Markenüberwachung

Markenüberwachung teilweise auch Brand Monitoring genannt, ist der Prozess, bei dem ein Markenträger nach der Eintragung dafür sorgen muss, dass seine Berechtigungen gewahrt werden. Der Markenschutz in Deutschland kann laut § 4 MarkenG auf 3 verschiedene Weisen erreicht werden.

Diese wären, dass man den Schutz durch die Eintragung eines Zeichens als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, zweitens kann der Schutz durch das Nutzen eines Zeichens im geschäftlichen erreicht werden, jedoch, nur wenn das Zeichen die Verkehrsgeltung erworben hat. Und drittens kann der Schutz einer Marke durch notorische Bekanntheit dieser entstehen, das ist im Artikel 6 des Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums festgelegt.

Um eine zielgerichtete Marküberwachung zu erreichen, müssen die Markenanmeldungen beobachtet werden, damit so früh wie möglich der mögliche Missbrauch festgestellt wird. In dem Fall, dass man solch eine Verletzung vorfindet hat man die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten um dagegen vorzugehen.

Ebenfalls kann so gegen Markenpiraterie und Fälschungen vorgegangen werden die potenziell gegen § 143a MarkenG verstoßen.

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veröffentlicht am 23. März 2026 um 14:03
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