Kostenlosen Ratgeber zur Verteidigung gegen 
Abmahnung als 28 Seiten PDF-Dokument

Vertrauensdienstgesetz (VDG)

Das Vertrauensdienstgesetz ist am 29 Juli 2017 in Deutschland in Kraft getreten, es hat eine große Relevanz aufgrund des zunehmenden digitalen Zeitalters. Ziel und Hintergrund sei die Legitimierung von elektronischen Transaktionen und Kommunikation. Somit schafft das Vertrauensdienstgesetz einen rechtlichen Rahmen für Vertrauensdienstanbieter, die Dienste anbieten wie zum Beispiel elektronischen Signaturen, elektronische Siegeln, Zeitstempeln und noch mehr.

Zielsetzung:
  • Rechtliche Sicherheit: Man möchte durch das VDG klare Transparent und Sicherheit gegenüber solchen Dienstleistungen anbieten, sodass diese ihre verdiente Vertrauenswürdigkeit gewährleistet bekommen.
  • Interoperabilität: Durch das Gesetz wird ebenfalls ein einheitlicher rechtlicher Rahmen nicht nur national, sondern auch international gewährleistet.
  • Verbraucherschutz: Es gibt ebenfalls Maßnahmen, um Verbraucher vor Missbrauch zu schützen, sodass diese auch geschützt werden im Falle von Betrug im Einklang mit elektronischen Signaturen und noch mehr.

Weitere für Sie wahrscheinlich interessante Artikel

Vertragsstrafen im Markenrecht

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 02. April 2022 um 19:04
Werden beispielsweise im Urheber- oder Markenrecht Rechte verletzt, wird der Inhaber Rechteinhaber in der Regel eine Abmahnung aussprechen, in welcher er einen Unterlassungsanspruch geltend macht und die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Dies dient dazu, die

Abschlusserklärung und Abschlussschreiben was ist das?

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 12. Oktober 2021 um 10:10
Was bezweckt eine Abschlusserklärung? Eine Abschlusserklärung dient ähnlich wie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dazu, den Rechtstreit der Parteien endgültig zu beenden. Bedeutung hat die Abschlusserklärung insbesondere in Wettbewerbsstreitigkeiten. Haben die Parteien nach Abschluss des

Urheber- und Medienrecht: Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer (Frommer Legal) wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film „Midway“

Logo AID24 Rechtsanwaltskanzlei
veröffentlicht am 25. September 2021 um 13:09
Abmahnung der Waldorf Frommer (Frommer Legal) Rechtsanwälte wegen unerlaubter Nutzung des Films „Midway“ Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer (z.Zt. Frommer Legal) Rechtsanwälte vor. Die Kanzlei gibt an im Auftrag LEONINE Distribution GmbH zu handeln. Mit
Rechtsanwalt Christoph Scholze
Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Anwalt Urheberrecht Markenrecht AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Logo Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Fortbildung Geprüft
Logo Qualität durch Fortbildung - Fortbildungszertifikat der Bundesanwaltskammer

TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter (DSB)
IHK geprüfter Informationssicherheitsbeauftrager (ISB)
Lehrbeauftragter Dozent bei der Thüringer Verwaltungsschule (TVS)
Tel.: +49 611 89060871

AID24 Rechtsanwaltskanzlei
in Erfurt, Jena, Wiesbaden und Frankfurt am Main