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Die Schöpfungshöhe ist ein Kriterium im Gesetz, das bestimmt, welche Werke dem Urheberrecht unterliegen und welche nicht unterliegen. Dieses Kriterium unterscheidet urheberrechtlich geschützte Werke von denen, die Public Domain sind.
Das Konzept dieses Kriteriums wurde bereits 1920 in das deutsche Urheberrecht eingeführt und um zwischen Kunstwerken und Werken zu unterscheiden, die eine kleinere oder andere Art von Schutz darstellen.
Auch die Anforderungen an die kreative Individualität selbst müssen sogenannte individuelle Chetras haben, die sie von anderen Werken unterscheiden.
In Deutschland wie in anderen kontinentaleuropäischen Ländern ist das Urheberrecht selbst eng mit den kommerziellen Rechten, aber auch mit der persönlichen Position des Autors verbunden.
Auch die Rechtsprechung in Deutschland hat die Herangehensweise an die Kunstwerke verlagert und es wird jetzt keine separate Unterscheidung der angewandten Kunst gemacht. Aber es ist sehr wichtig zu wissen, dass das Werk kreative Arbeit widerspiegeln muss und auch Standards erfüllen muss. Auch Werke, die keinen ausgeprägten künstlerischen Charakter haben, wie beispielsweise Zeichnungen oder Sprachtexte, erfordern höhere Standards
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