Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument





Die „Abgrenzungsvereinbarung“ beschreibt eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien im Markenrecht. Da wenn zwei Marken ähnliche Produkte anbieten, dient die Abgrenzungsvereinbarung so, dass mögliche Konflikte vermieden werden.
Diese Vereinbarung dient schließlich dafür, dass sich zwei oder mehrere betroffene Markeninhaber einigen können, wie sie jeweils ihr Marken verwenden. In der Vereinbarung selbst wird zwischen den betroffenen Marken Regeln festgehalten:
Diese Abgrenzungsvereinbarungen gelten wie alle Verträge. Das bedeutet es gilt nur zwischen den Parteien. Die Dauer von solchen Verträgen variiert in der Regel und ist abhängig von den beteiligten Parteien. Meistens jedoch gelten diese für mehrere Jahre.
Außerdem kann diese Vereinbarung je nach Absprache und Zustimmung beider Seiten verlängert oder angepasst werden. Eine erfolgreiche Abgrenzungsvereinbarung verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und stellt sicher, dass die Marken sich gegenseitig verstehen.
Die Abgrenzungsvereinbarung stellt im Markenrecht ein wesentliches Dokument dar welches zwischen Unternehmen zur Vermeidung von Streitigkeiten geschlossen wird.
Diese auch als Koexistenzvereinbarung bekannte Lösung ermöglicht es den Parteien ihre Kennzeichen und Waren in einem klar definierten Rahmen zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken in der Bundesrepublik Deutschland spielt die rechtliche Beratung durch einen Anwalt eine zentrale Rolle da die Inhaberin einer Marke ihre Ansprüche und Möglichkeit genau kennen sollte.
Der Inhalt einer Abgrenzungsvereinbarung beginnt üblicherweise mit einer Präambel welche das Ziel des Vertragsdefiniert.
Die Regelungen umfassen dabei die Benutzung der jeweiligen Zeichen und die Auswahl der Dienstleistungen die von den Markeninhabern angeboten werden dürfen im Konfliktfall bietet eine solche Vereinbarung einen klaren Stand der gegenseitigen Rechte und Pflichten wodurch kostspielige Auseinandersetzung vermieden werden können.
Die Eintragung einer Marke in Deutschland wirft häufig die Frage nach der Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Zeichen auf der Markenlizenzvertrag und die Abgrenzungsvereinbarung stellen in diesem Fall zwei verschiedene Wege dar wie Unternehmen auf dem Markt koexistieren können.
Die rechtliche Beschränkung der eigenen Geschäftstätigkeit mag auf den ersten Blick als Nachteil erscheinen bietet jedoch die Möglichkeit den Markt auf eine für alle Beteiligten profitable Weise aufzuteilen.
Als Beispiel für eine gelungene Abgrenzung können Vereinbarungen im IT Recht dienen wo häufig ähnliche Kennzeichen für unterschiedliche Dienstleistungen verwendet werden.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die Markenüberwachung da sie frühzeitig potenzielle Konflikte aufzeigt und den Inhabern die Chance gibt endsprechende Regelungen zu treffen. In der Vereinbarung sollte dabei immer ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung sein.
Um die Gegenseite zu verstehen und deren Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist ein wesentlicher Aspekt bei der Gestaltung einer erfolgreichen Abgrenzungsvereinbarung dabei können verschiedene Muster als Orientierung dienen, müssen jedoch an die spezifische Situation angepasst werden.
Im jeweiligen Marktsegment sollte immer eine Übersicht über bestehende Regelungen vorhanden sein da diese wertvolle Tipps liefern.
Die Vereinbarung sollte auch den Rahmen für zukünftige Entwicklungen setzen und Regelungen für Rechtsnachfolger enthalten. Im IT Recht ist dies besonders relevant da sich Technologien und Dienstleistungen schnell weiterentwickeln.
Der Vertrag muss flexibel genug sein um in Fall einer Streitigkeit oder auf Veränderungen eine klare Handlungsgrundlage bieten zu können.
Durch die präzise Definition der gegenseitigen Rechte und Pflichten wird eine erfolgreiche Umsetzung einer Abgrenzungsvereinbarung möglich.
Im Markenrecht ist dabei besonders auf die genaue Beschreibung der geschützten Waren und Dienstleistungen zu achten.
Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und eine für alle Parteien tragfähige Lösung zu entwickeln.
In der praktische Umsetzung solcher Vereinbarungen erfordert es nicht nur juristisches Geschick sondern auch ein tiefes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge der betroffenen Branchen.
TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main