Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument
Unter ,,Markenanmeldung'' ist ein der Prozess zu verstehen, bei der eine Anmeldung von einer neuen Marke beim Markenamt vorgenommen wird. Sinn dabei die Erlangung des Anspruchs auf einen rechtlichen Schutz. Als Marke beziffern kann man hier einen Namen, Slogan, Logo, Farbe, Geruch oder eine Kombination dieser. Vor der Anmeldung der Marke folgt Recherche, Ziel hierbei erstreckt sich darauf zu ersuchen, ob eine identische Marke bereits existiert, wie die zu anmeldende Marke. Folgend wird der Markenanmeldungsantrag gestellt. Dieser Antrag enthält etliche Informationen über den Antragsteller und der zukünftig eingetragenen Marke. Danach folgt auch schon die Überprüfung des Antrags durch das Markenamt, im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben. Sollte es dabei keine Probleme geben und der Antrag genehmigt wird, wird die Marke automatisch in das Marken Register eingetragen und der Antragsteller informiert.
Wichtig ist jedoch außerdem das die Marke nur für die Bereiche geschützt ist wo sie auch angemeldet ist. Dabei muss man beachten das der Schutz nur für Bereiche bietet, wo diese Marke angemeldet wurde. Bedeutet also das man seine Marke in allen Relevanten Ländern separat anmelden muss.



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