Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Wettbewerbs- & Datenschutzrecht: Facebook und Funktion "Freunde finden"

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 09. Mai 2019 um 16:19

Der BGH bestätigte hierbei das Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2014 zur Facebook "Freunde Finden". Facebooks Praktik, Adressbuchdaten von Nutzern zu importieren und somit Daten von nicht registrierten Personen zu sammeln verstoße nach dem BGH gegen Verbraucherrechte als wettbewerbswidrige belästigende Werbung, in den Leitsätzen des BGH Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14 heißt es:

a) Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

b) Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

c) Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen umfasst.

d) Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen. e) Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Datennutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

(siehe, BGH Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 65/14)

Unsere Stellungnahme zum Wettbewerbsrecht und wohl auch Datenschutzrecht

Die Entscheidung des BGH im Lichte der nun seit 25.05.2018 in Kraft getretenen DSGVO betrachtet, insbesondere bezüglich der Frage der Notwendigkeit vor Verarbeitung von Daten die vorherige Einwilligung Betroffener Personen nach Datenschutzrecht einzuholen, ist wahrscheinlich für alle Social-Media-Plattformen nach unserer Ansicht weiter eine sehr interessante Entscheidung zum Wettbewerbsrecht. Der Vollständigkeit wegen darauf hingewiesen sei, dass auch vor dem 25.05.2018 schon durch das BDSG Datenschutz in Deutschland zu beachten war.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Unterlassungserklärung in einigen Fällen als Schuldanerkenntnis gewertet?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 11. Dezember 2013 um 22:12
Das Landgericht Wiesbaden urteilte jüngst im Mai 2013, dass in einer Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis liege, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ geschehe: „ Die Beklagte ist der Auffassung, dass sich der von ihr abgegeben Unterwerfungserklärung

Beseitigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung möglich?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 31. Mai 2014 um 15:05
Juristische Laien achten oft nur auf die in der Abmahnung geforderte Geldsumme. Sie übersehen dann, dass es sehr viel teurer werden kann, wenn man unüberlegt eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und dem Gegener übersendet. Denn in Abmahnschreiben wollen die Abmahner meist nicht nur Geld für die

Empfangszuständigkeit des Rechtsanwalts und anwaltliches Umgehungsverbot nach § 12 BORA

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 10. September 2021 um 12:09
Gemäß § 172 ZPO haben im Prozess Zustellungen an den bestellten Prozessbevollmächtigten – also den Rechtsanwalt - zu erfolgen. Gemäß § 87 I ZPO erlangt die Kündigung der Bevollmächtigung eines Anwalts gegenüber dem Gegner erst durch Anzeige des Erlöschens ihre Wirksamkeit. Im Anwaltsprozess – also
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
RA Christoph Scholze
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Gegenstandswert bei Urheberrechtsverletzung von Produktfotos auf eBay

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 28. Januar 2024 um 21:01
Ermittlung des Gegenstandswertes bei Urheberrechtsverletzung auf ebay Der Streitwert, auch als „Gegenstandswert“ bezeichnet, wird durch den Angriffsfaktor bestimmt. Das bedeutet, dass sich der Streitwert danach richtet, wie hoch die Qualität der Verletzungshandlung ist, ob sie vorsätzlich oder

Schadenersatz KSP: Forderung der KSP Kanzlei für DPA wegen unerlaubter Bildnutzung

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 22. Januar 2024 um 19:01
Schadensersatzforderung KSP Kanzlei für DPA Picture Alliance wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Details der Schadensersatzforderung Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Schreiben der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor

AV-Verträge generieren, statt Muster oder Vorlagen fehlerhaft umzuschreiben

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 08. Dezember 2023 um 12:12
Erstellen Sie AV-Verträge, anstatt Vorlagen oder diese möglicherweise falsche um zu schreiben Auftragsverarbeitungsverträge, eine Anleitung zum AV-Vertrag-Generator Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Bestellung erfordert unter anderem eine datenschutzrechtliche Dokumentation
KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG 
24h* +49 611 89060871
(*soweit technisch verfügbar)