Markenrecht (Deutschland)
Markenverletzung entsteht, durch das verletzen von Markenrecht eines Inhabers. Beispielsweise indem unbefugt ein identisches oder ähnliches Kennzeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Markenverletzungen können rechtliche Schritte beinhalten, wie beispielsweise Unterlassung, Schadenersatz und die Übertragung unberechtigter Domains.
Überblick:
Markenverletzung schützen Bezeichnungen von Produkten oder Dienstleistungen im geschäftlichen gebiet. Diese Rechte können auf verschiedenen Bereichen bestehen:
- National: Schutz durch das deutsche markenrecht
Europäisch: Schutz durch die EU-Markenverordnung.
International: Schutz durch IR-Marken (beispielsweise Madrider Markenabkommen).
Markenname umfassen:
Wortmarken: Schriftliche Name.
Bildmarken: Grafische Darstellung ohne Text.
Wort-Bild-Marken: Kombination aus Text und Grafik.
Sondermarken: Farb-, Hör-, Geruchs- oder haptische Marken (eher seltener). Ältere Rechte sollten vor einer Markenanmeldung überprüft werden, um Markenverletzung zu verhindern. Dies erfolgt durch eine Markenrecherche und das mithilfe von dem Register der betroffenen Länder.
Die Anmeldegebühren: Die Gebühren für die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
betragen:
- 300 Euro (290 bei elektrischer Anmeldung) für bis zu drei Klasen.
- 100-Euro für jede zusätzliche Klasse.
Markengebühren gilt zunächst für die 10 Jahre. Die Veränderung des Schutzes kostet 750 Euro für bis zu drei Klassen, zusätzliche Klassen kosten betragen ebenfalls 100 Euro pro Klasse.
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