Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Abgrenzungsvereinbarung

Die „Abgrenzungsvereinbarung“ beschreibt eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien im Markenrecht. Da wenn zwei Marken ähnliche Produkte anbieten, dient die Abgrenzungsvereinbarung so, dass mögliche Konflikte vermieden werden. Diese Vereinbarung dient schließlich dafür, dass sich zwei oder mehrere betroffene Markeninhaber einigen können, wie sie jeweils ihr Marken verwenden. In der Vereinbarung selbst wird zwischen den betroffenen Marken Regeln festgehalten:

  • Keine der betroffenen Parteien ist es erlaubt bei der anderen tätig zu werden
  • Inhaltliche Vereinbarungen bestimmter Kombinationen, um Verwechslungsgefahren aus dem Weg zu gehen.
  • Selbstbeschränkungen auf einer Seite aufgrund geringerer Popularität.

Diese Abgrenzungsvereinbarungen gelten wie alle Verträge. Das bedeutet es gilt nur zwischen den Parteien. Die Dauer von solchen Verträgen variiert in der Regel und ist abhängig von den beteiligten Parteien. Meistens jedoch gelten diese für mehrere Jahre. Außerdem kann diese Vereinbarung je nach Absprache und Zustimmung beider Seiten verlängert oder angepasst werden. Eine erfolgreiche Abgrenzungsvereinbarung verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und stellt sicher, dass die Marken sich gegenseitig verstehen.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Abmahnung von der Kanzlei MB&P wegen Verletzung der Unionsmarke „BUTI“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 16. März 2022 um 18:03
Inhalt des Schreibens Es liegt ein Abmahnschreiben der Patentanwaltskanzlei Müller-Boré & Partner vor, in welchem die Vertretung der in Pisa, Italien, ansässigen Firma BUTI S.R.L. angezeigt wird. Die Mandantin sei Inhaberin der Unionsmarke „BUTI“, welche insbesondere für Lederwaren und

Datenschutzdokumentation mit Datenschutz-Generator-Software für Schweiz, Deutschland oder Österreich erstellen

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 26. Januar 2023 um 21:01
Die Bedeutung einer Datenschutz-Dokumentation für Unternehmen in der Schweiz, Österreich und Deutschland nach der DSGVO, BDSG, DSG neu AT, DSG neu CH ? Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) stellt für bestimmte Vorgänge im Unternehmen umfassende Dokumentationspflichten an den Verantwortlichen

SoundGuardian GmbH verlangt Nachlizenzierung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 28. Oktober 2024 um 12:10
Update 30.10.2024 In einem weiteren uns vorliegenden Fall zur Tonaufnahme „3 Haselnüsse“ hatte der Mandant auf den Button unter soundguardian.eu geklickt in der Hoffnung für den von der Gegenseite im Schreiben aufgerufenen Betrag die Angelegenheit schnell zu erledigen, auf der Ihn anschließend
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
RA Christoph Scholze
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main