Kleinzitat

Ein Kleinzitat bezieht sich auf das Zitieren von kleinteiligen Teilen eines Werks für ein eigenes Werk, soweit es sich um das Zitat-zwecks handelt. Die Rechtfertigung für das Kleinzitat kann durch die Existenz eines Ausnahmegesetzes in § 51 Nr. 2 des Urheberrechtsgesetz gegeben sein. Es ist besonders wichtig, dass das Kleinzitat sinnvoll in einem Zusammenhang mit dem eigenen Werk steht und nicht nur zur Illustration verwendet wird. Außerdem muss das zitierte-Werk bereits veröffentlicht sein. Die Quellenangabe darf nicht verändert oder verstümmelt werden. Ein Kleinzitat kann unterschiedliche Wirkungen beim Leser oder bei der Leserin verursachen. 

Diese Wirkungen umfassen:
  • Ein Kleinzitat kann die Glaubwürdigkeit des eigenen Textes steigern, wenn es eine Quelle für eine Behauptung oder ein Argument darstellt. 
  • Ein Kleinzitat kann die Verständlichkeit des eigenen Textes verbessern, wenn es einen komplexen Begriff oder Ausdruck in simpler Form umformuliert. 
  • Ein Kleinzitat kann die Interessantheit des eigenen Textes steigern, wenn es ein überraschendes oder provokatives oder humorvolles Zitat eines oder einer anderen Autoren oder der Texterin verwendet. 
  • Ein Kleinzitat kann die Emotionalität des eigenen Textes verändern, wenn es die Emotion oder Stellungnahme eines anderen Texters oder einer anderen Texterin repräsentiert.
  • Ein Klein-zitat kann den eigenen Text bereichern, indem es eine andere Meinung oder einen anderen Erfahrungs-stand eines anderen Autors einbezieht.
  • Ein Klein-zitat darf ausschließlich genutzt werden, sollte dieses einen bestimmten Zweck erfüllen wie beispielsweise das Belegen einer Aussage oder um eine Forschungs-frage zu erörtern, dazu muss der Zitat-umfang angemessen sein.

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veröffentlicht am 23. März 2026 um 14:03
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