewinn des Verletzers oder einer angemessenen Vergütung des Rechteinhabers (sogenannte Lizenzanalogie) berechnet werden.
Sollten Sie ein vergleichbares Schreiben von der SISW erhalten haben, gilt es, mehrere Dinge zu beachten. Zunächst sollten stets innerhalb der angegebenen Fristen handeln, um weitere Folgen zu vermeiden.
Hierbei gilt es trotzdem, nicht voreilig auf die Forderungen einzugehen. Es sollte umgehend ab dem Erhalt des ersten Schreibens juristisch geprüft werden, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt.
Anschließend ist zu klären, ob daraus ein Ersatzanspruch der SISW gegen Sie entsteht und auf welche Höhe sich eine mögliche Schadensersatzforderung beläuft. Diese Fragen können am besten mit der Expertise eines auf das Urheber- und IT-Recht spezialisierten Anwalts gelöst werden.
Dieser kann für Sie den rechtlichen Hintergrund des Schreibens prüfen und feststellen, ob das Vergleichsangebot der SISW angemessen ist. Anschließend können gemeinsam alle nötigen Schritte eingeleitet und durchgeführt werden, um den Streit in Ihrem Interesse zu lösen.
Sollten Sie von der Siemens Industry Software GmbH mit dem Vorwurf, Simcenter Amesim, CCM+ oder eine sonstige von der SISW vertriebene Software auf einem Gerät installiert zu haben oder zu nutzen, angeschrieben worden sein, berät ein auf das IT- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt der AID24 Rechtsanwaltskanzlei Sie gerne. Eine Ersteinschätzung hierzu bieten wir kostenfrei per Telefon oder E-Mail an.
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet eine spezialisierte Beratung bei Urheberrechtsverletzungen im Bereich von Industry Software, insbesondere bei Produkten wie Simcenter STAR-CCM+, Solid Edge, NX und Amesim von Siemens.
Diese Software-Tools sind zentral für Product Lifecycle Management, Simulation und Produktentwicklung. Im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen unterstützen wir bei der Analyse der Vorwürfe und entwickeln Lösungsstrategien. Wir unterstützten Unternehmen bei komplexen E-Commerce-Rechtsfragen.
In Zeiten in denen Begriffe wie Client, Email, Domain, Newsletter oder auch Mac Adresse keine Seltenheit sind kann ein Rechtsanwalt im IT-Recht essentiell sein. Unsere Leistung im Bereich des IT-Rechts, Medienrechts, Urheberrechts und Markenrechts umfasst eine umfassende und hochspezialisierte Rechtsberatung für Unternehmen und Organisationen in der digitalen Welt.
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