Urheberrecht ist neben dem Medienrecht auch Teil des IT-Rechts, die Rechtsanwaltskanzlei berät zu folgenden Punkten in Wiesbaden Erfurt oder Frankfurt am Main auch gern persönlich vorort:
- Verteidigung gegen Tauschbörsenabmahnungen mit Bezug zum Urheberrecht im Internet bezüglich (il-)legalen Down- und Uploads
- Verlagsrecht z.B. Erstellung von Designverträgen, Filmlizenzverträgen, Musiklizenzverträgen (unter Berücksichtigung des Urheberrechts)
- Überarbeitung oder Erstellung von AGB´s für Designer, Filmproduzenten, Musikproduzenten insbesondere zum Urheberrecht
- Verlagsrecht z.B. Beratung zur Verwertung, Wiedergabe, Umgestaltung, freier Benutzung, Einräumung von Nutzungsrechten und Urheberpersönlichkeitsrechten
- Vertragsgestaltung hinsichtlich des Urheberrechtes bzw. Verlagsrecht
Urheberrecht und wann Kinder wegen Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können erfahren Sie unter nachfolgendem Link.
Lesen Sie zum Thema Belehrungungspflicht im Urheberrecht auch nachfolgenden Beitrag.
Insbesondere zu den weitreichenden Folgen von Urheberrechtsverletzungen und damit oft verbundenen Unterlassungserklärungen sollten Sie den nachfolgenden Beitrag insbesondere zum Urheberrecht lesen.
Wenn Sie wissen wollen wer bisher abgemahnt hat lesen Sie unter nachfolgendem Link weiter.

Urheberrecht bzw. Medienrecht ist Teil vom IT-Recht. Was ist Urheberrecht oder Medienrecht?
Urheberrecht nennt man sowohl die eigene Rechtsposition eines Urhebers als auch das entsprechende Rechtsgebiet.
Worauf beziehen sich Urheberrechte bzw. das Medien- oder Verlagsrecht?
Urheberrechte kann der Urheber an verschiedenen Arten von Werken (Schöpfungen) haben. Als Werke im Sinne des Urheberrechts kommen zum Beispiel in Frage: Texte (Romane, Sachbücher, Gedichte usw.), Musik (Melodien, Songtexte, Studioaufnahmen usw.), Bilder im Sinne von Zeichnungen oder Gemälden usw., Fotos (sowohl Schnappschüsse als auch Lichtbilder von professionellen Fotografen) oder auch Videos oder Filme (wie Spielfime, aber auch Aufnahmen ohne besonderen künstlerischen Anspruch wie Pornofilme, jedenfalls als sogenannte Laufbilder). Im Urheberrechtsgesetz werden viele Arten von Werken genannt, aber diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Was sind wichtige Gesetze des Medien- bzw. Urheberrechts?
Das Rechtsgebiet des Urheberrechts wird im Recht Deutschlands vor allem in dem Urheberrechtsgesetz geregelt. Daneben gibt es aber auch noch andere deutsche Gesetze wie das Verlagsgesetz oder das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Außerdem muss man auch noch Regeln beachten, die sich aus dem Recht der Europäischen Union (EU) oder zu internationalen Abkommen ergeben. Besonders das Recht der EU bestimmt oft, wie das Urheberrecht bzw. das Verlagsrecht in Deutschland auszusehen hat. Daher muss man das EU-Recht vorallem dann berücksichtigen, wenn es darum geht, was das deutsche Recht bedeuten soll (europarechtskonforme Auslegung).
Der Urheber und seine Rechtsstellung im Medien- und Urheberrecht
Das Recht des Urhebers wird auch unter den Begriff geistiges Eigentum gefasst, zusammen mit den gewerblichen Schutzrechten wie dem Recht an einer Marke (Markenrecht). Im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten und dem Copyright der USA ist das Urheberrecht im Recht Deutschlands stark auf die Person des Urhebers bezogen. Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht folgt zum Beispiel, dass der Urheber verlangen kann, dass sein Name bei dem Werk genannt wird was im Verlagsrecht oft eine Rolle spielt. Außerdem kann der Urheber das eigentliche Urheberrecht vor seinem Tod auch nicht auf andere übertragen. Andere als der ursprüngliche Urheber z.B. Verlage können vorher lediglich entsprechende Nutzungsrechte an den Werken erwerben.
Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen
Aber auch Verstöße gegen entsprechende Nutzungsrechte werden meist Urheberrechtsverletzungen genannt. So werden Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oft nicht im Namen der eigentlichen Urheber verfasst, sondern im Auftrag von Rechtsinhabern von vorher übertragenen Nutzungsrechten. Die wohl wichtigsten Urheberrechtsverletzungen sind dabei im Internet-Zeitalter wohl das unerlaubte Verbreiten und Vervielfältigen eines Werkes. Beispielsweise wird beim Filesharing oft nicht abgemahnt, dass jemand ein fremdes Werk ohne Erlaubnis heruntergeladen hat (Download). Statt dessen geht es bei einer Abmahnung wegen Filesharings meist um das Verbreiten eines Werkes durch das Heraufladen (Upload).
Urheberrechtsschranken und Gemeinfreiheit
Die Urheberrechte können durch bestimmte Gegenrechte eingeschränkt sein (Urheberrechtsschranken). Solche Urheberrechtsschranken sind beispielsweise das Zitatrecht oder das sogenannte Recht auf Privatkopie.
An bestimmten Dingen wie Gesetzestexten oder Gerichtsurteilen (amtliche Werke) bestehen schon gar keine Urheberrechte nach dem Recht Deutschlands. Solche Dinge werden gemeinfrei genannt.