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Zahlungsforderung von der Voodoo Music GmbH

Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

veröffentlicht am 01. Oktober 2025 um 11:58

Zahlungsforderung von der voodoo music GmbH wegen der Tonaufnahme „Blood is Pumpin‘‘

Uns liegt ein Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der voodoo music GmbH vor, in dem diese zur Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung aufgrund der Verwendung der Tonaufnahme „Blood is Pumpin’“ des Interpreten „VooDoo & Serrano“ auf der Plattform TikTok auffordert. Konkret sollen sämtliche geltend gemachten finanziellen Ansprüche durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 4.273,70 € abgegolten werden; zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Muss der geforderte Betrag gezahlt werden?

Sollten Sie ein Schreiben der voodoo music GmbH dieser Art erhalten, sollten Sie den geforderten Betrag nicht vorschnell überweisen. Vor einer möglichen Zahlung ist zu prüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Wir empfehlen daher, innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist anwaltlichen Rat einzuholen, idealerweise bei einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Urheber- und IT-Recht. Dieser kann die Ansprüche rechtlich prüfen und Sie bei der weiteren Vorgehensweise beraten.

Schadenersatzforderung voodoo music GmbH: Ist die Musiknutzung auf Plattformen wie TikTok ein Problem?

Im digitalen Zeitalter führt die intensive Nutzung sozialer Medien durch Unternehmen und Privatpersonen zu erheblichen Herausforderungen für Urheberrechtsinhaber. Aus dem Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht hervor, dass die voodoo music GmbH aus diesem Grund ein Ermittlungsunternehmen beauftragt hat, um mögliche Urheberrechtsverletzungen auf Social Media Plattformen zu ermitteln und konsequent dagegen vorgehen zu können. Aufgrund des sogenannten Plattformprivilegs wird bei einer Urheberrechtsverletzung in der Regel nicht gegen die Plattform selbst, sondern gegen den jeweiligen Nutzer des Social Media Accounts vorgegangen, sofern ihm eine Rechtsverletzung zurechenbar ist.

Das zentrale Problem liegt darin, dass die von Social Media Plattformen bereitgestellten Musikbibliotheken in der Regel ausschließlich für die private Nutzung lizenziert sind. Wird ein Account jedoch zu kommerziellen Zwecken genutzt - etwa zur Bewerbung eines Unternehmens oder einer Marke – ist es möglich, dass diese Lizenzgrundlage entfällt. 

Für Nutzer bedeutet dies:

  1.  Sorgfältige Prüfung von Tonaufnahmen;

  2.  Klärung der Lizenz und

  3.  Vermeidung möglicher Schadensersatz-Risiken.

In diesen Fragen - ebenso wie bei der rechtlichen Bewertung des Vergleichsangebots - kann Ihnen eine auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kompetent weiterhelfen.

Um welche Rechtsverletzung geht es konkret?

In dem Schreiben wird der Vorwurf erhoben, dass über einen gewerblich genutzten Social Media Account auf TikTok unerlaubt eine Tonaufnahme öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dies sei aus Lizenzgründen nur dann erlaubt, wenn der Song auf der Social Media-Plattform TikTok privat genutzt wird - also weder von einem gewerblichen Profil noch in einem Video mit Werbeinhalt. 

Bei Musikwerken, die unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG fallen, werden grundsätzlich zwei Arten urheberrechtlicher Nutzungsrechte unterschieden. Ursprünglich stehen sämtliche Nutzungsrechte dem Urheber selbst zu, also der oder den Künstlern des Werkes. Wenn dieses dann auf einem   Tonträger veröffentlicht wird, unabhängig davon ob auf Schallplatte, einem sonstigen Medium oder auch digital, entstehen neben den Rechten des  Urhebers auch solche des Herstellers ebendieses Tonträgers. Dem vorliegenden Schreiben zufolge ist die Voodoo Music GmbH Inhaberin der exklusiven Rechte an der Tonaufnahme „VooDoo & Serrano - Blood is Pumpin’“ und beruft sich dabei auf § 10 UrhG.

Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz

Die voodoo music GmbH beruft sich Nutzungsrecht durch Nennung der §§ 85, 19a UrhG in dem Schreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Verwertungsrechte im Sinne des § 85 UrhG und das Recht an der öfentlichen Zugänglicmachung im Sinne des § 19a UrhG könnten an Dritte übertragen werden, und zwar entweder als einfaches, aber auch als ausschließliches bzw. exkusives Nutzungsrecht.

