Gemeinschaft

Definition: Gemeinschaft bezieht sich auf die Soziologie und Ethnologie. Es ist eine überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder durch ein starkes Wir-Gefühl verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Familien, Gemeinden, Clans oder Freundeskreise. Gemeinschaften bestehen oft über Generationen hinweg und gelten als die ursprünglichste Form des menschlichen Zusammenlebens. Es ist ein Grundelement der Gesellschaft.

Allgemeines: Gemeinschaften grenzen sich gegenüber Außenstehenden ab. Dies unabhängig davon, ob diese es als notwendig empfinden oder nicht.

  • Freiwillige Mitgliedschaft: Freundeskreis, Arbeitsgruppe, Verein.
  • Unfreiwillige Mitgliedschaft: Familien, Klassengemeinschaften oder nationale Zugehörigkeit.

In vielen Gemeinschaften ist die freie Willensentscheidung zur Mitgliedschaft eingeschränkt, beispielsweise:

  • Klassengemeinschaften in der Schule oder
  • Arbeitskollektive in Betrieben.

Schicksalsgemeinschaften entstehen auch, wenn Menschen durch besondere Umstände verbunden sind. Beispielsweise Überlebende eines Unfalls in einem Rettungsboot.

Rechtliche Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft: Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch wird zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft unterschieden:

  • Eine Gesellschaft entsteht durch Vertrag (§§ 705-740 BGB).
  • Eine Gemeinschaft basiert auf gemeinschaftlichem Recht oder Beisitz (§§ 741-758 BGB).

Beispiele für Gemeinschaften im rechtlichen Sinne:

  • Gesamthandelsgemeinschaften
  • Miteigentümergemeinschaften
  • Genossenschaften

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veröffentlicht am 23. März 2026 um 14:03
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