Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!
Die Siemens Industry Software GmbH (SISW) ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Softwareentwicklung und -vertrieb. Mit Sitz in Köln, Deutschland, entwickelt die SISW Software- und Hardwareprodukte für verschiedene Branchen, darunter Product Lifecycle Management, Produktionssteuerung, Produktionsautomatisierung, Qualitätsmanagement, Datenbanken, E-Commerce und computergestützte Messung, Berechnung und Analyse für Schwingungstechnik und Akustik. Die SISW erbringt auch die dazugehörigen Dienstleistungen.
Es liegen uns mehrere Schreiben der Siemens Industry Software GmbH („SISW“)
zur Software Star-CCM+, Amesim, NX und Solid Edge vor, in welchen das jeweils angeschriebene Unternehmen oder Privatperson über eine angebliche unlizenzierte Nutzung der jeweiligen Software informiert wurde. Die SISW gibt in ihrem Schreiben bzw. eMails an, für die Gesellschaft des Siemens Konzerns tätig sei.
Im Schreiben wird angegeben, dass sie für die Sicherstellung der Verwendung von Siemens-Software in Übereinstimmung mit den für die Siemens-Software geltenden Lizenzbedingungen, sowie lokalem und internationalem Urheberrecht, zuständig ist.
Die SISW habe Informationen erhalten, die zeigen sollen, dass unlizenzierte SISW-Software auf einem Computer innerhalb des angeschriebenen Unternehmens bzw. der Privatperson installiert und verwendet wurde. Die uns vorliegenden Schreiben enthalten unter anderem Daten über die Client-Emaildomain, den Hostnamen, die MAC-Adresse und die unlizenzierte Software, welche der SISW ermöglicht das angeschriebene Unternehmen mit dem Rechner in Verbindung bringen zu können, welches die unlizenzierte Software installiert und verwendet haben soll.
Die SISW fordert auf, die unlizenzierte Software innerhalb der angegebenen Frist zu löschen und eine Bestätigung dieser zukommen zu lassen. Diesbezüglich ist zu Vorsicht zu raten da hierdurch Schuldanerkenntnisse abgegeben werden können, statt dessen sollte umgehend ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden! Betroffene können eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen.
Um Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend zu machen, muss zunächst ein Werk im Sinne des § 2 UrhG vorliegen.
Software kann als ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschütztes Computerprogramm und somit als Werk gelten. Auch die Rechtsprechung hat die Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen anerkannt.
Die Software “Solide Edge” ist unseres Wissens nach eine Projektentwicklungssoftware, die eine cloudfähige Konstruktion ermöglichen soll. Als solche genießt sie Urheberrechtsschutz. Die SISW überwacht Verletzungen von Solide Edge und kann bei unberechtigter Nutzung Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Software kann als ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Computerprogramms gem. §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG angesehen werden.
Die Software kann gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG als ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Computerprogramms betrachtet werden.
Grundsätzlich steht es dem Rechteinhaber frei im Rahmen einer Lizenzvereinbarung einem Lizenznehmer Nutzungsrechte nach § 31 UrhG an seinem Werk einzuräumen. Es besteht die Möglichkeit ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht einzuräumen.
Das einfache Nutzungsrecht kann mehreren Lizenznehmern eingeräumt werden, wohingegen das ausschließlicheNutzungsrecht nur an einen Lizenznehmer übertragen werden kann.
Sollte eine Software ohne das Einverständnis des Rechteinhabers genutzt, verbreitet oder vervielfältigt werden, kann dieser Ansprüche aus dem UrhG geltend machen. Dabei kommt gerade ein Schadenersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG in Betracht.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten die Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung der Urheberrechte zu berechnen. Zur Bemessung des Schadensersatzes können der tatsächlich entstandene Schaden (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG), der Gewinn des Verletzers (§ 97 Abs. 2 S. 2 UrhG) oder die sogenannte Lizenzanalogie(§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG) herangezogen werden. Im Rahmen der Lizenzanalogie wird die Höhe des Schadensersatzes daran bemessen, was der Verletzer hätte entrichten müssen, wenn er eine Lizenz eingeholt hätte.
Es findet jedoch keine Nachlizenzierung in Form eines nachträglich abgeschlossenen Lizenzvertrages statt und etwaige Unterlassungsanspruche bleiben daneben bestehen.
Um Inanspruchnahmen wie diejenigen der Siemens Industry Software GmbH (SISW) auszuschließen, ist es zwingend erforderlich, dass Unternehmen, die fremde Software einsetzen, ein Lizenzmanagement betreiben. Ein solches Lizenzmanagement umfasst die Überwachung und Verwaltung von Softwarelizenzen, um sicherzustellen, dass alle eingesetzten Softwareprodukte ordnungsgemäß lizenziert sind. Dies kann durch regelmäßige Überprüfungen der eingesetzten Software, die Verwaltung von Lizenzschlüsseln und die Einhaltung von Lizenzbedingungen erreicht werden.
Bei dem vorliegenden Schreiben der SISW handelt es sich nicht um das Schreiben einer Kanzlei und auch nicht um eine „klassische“ Abmahnung. Eine wesentliche Voraussetzung für eine „klassische“ Abmahnung fehlt hier, nämlich die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Es wurde festgestellt, dass auch Mandanten anderer Kanzleien vergleichbare Schreiben von der SISW erhalten haben. Grundsätzlich scheint die SISW an einer außergerichtlichen Einigung interessiert zu sein. Dennoch sollte das Schreiben zunächst gründlich überprüft werden, bevor auf das Schreiben geantwortet und ggf. auf die Forderungen eingegangen wird.
Es wird empfohlen, nach Erhalt eines solchen Schreibens umgehend rechtlichen Rat bei einem auf IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt einzuholen, um die Höhe des geforderten Schadensersatzes sowie die Angemessenheit der Lizenznachforderungen prüfen zu lassen. Betroffene können dabei eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten und Rechte zu verstehen.
Besonders die Angemessenheit des Schadensersatzes auf Basis der Lizenzanalogie sollte sorgfältig geprüft werden. Auch wenn SISW eine außergerichtliche Lösung bevorzugt, ist es für betroffene Unternehmen wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten gründlich zu erwägen, um unnötige Kosten und potenzielle rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH (SISW) wegen unlizenzierter Nutzung der Software Star-CCM+, Amesim, NX oder Solid Edge erhalten haben, sollten Sie nicht leichtfertig den Forderungen nachgeben. Es ist ratsam, einen auf IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte zu wahren. Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail an. Rufen Sie uns an oder senden Sie die Schreiben der SISW zu, wir helfen Ihnen.
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