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Definition: Die Rechtsinformatik ist eine fächerübergreifende Wissenschaft. Sie beschäftigt sich mit den wesentlichen Beziehungen von Recht und Informatik. Zudem untersucht sie die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgen der Informatik im Recht. Außerdem zielt sie auf die Anwendung informatischer Methoden zur Lösung juristischer Probleme ab. Die Disziplin wird dabei oft in zwei Hauptbereiche unterteilt: Rechtsinformatik und Informationsrecht.
Die Rechtsinformatik im engeren Sinne (i. e. S.):
Die Rechtsinformatik (i. e. S.) bezieht sich auf die informationstheoretischen Aspekte der Rechtsinformatik und wird hauptsächlich der Informatik zugewiesen. Sie beschäftigt sich mit der Anwendung von Informatikmethoden im Recht, beispielsweise durch:
Die heutige Stellung der Rechtsinformatik:
Die Rechtsinformatik hat in den letzten Jahrzehnten Fortschritte in den Bereichen Verfahrensautomation, Massendatenverarbeitung und spezifischen Problemlösungen erzielt. Im Jahr 2017 bezeichnete Thomas Hoeren die Rechtsinformatik als "strebend". Er erklärte, dass sie als eigenständiges Fachgebiet kaum noch existent sei.



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