Brief Abmahnung Urheberrecht

Wird ein Werk ohne Zustimmung des Künstlers oder eines anderen Rechteinhabers genutzt, kann diesem dadurch ein Schaden entstehen. In einem solchen Fall hat er Anspruch darauf, vom Verletzer Ersatz zu verlangen, was sich aus § 97 Abs. 2 UrhG ergibt. 

Um solche Konflikte zu vermeiden, wird in der Regel ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses berechtigt dazu, das Werk oder den Tonträger in einer bestimmten, klar definierten Weise zu verwenden. Eine solche Erlaubnis bezeichnet man als Lizenz. Davon abzugrenzen ist das ausschließliche Nutzungsrecht: Wer dieses besitzt, kann selbst Lizenzen vergeben und auch gegen Verstöße gegen das Nutzungsrecht vorgehen.

Was fordert die voodoo music GmbH?

Die in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen sind erheblich und setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:

  1. Unterlassung gemäß § 97 Abs. 1 UrhG: Von Ihnen wird verlangt, die Nutzung des betreffenden Werkes mit sofortiger Wirkung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung soll sicherstellen, dass eine erneute Rechtsverletzung in der Zukunft unterbleibt. Sie können entweder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung verwenden oder eine eigene Erklärung formulieren. In der Praxis kann es sich als sinnvoll erweisen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

  2. Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG: Für die unbefugte Nutzung der Tonaufnahme wird Schadensersatz gefordert. Im vorliegenden Fall wird dieser mit 2.500,00 € beziffert. Die Gegenseite begründet diesen Betrag mit den marktüblichen Lizenzkosten für eine kommerzielle Social Media Kampagne, die laut Schreiben sogar bis zu 15.000,00 € betragen können.

  3. Kosten für Rechtsverfolgung gemäß § 97a Abs. 3 UrhG: Zusätzlich werden die Kosten für die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei sowie für die Ermittlungsarbeit geltend gemacht. Hierzu zählen Anwaltsgebühren in Höhe von über 1.501,19 € sowie eine Ermittlungskostenpauschale von über 272,51 €. 

Wie sollte man vorgehen, wenn man ein solches Schreiben erhalten hat – Checkliste

Für den Fall, dass Sie mit einem vergleichbaren Schreiben von voodoo music GmbH kontaktiert wurden, sollten Sie folgender Checkliste folgen:

  • Lesen Sie das gesamte Schreiben aufmerksam durch und beachten insbesondere alle gesetzten Fristen.

  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der in derartigen Fällen versiert ist.

  • Vermeiden Sie es, Erklärungen gegenüber der voodoo music GmbH abzugeben, die Einfluss auf Ihre Rechte haben könnten.

  • Prüfen Sie unter Rücksprache mit Ihrer Rechtsberatung, ob Sie bereits Lizenzen für die Verwendung der umstrittenen Tonaufnahmen haben.

  • Vermeiden Sie außerdem, voodoo music GmbH zu kontaktieren, da sonst schnell die Gefahr eines unnötigen Schuldanerkenntnisses oder vergleichbarem besteht.

Gründe, warum Ihr Einzelfall anwaltlich überprüft werden sollte:

  • Das Schreiben der Gegenseite kann rechtliche oder inhaltliche Fehler beinhalten.

  • Der Gegner könnte ggf. unverhältnismäßig viel Geld verlangen - dies ist insbesondere anzunehmen, wenn in ähnlichen Fällen niedrigere Gebühren gefordert werden.

  • Aktuelle Rechtsprechung kann Ihren Standpunkt bei Vergleichsverhandlungen stärken und zur Minderung der Zahlungsforderungen beitragen

  • Voreilig erteilte Einwilligungserklärungen oder sogar Zahlungen können vermieden werden, um Sie vor rechtlichen und insbesondere wirtschaftlichen Konsequenzen zu schützen. 

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie kompetent bei der Klärung Ihrer Musiknutzungen und bei Verhandlungen mit Rechteinhabern. Bei Streitigkeiten stehen wir Ihnen mit mehr als zehn Jahren Erfahrung im Urheberrecht - insbesondere in der Verteidigung gegen Abmahnforderungen - beratend und vertretend zur Seite.

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