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Definition: Das Verlagsrecht ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur zu verbreiten. Es gehört zu den urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Urheber erteilen üblicherweise Verlagen das Verlagsrecht an einem Werk durch den Abschluss eines Verlagsvertrags.
Inhalt: Der Urheber eines Werks ist zunächst der Inhaber des Verlagsrechts. Er kann dieses Recht jedoch an eine andere Person übertragen (meist durch einen Vertrag). Wer die Rechte des Inhabers des Verlagsrechts besitzt, hängt vom Einzelfall und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Das Vertragsrecht umfasst die Vervielfältigung in Papierform (z. B. Buchdruck). Die Speicherung ist nicht automatisch vom Verlagsrecht abgedeckt und erfordert eine Vereinbarung.
Verlagsvertrag – Rechtliche Bestimmung: Der Verlagsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen ein Urheber einem Verleger das Verlagsrecht an seinem Werk überträgt. Der Autor stellt sein Werk dem Verlag zur Veröffentlichung und Verbreitung zur Verfügung. Im Gegenzug muss der Verleger das Werk drucken, verbreiten und bewerben.
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