Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Wettbewerbsrecht: Werbung zu digitalen Gütern bzw. Spielzubehör bei Onlinespielen abmahnbar?

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 09. Mai 2019 um 15:43
Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei

BGH entschied zur Werbung eines Online-Spielbetreibers und dessen Angebot bezüglich digitalter Güter. Diesem wurde untersagt, auf seiner Internetseite Kinder zum Kauf von Spielzubehör aufzurufen. Nach dem anklicken eines Links wurde man auf eine separate Website weitergeleitet, auf welcher man Spielzubehör kaufen konnte. Der BGH entschied, dass dies nicht nur eine Aufforderung an Erwachsene sondern auch eine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder bezüglich des Erwerbs digitaler Güter darstellte und somit eine unangemessene Beeinflussung derer darstellte. Die Internetseite des Spielbetreibers und die Website, zu welcher der Link führte, seien vom Verbraucher als eine Einheit gesehen. Der BGH hielt somit sein Versäumnisurteil aufrecht.

Das Charakteristische der vom Kläger für verbotswürdig erachteten Werbeaussage "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'" ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Werbung. Hiervon ist auch der Senat in seinem Versäumnisurteil ausgegangen. Die nach Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG per se verbotene Verhaltensweise liegt in der in eine Werbung einbezogenen unmittelbaren Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen. Im Streitfall liegt der Kern der Verletzungshandlung nach dem Verbotsbegehren des Klägers in der an Kinder gerichteten Aufforderung, die beworbenen Produkte selbst zu erwerben. ........ Entscheidend ist vielmehr, dass mit der in Rede stehenden Werbung auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gezielt angesprochen werden. (Hervorhebungen nicht im Original, siehe BGH Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 34/12)

Unsere Stellungnahme zum Wettbewerbsrecht

Wir raten, dass Unternehmer bei der Werbegestaltung ihrer Produkte darauf achten, vorab auch bezüglich Fragen des Minderjährigenrechtes durch einen Fachanwalt im IT-Recht prüfen zu lassen.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Nachlizenzierung SoundGuardian oder Abmahnung, was tun?

veröffentlicht am 28. November 2024 um 11:11
Update 11.04.2025 Sound Guardian Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei BOISSERÉE vor angeblich für die SoundGuardian GmbH tätig zu sein. Update 14.03.2025 Sound Guardian Aus einem weiteren Schreiben welches von der Kontor Records GmbH stammen soll ergibt sich, das Kontor Records GmbH an die

AV-Verträge generieren, statt Muster oder Vorlagen fehlerhaft umzuschreiben

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 08. Dezember 2023 um 12:12
Erstellen Sie AV-Verträge, anstatt Vorlagen oder diese möglicherweise falsche um zu schreiben Auftragsverarbeitungsverträge, eine Anleitung zum AV-Vertrag-Generator Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Bestellung erfordert unter anderem eine datenschutzrechtliche Dokumentation

Vertragsstrafen bei erneuter Unterlassungserklärung

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 15. April 2022 um 19:04
Verstoß gegen die Unterlassungserklärung: Was passiert mit dem Unterlassungsanspruch? Wurden die in der Unterlassungserklärung eingeräumten Pflichten verletzt, so stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf den Unterlassungsanspruch hat, der ja gerade durch die Abgabe der strafbewehrten
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main

Kanzleibriefe

Kanzlei boisserée für SoundGuardian angebliche Urheberrechtsverletzung auf TikTok

veröffentlicht am 22. April 2025 um 12:04
Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei boisserée vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme "Paradise" tätig zu sein. Details der Forderung von SoundGuardian GmbH Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben wegen der angeblichen Nutzung

rose & partner rechtsanwälte für Crash Your Sound GmbH wegen angeblicher Rechtsverletzung auf TikTok

veröffentlicht am 15. April 2025 um 11:04
Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde ein Schreiben der rose & partner rechtsanwälte vorgelegt, in dem diese im Namen der „Crash Your Sound GmbH“ zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Schadensersatzes für einen auf TikTok verwendeten Song auffordern. Das

B&B Beutler Brandt für SoundGuardian angebliche Urheberrechtsverletzung auf TikTok

veröffentlicht am 11. April 2025 um 10:04
Update 27.01.2025 Uns liegt ein Schreiben der B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte vor angeblich für die SoundGuardian GmbH bezüglich der angeblich rechtswidrig verwendeten Tonaufnahme „ Jerome-Light “ tätig zu sein. Worum geht es? Die Kanzlei B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte PartGmbH spricht aktuell