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Definition: Ein Verlag ist nichts anderes als ein Medienunternehmen. Sie spezialisieren sich auf den Erwerb des Vertragsrechts und die Verbreitung von Werken aus Kunst, Literatur, Musik, Unterhaltung und Wissenschaft. Die Werke stammen von ihren Urhebern und werden durch Verlage in Medienprodukte oder Informationsgüter umgewandelt. Verlage agieren in der Medienwirtschaft als Vermittler zwischen Urheber und Konsumenten.
Aufgaben: Die Aufgaben eines Verlags umfassen verschiedene Stufen der Verbreitung von Medienprodukten:
Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage für Verlage bildet das Verlagsgesetz, das den Verlagsvertrag regelt. Dieser verpflichtet:
Das Verlagsgesetz gilt insbesondere für Buchverlage, Zeitungsverlage und Musikverlage. Nur in Ausnahmefällen hat der Verfasser Einfluss auf die Bearbeitung oder Übersetzung seines Werkes.
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