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Das Sendungsrecht ist ein urheberrechtliches Verwertungsrecht, das dem Urheber erlaubt, sein Werk der Öffentlichkeit durch Funk zugänglich zu machen. Laut $ 20 UrhG umfasst dies die Übertragung über Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel. Es ist ein Bestandteil der unkörperlichen Verwertungsrechte des Urhebers, wie in § 15 Abs. 2 UrhG geregelt.
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